01.04.2020

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

Die Regierung hat neue Details zum Coronavirus-Härtefallfonds präsentiert, mit dem die Wirtschaft in der Coronakrise unterstützt wird.
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Finanzminister Gernot Blümel. (c) BMF

Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als „Coronakrise“ bezeichnet – abgefedert werden soll. Kernaussage: Das Volumen des Härtefallfonds verdoppelt. Er ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets für die Wirtschaft, welche unter der Coronakrise leidet – zugleich seien aber die bestehenden Gesundheitsmaßnahmen nötig, damit man bei der Kapazität der Krankenhausbetten und der Plätze auf den Intensivstationen nicht an die kritische Grenze stoße, betont Vizekanzler Werner Kogler.

+++Updates und Daten zum Coronavirus+++

Der Härtefallfonds wird aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt. Der Grund dafür ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet wird. De facto sei somit nun so gut wie jeder anspruchsberechtigt, der zuletzt selbständig beruftstätig war, sagt Blümel (mehr dazu weiter unten im Artikel). Die  Zuwendungen aus dem Härtefallfonds sollen steuerfrei gestellt werden. Man könne nicht sagen, wie lange die Krise dauern werde, sagt Blümel – man werde aber alles tun, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten.

Details zum 15-Milliarden-Corona-Hilfsfonds

Man habe einen Schutzschirm für die österreichische Volkswirtschaft im Ausmaß von 38 Milliarden Euro aufgespannt, führt Blümel weiter aus. Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in Österreich

Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro. Bisher gebe es 12.596 Kurzarbeitsanträge, die rund 250.000 Arbeitsplätze sichere, sagt Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont:  Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.

Weniger werde Kurzarbeit im Tourismus, im Bau und auch bei kleinen Unternehmen genutzt, die anfangs nicht wussten, wie sie damit umgehen, heißt es von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: Vor allem die Familienbetriebe seien nun aber bestrebt, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Details zur Kurzarbeit sollen laut Aschbacher in Kürze über diesen Link abrufbar sein.

Auch Bonität ist in der Coronakrise ein Thema

Zudem betonte Schramböck neben den Maßnahmen zur Liquidität auch die Bedeutung der Bonität. Sie sei im Gespräch mit den Kreditversicherern, so dass diese aufgrund der Krise keine Bonitätsanpassungen vornehmen – denn dies sei nicht nur ungerecht gegenüber den Unternehmen selbst, sondern schade auch dem Wirtschaftsstandort Österreich.

Härtefallfonds, Phase 2: Die Details zu den Anspruchsberechtigten

Wie bereits am Vortag angekündigt, wird der Bezieherkreis des Coronavirus-Härtefonds ausgeweitet. Er richtet sich vor allem an Selbständige und Kleinstunternehmer, damit diese mehr Liquidität haben, um ihre laufenden Ausgaben bestreiten zu können. Auch hierzu sind nun neue Details bekannt.

Im Gegensatz zu Phase 1/Soforthilfe wird in Phase anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“ (z.B. 16.03.-15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit bis zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Eine Ausnahme sind Geringeverdiener, bei denen sich die Unterstützung auf 90 Prozent beläuft (siehe dazu die Neuerungen in Phase zwei, weiter unten im Artikel).

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Die Daten Umsatz ALT & Einkommen ALT stammen aus dem letztverfügbaren Steuerbescheid, den Umsatzeinbruch weist der Förderwerber selbst nach – etwa über Registrierkassabelege oder  Kontoauszüge.

Das Einkommen ALT soll optional nicht nur auf den letzten Steuerbescheid, sondern auf drei  Jahre. bzw. Steuerbescheide gerechnet werden können, um zum Beispiel Karenzzeiten auszugleichen. Die Anträge werden jeweils monatlich gestellt, Zuwendungen aus der Phase 1/Soforthilfe werden bei erstem Zuschuss Phase 2 gegengerechnet.

Diese Neuerungen bringt Phase 2 des Härtefallfonds

  • Für Jungunternehmer

In Phase 2 werden nun auch Jungunternehmer (Gründung 01.01.2020-15.03.2020) in den Härtefallfonds aufgenommen. ·Kriterium ist die SV-Anmeldung zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020. Die Jungunternehmer bekommen pauschal  500 € p.m. (max. 3 Monate), müssen dafür aber plausibel den Verdienstentgang darstellen.

  • Für Wenigverdiener

Auch selbständige Wenigverdiener können den Härtefallfonds in Anspruch nehmen – das betrifft jene, deren monatlicher Verdienst unter 966,65 Euro liegt. Diese Gruppe bekommt statt 80 Prozent 90 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt. Allerdings sind für diese Gruppe auch keine weiteren Nebenverdienste zugelassen.

  • Bezüglich Ober/Untergrenzen (Eintrittskriterium Härtefallfonds )

Im Gegensatz zu Phase 1 entfällt in Phase 2 die Obergrenze als Eintrittskriterium. Ebenso entfällt die Untergrenze, allerdings muss eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.

  • Bezüglich Mehrfachversicherung/Nebenverdienste

Die Mehrfahcversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr. Man einigte sich in der Regierung auf das Modell „Auffüllen auf 2.000 Euro“. Das bedeutet:

  • Keine Grenze für andere Einkünfte für Eintritt in den Härtefallfonds.
  • Insgesamt sind Bezüge aus dem Härtefallfonds plus alle Einkommen mit 2.000 Euro gedeckelt.
  • Anrechnung des z.B. unselbstständigen Einkommens vom Bezug aus dem Härtefallfonds. Dazu ein Beispiel:
    • Einkunft aus unselbstst. Arbeit 1.000 Euro p.m.
    • Verdienstentgang aus unternehmerischer Tätigkeit 2.000 Euro p.m.
    • Berechnung Härtefallfonds: 80 Prozent von 2.000 Euro = 1.600 Euro.
    • 1.600 Euro + 1.000 Euro (aus unselbst. Beschäftigung) = 2.600 Euro. Da der Cap bei 2.000 Euro liegt, erfolgt nur 1.000 Euro Überweisung aus dem Härtefallfonds.
  • Bezüglich „Saisonbetriebe“

Hier gibt es grundsätzlich einen Vergleich des Verdienstentgangs mit dem Jahresdurchschnitt aus dem letzten Steuerbescheid, beziehungsweise den letzten drei Bescheiden. Bei Förderwerbern mit starken saisonalen Verzerrungen soll ein direkter, monatlicher Vergleich (Z.B. 16.03.2019-15.04.2019 mit 16.03.2020-15.04. 2020) als Opt-In machbar sein. Der Förderwerber nimmt dafür eine längere Bearbeitungsdauer in Kauf, heißt es seitens des Finanzministeriums.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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AI Summaries

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

  • Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als „Coronakrise“ bezeichnet – abgefedert werden soll.
  • Der Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt.
  • Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro.
  • Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont: Arbeitsministerin Christine Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.
  • Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

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