01.04.2020

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

Die Regierung hat neue Details zum Coronavirus-Härtefallfonds präsentiert, mit dem die Wirtschaft in der Coronakrise unterstützt wird.
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Finanzminister Gernot Blümel. (c) BMF

Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als „Coronakrise“ bezeichnet – abgefedert werden soll. Kernaussage: Das Volumen des Härtefallfonds verdoppelt. Er ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets für die Wirtschaft, welche unter der Coronakrise leidet – zugleich seien aber die bestehenden Gesundheitsmaßnahmen nötig, damit man bei der Kapazität der Krankenhausbetten und der Plätze auf den Intensivstationen nicht an die kritische Grenze stoße, betont Vizekanzler Werner Kogler.

+++Updates und Daten zum Coronavirus+++

Der Härtefallfonds wird aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt. Der Grund dafür ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet wird. De facto sei somit nun so gut wie jeder anspruchsberechtigt, der zuletzt selbständig beruftstätig war, sagt Blümel (mehr dazu weiter unten im Artikel). Die  Zuwendungen aus dem Härtefallfonds sollen steuerfrei gestellt werden. Man könne nicht sagen, wie lange die Krise dauern werde, sagt Blümel – man werde aber alles tun, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten.

Details zum 15-Milliarden-Corona-Hilfsfonds

Man habe einen Schutzschirm für die österreichische Volkswirtschaft im Ausmaß von 38 Milliarden Euro aufgespannt, führt Blümel weiter aus. Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in Österreich

Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro. Bisher gebe es 12.596 Kurzarbeitsanträge, die rund 250.000 Arbeitsplätze sichere, sagt Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont:  Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.

Weniger werde Kurzarbeit im Tourismus, im Bau und auch bei kleinen Unternehmen genutzt, die anfangs nicht wussten, wie sie damit umgehen, heißt es von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: Vor allem die Familienbetriebe seien nun aber bestrebt, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Details zur Kurzarbeit sollen laut Aschbacher in Kürze über diesen Link abrufbar sein.

Auch Bonität ist in der Coronakrise ein Thema

Zudem betonte Schramböck neben den Maßnahmen zur Liquidität auch die Bedeutung der Bonität. Sie sei im Gespräch mit den Kreditversicherern, so dass diese aufgrund der Krise keine Bonitätsanpassungen vornehmen – denn dies sei nicht nur ungerecht gegenüber den Unternehmen selbst, sondern schade auch dem Wirtschaftsstandort Österreich.

Härtefallfonds, Phase 2: Die Details zu den Anspruchsberechtigten

Wie bereits am Vortag angekündigt, wird der Bezieherkreis des Coronavirus-Härtefonds ausgeweitet. Er richtet sich vor allem an Selbständige und Kleinstunternehmer, damit diese mehr Liquidität haben, um ihre laufenden Ausgaben bestreiten zu können. Auch hierzu sind nun neue Details bekannt.

Im Gegensatz zu Phase 1/Soforthilfe wird in Phase anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“ (z.B. 16.03.-15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit bis zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Eine Ausnahme sind Geringeverdiener, bei denen sich die Unterstützung auf 90 Prozent beläuft (siehe dazu die Neuerungen in Phase zwei, weiter unten im Artikel).

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Die Daten Umsatz ALT & Einkommen ALT stammen aus dem letztverfügbaren Steuerbescheid, den Umsatzeinbruch weist der Förderwerber selbst nach – etwa über Registrierkassabelege oder  Kontoauszüge.

Das Einkommen ALT soll optional nicht nur auf den letzten Steuerbescheid, sondern auf drei  Jahre. bzw. Steuerbescheide gerechnet werden können, um zum Beispiel Karenzzeiten auszugleichen. Die Anträge werden jeweils monatlich gestellt, Zuwendungen aus der Phase 1/Soforthilfe werden bei erstem Zuschuss Phase 2 gegengerechnet.

Diese Neuerungen bringt Phase 2 des Härtefallfonds

  • Für Jungunternehmer

In Phase 2 werden nun auch Jungunternehmer (Gründung 01.01.2020-15.03.2020) in den Härtefallfonds aufgenommen. ·Kriterium ist die SV-Anmeldung zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020. Die Jungunternehmer bekommen pauschal  500 € p.m. (max. 3 Monate), müssen dafür aber plausibel den Verdienstentgang darstellen.

  • Für Wenigverdiener

Auch selbständige Wenigverdiener können den Härtefallfonds in Anspruch nehmen – das betrifft jene, deren monatlicher Verdienst unter 966,65 Euro liegt. Diese Gruppe bekommt statt 80 Prozent 90 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt. Allerdings sind für diese Gruppe auch keine weiteren Nebenverdienste zugelassen.

  • Bezüglich Ober/Untergrenzen (Eintrittskriterium Härtefallfonds )

Im Gegensatz zu Phase 1 entfällt in Phase 2 die Obergrenze als Eintrittskriterium. Ebenso entfällt die Untergrenze, allerdings muss eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.

  • Bezüglich Mehrfachversicherung/Nebenverdienste

Die Mehrfahcversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr. Man einigte sich in der Regierung auf das Modell „Auffüllen auf 2.000 Euro“. Das bedeutet:

  • Keine Grenze für andere Einkünfte für Eintritt in den Härtefallfonds.
  • Insgesamt sind Bezüge aus dem Härtefallfonds plus alle Einkommen mit 2.000 Euro gedeckelt.
  • Anrechnung des z.B. unselbstständigen Einkommens vom Bezug aus dem Härtefallfonds. Dazu ein Beispiel:
    • Einkunft aus unselbstst. Arbeit 1.000 Euro p.m.
    • Verdienstentgang aus unternehmerischer Tätigkeit 2.000 Euro p.m.
    • Berechnung Härtefallfonds: 80 Prozent von 2.000 Euro = 1.600 Euro.
    • 1.600 Euro + 1.000 Euro (aus unselbst. Beschäftigung) = 2.600 Euro. Da der Cap bei 2.000 Euro liegt, erfolgt nur 1.000 Euro Überweisung aus dem Härtefallfonds.
  • Bezüglich „Saisonbetriebe“

Hier gibt es grundsätzlich einen Vergleich des Verdienstentgangs mit dem Jahresdurchschnitt aus dem letzten Steuerbescheid, beziehungsweise den letzten drei Bescheiden. Bei Förderwerbern mit starken saisonalen Verzerrungen soll ein direkter, monatlicher Vergleich (Z.B. 16.03.2019-15.04.2019 mit 16.03.2020-15.04. 2020) als Opt-In machbar sein. Der Förderwerber nimmt dafür eine längere Bearbeitungsdauer in Kauf, heißt es seitens des Finanzministeriums.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

  • Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als „Coronakrise“ bezeichnet – abgefedert werden soll.
  • Der Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt.
  • Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro.
  • Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont: Arbeitsministerin Christine Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.
  • Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

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