„Die Wirtschaft leidet“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz von 20. März, auf der unter anderem eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis Ostermontag verkündet wurde: Es sei „alternativlos“, den Unternehmen zu helfen, den Großunternehmen ebenso wie den Selbständigen. Deshalb wurde unter anderem das 38 Milliarden Euro schwere Rettungspaket geschnürt. Zusätzlich wurde heute ein Corona-Härtefonds im Ausmaß von einer Milliarde Euro aufgesetzt.
Details zum Corona-Härtefonds
Der Corona-Härtefonds richtet sich an Kleinstunternehmen und an EPU, die nun kein tägliches Einkommen mehr haben und daher ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. „Es sind die Kleinen in unserer Wirtschaft, die auch unsere Kultur und die Struktur der mittelständischen Wirtschaft tragen, die Österreich auch ausmacht,“ sagt die Wirtschaftsministerin.
Der Corona-Härtefonds beinhaltet schnelle und unbürokratische Sofortauszahlungen, die nicht zurückbezahlt werden müssen, sagt Schramböck. Als Ansprechpartner und Abwickler wurde die Wirtschaftskammer Österreich beauftragt, die „flächendeckend in den österreichischen Bezirken vertreten ist“, wie Schramböck sagt.
Kurzarbeit auch für Lehrlinge
Eine weitere Maßnahme verkündete Schramböck für Lehrlinge: Auch diese können nun in Kurzarbeit gehen, sagt sie – bei gleichem Gehalt, also ohne Einbußen beim Einkommen. Die Lehre wird dadurch nicht verlängert, die Lehrabschlussprüfung kann zum richtigen Zeitpunkt gemacht werden.
Experte von Ecovis haben für den brutkasten einen ausführlichen Leitfaden rund um Themen wie Liquidität und Kurzarbeit in der Coronakrise erarbeitet. Er ist unter diesem Link abrufbar.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
Der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 zeichnet Frauen unter 35 Jahren für Leistungen im Bereich von Innovation und Unternehmertum in Österreich aus. Einreichungen sind in drei Kategorien bis zum 17. August 2026 möglich. Die Auszeichnung ist mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld dotiert.
Innovation & Unternehmertum: Jetzt für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026 nominieren oder bewerben
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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.
Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.
Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026
Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.
Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.
Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:
Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.
Zeitplan und Nominierungsverfahren
Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.
Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.
Jetzt Nominieren oder Bewerben!
Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.
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Coronavirus-Härtefonds soll Kleinstbetriebe und Selbständige retten
„Die Wirtschaft leidet“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz von 20. März, auf der unter anderem eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis Ostermontag verkündet wurde: Es sei „alternativlos“, den Unternehmen zu helfen, den Großunternehmen ebenso wie den Selbständigen.
Deshalb wurde unter anderem das 38 Milliarden Euro schwere Rettungspaket geschnürt.
Zusätzlich wurde heute ein Corona-Härtefonds im Ausmaß von einer Milliarde Euro aufgesetzt.
Der Corona-Härtefonds richtet sich an Kleinstunternehmen und an EPU, die nun kein tägliches Einkommen mehr haben und daher ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können.
Der Corona-Härtefonds beinhaltet schnelle und unbürokratische Sofortauszahlungen, die nicht zurückbezahlt werden müssen, sagt Schramböck. Mit der Abwicklung wurde die Wirtschaftskammer beauftragt.
Eine weitere Maßnahme verkündete Schramböck für Lehrlinge: Auch diese können nun in Kurzarbeit gehen, sagt sie – bei gleichem Gehalt, also ohne Einbußen beim Einkommen.
AI Kontextualisierung
Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?
Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …
Coronavirus-Härtefonds soll Kleinstbetriebe und Selbständige retten
„Die Wirtschaft leidet“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz von 20. März, auf der unter anderem eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis Ostermontag verkündet wurde: Es sei „alternativlos“, den Unternehmen zu helfen, den Großunternehmen ebenso wie den Selbständigen.
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Coronavirus-Härtefonds soll Kleinstbetriebe und Selbständige retten
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Der Corona-Härtefonds beinhaltet schnelle und unbürokratische Sofortauszahlungen, die nicht zurückbezahlt werden müssen, sagt Schramböck. Mit der Abwicklung wurde die Wirtschaftskammer beauftragt.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?
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„Die Wirtschaft leidet“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz von 20. März, auf der unter anderem eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis Ostermontag verkündet wurde: Es sei „alternativlos“, den Unternehmen zu helfen, den Großunternehmen ebenso wie den Selbständigen.
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