01.04.2020

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

Die Regierung hat neue Details zum Coronavirus-Härtefallfonds präsentiert, mit dem die Wirtschaft in der Coronakrise unterstützt wird.
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Finanzminister Gernot Blümel. (c) BMF

Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als “Coronakrise” bezeichnet – abgefedert werden soll. Kernaussage: Das Volumen des Härtefallfonds verdoppelt. Er ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets für die Wirtschaft, welche unter der Coronakrise leidet – zugleich seien aber die bestehenden Gesundheitsmaßnahmen nötig, damit man bei der Kapazität der Krankenhausbetten und der Plätze auf den Intensivstationen nicht an die kritische Grenze stoße, betont Vizekanzler Werner Kogler.

+++Updates und Daten zum Coronavirus+++

Der Härtefallfonds wird aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt. Der Grund dafür ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet wird. De facto sei somit nun so gut wie jeder anspruchsberechtigt, der zuletzt selbständig beruftstätig war, sagt Blümel (mehr dazu weiter unten im Artikel). Die  Zuwendungen aus dem Härtefallfonds sollen steuerfrei gestellt werden. Man könne nicht sagen, wie lange die Krise dauern werde, sagt Blümel – man werde aber alles tun, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten.

Details zum 15-Milliarden-Corona-Hilfsfonds

Man habe einen Schutzschirm für die österreichische Volkswirtschaft im Ausmaß von 38 Milliarden Euro aufgespannt, führt Blümel weiter aus. Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in Österreich

Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro. Bisher gebe es 12.596 Kurzarbeitsanträge, die rund 250.000 Arbeitsplätze sichere, sagt Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont:  Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.

Weniger werde Kurzarbeit im Tourismus, im Bau und auch bei kleinen Unternehmen genutzt, die anfangs nicht wussten, wie sie damit umgehen, heißt es von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: Vor allem die Familienbetriebe seien nun aber bestrebt, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Details zur Kurzarbeit sollen laut Aschbacher in Kürze über diesen Link abrufbar sein.

Auch Bonität ist in der Coronakrise ein Thema

Zudem betonte Schramböck neben den Maßnahmen zur Liquidität auch die Bedeutung der Bonität. Sie sei im Gespräch mit den Kreditversicherern, so dass diese aufgrund der Krise keine Bonitätsanpassungen vornehmen – denn dies sei nicht nur ungerecht gegenüber den Unternehmen selbst, sondern schade auch dem Wirtschaftsstandort Österreich.

Härtefallfonds, Phase 2: Die Details zu den Anspruchsberechtigten

Wie bereits am Vortag angekündigt, wird der Bezieherkreis des Coronavirus-Härtefonds ausgeweitet. Er richtet sich vor allem an Selbständige und Kleinstunternehmer, damit diese mehr Liquidität haben, um ihre laufenden Ausgaben bestreiten zu können. Auch hierzu sind nun neue Details bekannt.

Im Gegensatz zu Phase 1/Soforthilfe wird in Phase anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen “COVID-Monat” (z.B. 16.03.-15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit bis zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Eine Ausnahme sind Geringeverdiener, bei denen sich die Unterstützung auf 90 Prozent beläuft (siehe dazu die Neuerungen in Phase zwei, weiter unten im Artikel).

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Die Daten Umsatz ALT & Einkommen ALT stammen aus dem letztverfügbaren Steuerbescheid, den Umsatzeinbruch weist der Förderwerber selbst nach – etwa über Registrierkassabelege oder  Kontoauszüge.

Das Einkommen ALT soll optional nicht nur auf den letzten Steuerbescheid, sondern auf drei  Jahre. bzw. Steuerbescheide gerechnet werden können, um zum Beispiel Karenzzeiten auszugleichen. Die Anträge werden jeweils monatlich gestellt, Zuwendungen aus der Phase 1/Soforthilfe werden bei erstem Zuschuss Phase 2 gegengerechnet.

Diese Neuerungen bringt Phase 2 des Härtefallfonds

  • Für Jungunternehmer

In Phase 2 werden nun auch Jungunternehmer (Gründung 01.01.2020-15.03.2020) in den Härtefallfonds aufgenommen. ·Kriterium ist die SV-Anmeldung zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020. Die Jungunternehmer bekommen pauschal  500 € p.m. (max. 3 Monate), müssen dafür aber plausibel den Verdienstentgang darstellen.

  • Für Wenigverdiener

Auch selbständige Wenigverdiener können den Härtefallfonds in Anspruch nehmen – das betrifft jene, deren monatlicher Verdienst unter 966,65 Euro liegt. Diese Gruppe bekommt statt 80 Prozent 90 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt. Allerdings sind für diese Gruppe auch keine weiteren Nebenverdienste zugelassen.

  • Bezüglich Ober/Untergrenzen (Eintrittskriterium Härtefallfonds )

Im Gegensatz zu Phase 1 entfällt in Phase 2 die Obergrenze als Eintrittskriterium. Ebenso entfällt die Untergrenze, allerdings muss eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.

  • Bezüglich Mehrfachversicherung/Nebenverdienste

Die Mehrfahcversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr. Man einigte sich in der Regierung auf das Modell “Auffüllen auf 2.000 Euro”. Das bedeutet:

  • Keine Grenze für andere Einkünfte für Eintritt in den Härtefallfonds.
  • Insgesamt sind Bezüge aus dem Härtefallfonds plus alle Einkommen mit 2.000 Euro gedeckelt.
  • Anrechnung des z.B. unselbstständigen Einkommens vom Bezug aus dem Härtefallfonds. Dazu ein Beispiel:
    • Einkunft aus unselbstst. Arbeit 1.000 Euro p.m.
    • Verdienstentgang aus unternehmerischer Tätigkeit 2.000 Euro p.m.
    • Berechnung Härtefallfonds: 80 Prozent von 2.000 Euro = 1.600 Euro.
    • 1.600 Euro + 1.000 Euro (aus unselbst. Beschäftigung) = 2.600 Euro. Da der Cap bei 2.000 Euro liegt, erfolgt nur 1.000 Euro Überweisung aus dem Härtefallfonds.
  • Bezüglich „Saisonbetriebe“

Hier gibt es grundsätzlich einen Vergleich des Verdienstentgangs mit dem Jahresdurchschnitt aus dem letzten Steuerbescheid, beziehungsweise den letzten drei Bescheiden. Bei Förderwerbern mit starken saisonalen Verzerrungen soll ein direkter, monatlicher Vergleich (Z.B. 16.03.2019-15.04.2019 mit 16.03.2020-15.04. 2020) als Opt-In machbar sein. Der Förderwerber nimmt dafür eine längere Bearbeitungsdauer in Kauf, heißt es seitens des Finanzministeriums.

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Wiener-Börse-CEO Christoph Boschan
Wiener-Börse-CEO Christoph Boschan | Foto: brutkasten / Wiener Börse (Hintergrund)

Die neue EU-Kommission steht. Hierzulande laufen dagegen nach wie vor die Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS mit ungewissem Ausgang. Währenddessen kommt nicht nur Österreich nicht aus der Rezession heraus und auch die Prognosen bleiben tendenziell negativ. Begleitet wird das Szenario von einer Häufung an dramatischen Appellen und Forderungen nach umfassenden Änderungen in der Wirtschaftspolitik.

Wie steht es wirklich um Österreich und die EU? Was sind nun die drängendsten Maßnahmen? brutkasten geht diesen Fragen gemeinsam mit führenden Köpfen der heimischen Innovationsszene nach, darunter etwa FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth, mit PlanRadar-Co-Founder Sander van de Rijdt und mit Storebox-Co-Founder Johannes Braith.

Zum Thema Kapitalmarkt haben wir nun bei Christoph Boschan, CEO der Wiener Börse, nachgefragt.


brutkasten: Die Regierungsverhandlungen befinden sich in der entscheiden Phase. Was sind die wichtigsten Maßnahmen, die in Österreich umgesetzt werden sollten, um Kapitalmarkt und Börse zu stärken?

Christoph Boschan: Die schnellste und einfachste Maßnahme wäre die Wiedereinführung der Behaltefrist für Wertpapiere bzw. die Einführung eines Vorsorgedepots. Das lag alles fix fertig auf dem Tisch und stand im letzten Regierungsprogramm.

Gewichtiger wäre eine bessere Abstimmung des Pensionssystems auf den Kapitalmarkt, also eine teilweise Veranlagung der ersten Säule am Aktienmarkt. Da spreche ich übrigens nicht mit dem reinen Blick durch die “Kapitalmarkt-Brille”. Das würde zugleich den Staatshaushalt entlasten und die Pensionsfinanzierung nachhaltig absichern und Geld für die Innovations- und Wachstumsfinanzierung bereitstellen.

Sie haben in einem brutkasten-Studiotalk im September gefordert, “zentrale, mächtige, große Kapitalsammelstellen zu errichten”. Was genau verstehen Sie darunter, beziehen Sie sich primär auf Pensionsfonds oder verstehen Sie das Konzept breiter?

In der teilweisen Veranlagung der ersten Säule am Kapitalmarkt liegt tatsächlich das größte Potenzial, ein bis zwei Prozent machen hier auf einige Jahre gesehen bereits viel aus. Die zweite Säule könnte mit einer verpflichtenden betrieblichen Vorsorge gestärkt werden. Oder man kreiert einen Staatsfonds nach norwegischem Vorbild.

Abseits davon gibt es in Österreich 330 Mrd. Euro an niedrigverzinstem privatem Kapital, die nicht nur keine Rendite abwerfen, sondern den Unternehmen auch bei der Innovationsfinanzierung fehlen. Die Liste an Möglichkeiten ist lang, wie auch jene der schon existierenden Blaupausen in Europa.

Welche Maßnahmen bräuchte es konkret? Welche dieser Schritte können in Österreich gesetzt werden und welche nur auf europäischer Ebene?  

Die entscheidenden Schalthebel sind tatsächlich bei den Nationalstaaten. Vorlagen, die für den österreichischen Anwendungsfall angepasst werden können, gibt es genug. Norwegen mit dem Staatsfonds, Schweden mit der teilweisen Veranlagung der Pensionen am Kapitalmarkt, die Schweiz mit der verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge. In Deutschland kommt nun das Vorsorgedepot mit steuerbegünstigter Wertpapierveranlagung. Alles, was eine zu befürwortende Harmonisierung betrifft, etwa beim Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht, ist auf EU-Ebene zu lösen.

Stichwort EU-Ebene. Sie sprechen auch oft von der “unvollendeten Kapitalmarktunion”. Was müsste aus Ihrer Sicht geschehen, um diese Kapitalmarktunion zu vollenden?

Das deckt sich mit den zuvor diskutierten Ansätzen, die jedoch in der langen Liste der – grundsätzlich zu befürwortenden – Ziele der Kapitalmarktunion nur unzureichend adressiert werden können, da derzeit die großen Kapitalsammelstellen nur durch die Mitgliedsstaaten geschaffen werden können. Ohne große Kapitalsammelstellen werden wir die europäische Konkurrenzfähigkeit nicht entscheidend ankurbeln können.

Inwiefern können Kapitalreserven in privaten Altersvorsorgesystemen oder Pensionsfonds als „Treibstoff“ für tiefe und liquide Märkte dienen? 

Indem sie in börsennotierte Unternehmen investieren. Damit schaffen wir die besagten großen Liquiditätspools bzw. Kapitalsammelstellen. Die Unternehmen haben somit eine umfassendere Kapitalquelle für Innovation und Wachstum. Das erklärt auch, warum wir in Europa mit Abwanderung von Listings in Richtung USA zu kämpfen haben. Wachstumsorientierte Unternehmen gehen dorthin, wo sie potenziell das meiste Kapital bekommen können.

Wenn wir wollen, dass das nächste Google, Meta oder Amazon aus Europa kommt, müssen wir hier anpacken. Volkswirtschaften mit entwickelten Kapitalmärkten wachsen schneller und erholen sich rascher von Krisen.

Sie haben bereits angesprochen, dass die nun scheidende Regierung die Wiedereinführung der Behaltefrist für Aktien im Regierungsprogramm vereinbart hatte, ohne sie dann tatsächlich umzusetzen. Für wie wichtig – verglichen mit anderen Möglichkeiten, Anreize zu schaffen – wäre diese Maßnahme, um die private Vorsorge über die Börse attraktiver zu gestalten?

Ich bin immer dafür, Individuen zu ermächtigen und zu stärken und genau das macht die Behaltefrist. Die Befreiung von der KESt (Kapitalertragssteuer) für die langfristige Altersvorsorge ist als Anreiz nicht zu unterschätzen. Sie ist längst überfällig.

Versteuertes Arbeitseinkommen wird in Unternehmen investiert, diese schütten mit Körperschaftsteuer besteuerten Gewinn aus, auf den nochmal 27,5 Prozent geltend werden. Diese steuerliche Eskalation ist immens. Wer vorausschauend agiert und für sein Alter vorsorgt, sollte dringend entlastet werden.

Sie vertreten mit der Wiener Börse die österreichische Nationalbörse. Aktuell kursieren einige Vorschläge, die einen anderen Bereich, nämlich den vorbörslichen Kapitalmarkt betreffen und diese attraktiver machen sollen, etwa die Schaffung eines Dachfonds, der in bestehende Venture-Capital-Fonds investiert, oder einen Beteiligungsfreibetrag für Business Angels und andere private Kapitalgeber. Wie blicken Sie darauf?

Ich halte Ansätze, die Innovation, junges Unternehmertum und Wachstum fördern immer für begrüßenswert. Von jungen Unternehmen, die am Beginn ihrer Reise mit genügend Kapital ausgestattet werden, wird in weiterer Folge auch die Börse, die am oberen Ende der Finanzierungsstufen steht, profitieren.


Aus dem Archiv: Christoph Boschan im brutkasten-Studiotalk (September 2024):


Aus dem brutkasten-Printmagazin: Warum ein Börsengang nicht nur etwas für Großkonzerne ist


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AI Summaries

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

  • Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als “Coronakrise” bezeichnet – abgefedert werden soll.
  • Der Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt.
  • Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro.
  • Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont: Arbeitsministerin Christine Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.
  • Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

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Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

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