11.09.2020

Coronavirus-Kurve in Österreich: Jetzt steht der zweite Lockdown im Raum

Israel hat es schon getan. Und auch in Österreich warnte Kanzler Sebastian Kurz heute anlässlich der Verkündung schärferer Coronavirus-Maßnahmen vor einem zweiten Lockdown.
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Der Parkring in Wien während des Lockdown am 24. März 2020 - Coronavirus-Kurve in Österreich: Der zweite Lockdown steht im Raum
Der Parkring in Wien während des Lockdown am 24. März 2020 (c) Adobe Stock - Riccoduro

Es ist soweit: Erstmals hat ein Land einen zweiten Corona-bedingten Lockdown ausgerufen. Es ist Israel, das bei der ersten Covid-19-Welle einer der internationalen „Musterschüler“ war. Nun erlebt das Land einen vorher nicht dagewesenen Anstieg an Fallzahlen, durch den man sich gezwungen sieht, abermals das öffentliche Leben massiv herunterzufahren. Israel ist zwar bislang das einzige Land, das soweit geht, aber nicht das einzige, das derzeit ein rapides Ansteigen der Coronavirus-Kurve verzeichnet.

Coronavirus-Kurve: Höchste Zahlen seit März in Österreich

Österreichs Nachbarland Tschechien etwa reagierte bei der ersten Welle extrem schnell und verzeichnet jetzt einen höheren Anstieg als je zuvor. Und auch in Österreich dominieren hohen Zahlen neu bestätigter Fälle in den vergangenen Tagen die Medien. Ein Blick auf das amtliche Covid-19-Dashboard verrät: So hohe Zahlen an Neuerkrankungen wurden tatsächlich seit knapp nach dem Peak Ende März nicht mehr gemessen.

Kurz spricht vom zweiten Lockdown

Kein Wunder also, dass die Bundesregierung heute eine abermalige Verschärfung der Coronavirus-Maßnahmen mit Montag verkündete (hier im Detail nachzulesen). Und Bundeskanzler Sebastian Kurz stellte dabei, mit Verweis auf Israel, deutlicher als zuvor die Möglichkeit eines zweiten Lockdowns in den Raum, falls die nun gesetzten Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen. „Das Ende der Fahnstange ist noch nicht erreicht“, so der Kanzler, der auch sonst recht scharfe Worte fand.

Steigerungsrate und Verdopplungszeitraum: Noch kein Grund zur Panik

Unmittelbare Panik – egal ob nun wegen des Virus oder wegen eines möglich zweiten Lockdowns – dürfte jedoch nicht angezeigt sein, wie auch die kürzlich eingeführte „Coronavirus-Ampel“ zeigt, wo noch kein Gebiet Orange eingefärbt ist. Ein genauer Blick auf die Coronavirus-Kurve im amtlichen Dashboard verrät, was an dieser Stelle bereits früher geschrieben wurde: Die zweite Welle ist da, aber sie ist anders.

Die Steigerungsrate der Fallzahlen ist nämlich erheblich geringer als während der ersten Welle. Von gestern auf Heute waren es etwa rund 7,6 Prozent. Im März gab es mehrere Tage mit Steigerungsraten um die 25 Prozent. Ein zweiter Wert, der Verdopplungszeitraum, schafft ein noch klareres Bild. Derzeit gibt es laut amtlichem Dashboard rund 4800 aktive Fälle. Die Hälfte davon, also rund 2400 aktive Fälle, wurden zuletzt am 19. August gezählt (auf diesem Dashboard gut nachzusehen) – übrigens drei Tage, nachdem Kurz meinte, dass der Virus „mit dem Auto“ komme und erstmals vor einem zweiten Lockdown warnte. Der letzte Verdopplungszeitraum betrug damit also etwas mehr als drei Wochen – im Gegensatz zu etwas mehr als drei Tagen Mitte März.

Coronavirus-Kurve: Zweiter Lockdown nicht mehr bloße Rhetorik

Und trotzdem: Seit Wochen steigt die Coronavirus-Kurve langsam, aber doch stetig wieder an. Und langsam, aber doch stetig wird dabei die Anzahl der täglich neu bestätigten Fälle höher. Wenn die abermalige Verschärfung der Coronavirus-Maßnahmen ab kommenden Montag diese Entwicklung nicht stoppt, wird auch Österreich wieder die Notbremse ziehen müssen, damit die Ausbreitung nicht außer Kontrolle gerät. Dass Kanzler Kurz den zweiten Lockdown in den Raum stellt, ist nicht mehr bloße Rhetorik.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Coronavirus-Kurve in Österreich: Jetzt steht der zweite Lockdown im Raum

  • Es ist soweit: Erstmals hat mit Israel ein Land einen zweiten Corona-bedingten Lockdown ausgerufen.
  • Und es ist nicht das einzige: Österreichs Nachbarland Tschechien etwa reagierte bei der ersten Welle extrem schnell und verzeichnet jetzt einen höheren Anstieg als je zuvor.
  • Und auch in Österreich dominieren hohen Zahlen neu bestätigter Fälle in den vergangenen Tagen die Medien.
  • Zwar sind Werte wie Verdopplungszeitraum uns Steigerungsrate im Vergleich zum März niedrig – aber die Kurve wächst trotzdem stetig an.
  • Dass Kanzler Kurz den zweiten Lockdown in den Raum stellt, ist nicht mehr bloße Rhetorik.

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