03.04.2020

Coronavirus-Kurve in Österreich flacht ab: Kapazitäten dürften ausreichen

Analyse. Die Entwicklung der Coronavirus-Kurve in den vergangenen Tagen ist positiv zu bewerten. Auch die Bundesregierung sendet langsam optimistische Signale.
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Coronavirus-Kurve in Österreich flacht deutlich ab - Dunkelziffer bleibt Spekulation - Kapazitäten reichen aus
(c) Adobe Stock - shane

Die Entwicklung der Coronavirus-Kurve in Österreich ist inzwischen seit gut zwei Wochen durchaus positiv – ein Abflachen ist klar erkennbar. In den vergangenen Tagen sank nun auch die absolute Zahl von positiven Tests täglich. Doch noch vor wenigen Tagen war die Unsicherheit groß. Auf Basis der Entwicklung der Zahlen schien es mit den Krankenhaus- und insbesondere den intensivmedizinischen Kapazitäten beim erwarteten Peak in Österreich sehr knapp zu werden – in Österreich gibt es rund 2500 Intensiv-Betten. Auch die Bundesregierung war offen pessimistisch in dieser Frage.

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Entwicklung besser als erwartet, aber „kein Spielraum für eine Osterfeier“

Die Entwicklung der Zahl der Covid-19-Patienten in Krankenhäusern und auf Intensivstationen verlief in den vergangenen Tagen aber besser, als zuletzt zu erwarten war. Auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober ging bei seiner heutigen Pressekonferenz bereits soweit zu sagen, dass man in der kommenden Woche in Sachen Kapazitäten „auf der relativ sicheren Seite“ sei. Das ist ist ein sehr positives Zeichen von der Bundesregierung, die in den Wochen seit Beginn des Shutdowns stark darum bemüht war, eben nicht zu positiv zu sein, um die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung der Maßnahmen zu betonen. Entsprechend stellte Anschober auch heute klar: Ohne weitere Disziplin der Bevölkerung könne noch alles kippen: „Da ist kein Spielraum drinnen für eine Osterfeier“. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte heute im Parlament: „Wir sind noch nicht über den Berg“.

+++ Shutdown: Wann kommt die Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen? +++

Coronavirus-Kurve: Österreich ist (sehr wahrscheinlich) über den ersten Berg

Wie ist das zu verstehen? Tatsächlich kann man angesichts der Entwicklung der Zahlen des Gesundheitsministeriums durchaus sagen: Österreich ist (sehr wahrscheinlich) über den Berg – allerdings nur über den ersten. Die Kapazitäten des Gesundheitssystems dürften nämlich hierzulande, anders als etwa in Italien und Spanien (und voraussichtlich dem Vereinigten Königreich und den USA), auch während des erwarteten Peaks ausreichen. Das kann aus der Entwicklung der Zahlen abgeleitet werden:

Zahl der Patienten in Krankenhaus und Intensivstation steigt moderat

Die Zahl der Personen, die aufgrund von Covid-19 in intensivmedizinischer Betreuung sind, wächst in den vergangenen Tagen moderat – sie hat sich innerhalb von sieben Tagen (27. März bis 3. April – je 15:00 Uhr) weniger als verdoppelt (von 128 auf 245). Im Verhältnis noch deutlich weniger angestiegen ist die Zahl der Personen in Krankenhaus-Behandlung (von 800 auf 1074).

Die Wachstumsrate kann so allerdings nicht für eine etwaige Prognose herangezogen werden – auch die Todesfälle sind einzubeziehen, in der Annahme, dass verstorbene vor ihrem Tod intensivmedizinisch betreut wurden. Rechnet man die jeweilige Zahl der Todesfälle zur Zahl der Personen in intensivmedizinischer Betreung hinzu, kommt man im beschriebenen Zeitraum auf eine (rein theoretische) Verdreifachung, die die tatsächliche Wachstumskurve in diesem Bereich adäquater beschreibt.

Nach Coronavirus-Kurve bei positiven Tests flacht auch Kurve der Todesfälle merkbar ab

Die Zahl der Coronavirus-bedingten Todesfälle hat sich im besagten Zeitraum übrigens von 58 auf 168 ebenfalls fast verdreifacht. Diese Kurve flachte in den letzten Tagen aber deutlicher ab. Und die Steigerungsrate bei den Todesfällen deutet klar darauf hin, dass sich die Abflachung der Coronavirus-Kurve (bestätigt Infizierte) inzwischen auch dort klar auswirkt.

Langer Verdopplungszeitraum bei Intensiv-Patienten zu erwarten

Davon ausgehend, dass sich die Wachstumskurve der Anzahl der Personen in intensivmedizinischer Betreuung, parallel zu jener der positiven Tests, nun noch weiter abflacht, sollte es deutlich länger als sieben Tage bis zu nächsten (faktischen) Verdopplung (auf rund 500 Personen) brauchen. Danach sollte die Lage (unter der Annahme, dass die Maßnahmen aufrecht erhalten werden), weiter deutlich entspannen. Denn neben dem weiteren Abflachen der Coronavirus-Kurve und den Todesfällen, die sich auf ungewollte Weise positiv auf die Kapazitäten auswirken, sollte dann auch bereits die steigende Zahl der Genesenen (zumindest soweit, dass sie aus der Intensivstation entlassen werden können) zur relevanten Größe werden.

Derzeit mehr als 1000 Intensiv-Betten frei

Zur Erinnerung: Etwa 2500 Intensiv-Betten gibt es in Österreich. Üblicherweise sind sie im Jahresschnitt laut Gesundheitsministerium zu 80 Prozent ausgelastet – mit 500 von Covid-19-Patienten benötigten Plätzen ginge es sich rechnerisch also schon knapp aus. Tatsächlich ist die Auslastung momentan aber geringer, da etwa bestimmte Operationen aufgeschoben werden und aufgrund des Shutdowns weniger Unfälle passieren. Laut Minister Anschober sind derzeit mehr als 1000 der heimischen Intensiv-Betten frei.

Der zweite Berg nach der Coronavirus-Kurve

Diese positive Entwicklung der Zahlen ist freilich den gegen die Ausbreitung des Coronavirus gesetzten Maßnahmen geschuldet. Entsprechend schwierig ist die Frage, wann eine Auflockerung der Maßnahmen bzw. gar ein Ende des Shutdown anzudenken ist, und wie diese konkret aussehen soll. Schließlich kommt nach dem oben erwähnten ersten Berg nun mit der wirtschaftlichen Entwicklung in der Coronakrise der zweite Berg, den es für Österreich zu überwinden gilt. Kanzler Kurz bekräftigte heute im Parlament, die Auflockerung werde jedenfalls „schrittweise und behutsam“ passieren. Und es brauche einen Kulturwandel, „damit auf einen Einzelfall nicht wieder ein Flächenbrand folgt“. ⇒ Weitere Überlegungen hierzu in dieser Analyse.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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