31.03.2020

Coronavirus-Kurve in Österreich flacht ab – reichen die Intensiv-Betten?

Die Coronavirus-Kurve in Österreich flacht nach wie vor ab - die Wachstumsrate der bekannten Fälle wird (mit Schwankungen) immer kleiner. Gleichzeitig wächst die absolute Zahl der Fälle aber weiter - und damit zeitversetzt auch die Zahl der Personen, die intensivmedizinische Betreuung brauchen. Geht es sich für das Gesundheitssystem aus? Wir haben selber (grob) nachgerechnet.
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Coronavirus-Kurve in Österreich - Intensiv-Betten - Intensivbetten-Kapazitäten
(c) Adobe Stock - Taechit

„Flatten the Curve“ – das war das Motto, das nicht nur in Österreich zum Beginn der strengen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ausgegeben wurde. Ziel ist eben nicht, die Epidemie komplett zu stoppen – das ist ohne Impfung praktisch unmöglich – sondern die Zahl gleichzeitig auftretender Fälle so stark zu begrenzen, dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der intensivmedizinischen Kapazitäten kommt. Genau das führt in Ländern wie Italien, Spanien oder den USA zu der großen Zahl an Toten – viele Patienten können gar nicht ausreichend behandelt werden. Tatsächlich hat das Abflachen der Coronavirus-Kurve in Österreich bereits vor mehr als einer Woche eingesetzt. Doch reicht das aus, um das System vor einer Überlastung zu bewahren?

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Offen pessimistische Regierung

Die Bundesregierung war bei ihrer gestrigen Pressekonferenz diesbezüglich offen pessimistisch. Zwischen Mitte April und Mitte Mai erwartet man den Höhepunkt der Zahl an Erkrankten („Peak“). 2500 Intensiv-Betten gibt es in Österreich. Laut Zahlen des Gesundheitsministeriums sind bereits heute 198 davon von Covid-19-Patienten belegt. Da auch Menschen mit anderen Erkrankungen Intensiv-Betten brauchen, könnten die Kapazitäten beim Peak nicht mehr ausreichen. Kanzler und Vizekanzler sprachen von einer „Ruhe vor dem Sturm“, die es derzeit noch gebe. Dabei arbeite man natürlich intensiv daran, diese Kapazitäten, etwa durch die „Umwidmung“ von OP-Betten und den Aufbau provisorischer Einrichtungen so stark wie möglich zu erweitern, versichern die Regierungsvertreter.

Coronavirus-Kurve flacht schon länger ab: Warum kommt der Peak so spät?

Aber warum kommt der Peak erst so spät, wenn die Coronavirus-Kurve bereits mehr als eine Woche abflacht? Dafür gibt es drei Haupt-Gründe: Erstens liegt es am Verlauf der Krankheit. Eine etwaige Krankenhaus- bzw. intensivmedizinische Betreuung ist nicht unmittelbar, sondern erst nach einiger Zeit notwendig, wodurch der Anstieg der Zahl der Personen in Intensiv-Betten mit dem Anstieg der Fälle insgesamt etwas zeitversetzt stattfindet. Zweitens ist die medizinische Betreuung über einen längeren Zeitraum notwendig. Bis die ersten Patienten wieder entlassen werden können summiert sich die Zahl der Hospitalisierten immer weiter auf. Drittens – und das ist am wichtigsten: Die absolute Zahl der Erkrankten (laut Testergebnissen) steigt weiterhin stark an –  um mehrere 100 pro Tag. Das ist nicht mehr exponentiell, aber sehr relevant für die Kapazitäten des Gesundheitssystems. Noch wächst die Zahl an offiziell Genesenen erheblich langsamer.

Auch absolutes Wachstum muss sich verringern

Auch das bisherige Abflachen der Coronavirus-Kurve trat, primär aufgrund der Inkubationszeit der Krankheit und dem Zögern von Patienten, deutlich zeitversetzt zur Einführung der Maßnahmen ein. Nach wie vor sinken die relativen Wachstumsraten (mit Schwankungen). Wie weit sie noch sinken werden, sprich, wie effizient die bisherigen Maßnahmen tatsächlich sind, wird sich erst zeigen. Fest steht, dass nicht nur das relative Wachstum („die Coronavirus-Kurve“) sondern auch das absolute, also das tägliche Plus an Fallzahlen, sich verringern muss, um den Peak möglichst niedrig und kurz zu halten. Dieses geringere absolute Wachstum könnte als Folge der Maßnahmen zeitversetzt bereits in den kommenden Tagen eintreten.

+++ Shutdown: Wann kommt die Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen? +++

Coronavirus-Kurve: Größe des Peaks lässt sich nur mehr ins Negative ändern

Damit – und auch mit den weiteren von der Regierung eingeführten Maßnahmen – kann der Peak nach hinten hin begrenzt werden. An seiner Größe dürfte sich aufgrund der zeitlichen Versetzung aber nichts mehr ins Positive ändern lassen. Zuletzt verdoppelte sich die Anzahl der Personen in intensivmedizinischer Betreuung laut Daten des Gesundheitsministeriums innerhalb von ca. vier Tagen. Zeitgleich gab es aber einen starken Anstieg der Todeszahlen. Darum bereinigt (in der Annahme, dass sich die verstorbenen vor dem Tod in intensivmedizinischer Betreuung befunden haben) kommt man eher auf einen Verdopplungszeitraum von drei Tagen.

Intensiv-Betten-Bedarf wächst stark zeitversetzt mit Coronavirus-Kurve

Bei den bestätigten Fällen gab es diesen Verdopplungszeitraum von drei Tagen vor mehr als eineinhalb Wochen – ein Indikator dafür, wie stark zeitversetzt die Kurven sind. Verläuft die Entwicklung der beiden Kurven tatsächlich zeitversetzt parallel, wäre mit der nächsten Verdopplung der Anzahl von Covid-19-Intensivstation-Einweisungen innerhalb von vier Tagen zu rechnen, wobei Todesfälle von der Anzahl belegter Betten abzuziehen sind, die sich damit in nicht wünschenswerter Weise positiv auf die Kapazitäten auswirken. Mit einer weiteren Verdopplung wäre dann in den darauf folgenden fünf Tagen zu rechnen. Vom heutigen Stand (198 Personen in intensivmedizinischer Betreuung) aus, wäre dann innerhalb der kommenden neun Tage mit rund 600 weiteren Einweisungen in die Intensivstation zu rechnen. Insgesamt wären es dann rund 800 Personen, wobei Todesfälle und ausreichend Genesene (wohl noch nicht sehr viele) davon noch abzuziehen sind.

Regionale Unterschiede als weiteres Problem

Danach müsste sich die in den vergangenen Tagen noch deutlichere Abflachung der Coronavirus-Kurve bei den bestätigten Fällen auch im Zuwachs der Anzahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen auswirken. Dennoch werden die absoluten Zahlen weiter wachsen. Zugleich müssten nun aber (partiell) Genesene und leider auch Todesfälle schon für relativ große wieder frei werdende Kapazitäten sorgen. Der Peak dürfte – dieser groben Prognose folgend – bei (deutlich) weniger als 1500 Personen, die gleichzeitig wegen Covid-19 intensivmedizinische Betreuung brauchen, liegen. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass es enorme regionale Unterschiede in der Ausbreitung des Coronavirus gibt und sich die Zahl daher nicht einfach mit der österreichweiten Anzahl an Intensiv-Betten aufrechnen lässt.

Fazit: Zeitweise Überlastung der Intensiv-Betten-Kapazität in bestimmten Regionen

Zurück zur Eingangsfrage: Reicht die Abflachung der Coronavirus-Kurve aus, um das System vor einer Überlastung zu bewahren? Dieser groben Rechnung (die allerdings einer großen Unsicherheit unterliegt) nach, nicht. Denn dafür müsste die Auslastung der Intensiv-Betten mit Nicht-Covid-19-Patienten jedenfalls unter 50 Prozent liegen. Tatsächlich beträgt sie laut Gesundheitsministerium im Jahresdurchschnitt aber über 80 Prozent. Weil durch die Coronavirus-Maßnahmen auch andere infektiöse Erkrankungen eingedämmt werden und weniger Unfälle passieren, sollte die Zahl allerdings wiederum niedriger liegen, als im Schnitt. Letztendlich dürfte es also zu einer zeitweisen Überlastung in bestimmten Regionen kommen, die aber bei weitem nicht so verheerend ausfällt wie in Italien, Spanien oder Teilen der USA. Diese Einschätzung entspräche wiederum den Signalen, die derzeit von der Bundesregierung kommen.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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AI Summaries

Coronavirus-Kurve in Österreich flacht ab – reichen die Intensiv-Betten?

  • Ziel der Coronavirus-Maßnahmen ist nicht, die Epidemie komplett zu stoppen – das ist ohne Impfung praktisch unmöglich – sondern die Zahl gleichzeitig auftretender Fälle so stark zu begrenzen, dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der intensivmedizinischen Kapazitäten kommt.
  • Da auch Menschen mit anderen Erkrankungen Intensiv-Betten brauchen, könnten die Kapazitäten beim Peak nicht mehr ausreichen.
  • An der Größe des Peaks dürfte sich aufgrund der zeitlichen Versetzung nichts mehr ins Positive ändern lassen.
  • Zu bedenken ist auch, dass es enorme regionale Unterschiede in der Ausbreitung des Coronavirus gibt und sich die Zahl der Personen, die intensivmedizinische Betreuung brauchen, nicht einfach mit der österreichweiten Anzahl an Intensiv-Betten aufrechnen lässt.
  • Insgesamt ist aufgrund der Entwicklung der Kurven davon auszugehen, dass es zu einer zeitweisen Überlastung in bestimmten Regionen kommt.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Da auch Menschen mit anderen Erkrankungen Intensiv-Betten brauchen, könnten die Kapazitäten beim Peak nicht mehr ausreichen.
  • An der Größe des Peaks dürfte sich aufgrund der zeitlichen Versetzung nichts mehr ins Positive ändern lassen.
  • Zu bedenken ist auch, dass es enorme regionale Unterschiede in der Ausbreitung des Coronavirus gibt und sich die Zahl der Personen, die intensivmedizinische Betreuung brauchen, nicht einfach mit der österreichweiten Anzahl an Intensiv-Betten aufrechnen lässt.
  • Insgesamt ist aufgrund der Entwicklung der Kurven davon auszugehen, dass es zu einer zeitweisen Überlastung in bestimmten Regionen kommt.

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