20.03.2020

Coronavirus-Härtefonds soll Kleinstbetriebe und Selbständige retten

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck präsentierte heute einen Coronavirus-Härtefonds, der sich speziell an Selbständige richtet.
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Schramböck
(c) der brutkasten

„Die Wirtschaft leidet“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz von 20. März, auf der unter anderem eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis Ostermontag verkündet wurde: Es sei „alternativlos“, den Unternehmen zu helfen, den Großunternehmen ebenso wie den Selbständigen. Deshalb wurde unter anderem das 38 Milliarden Euro schwere Rettungspaket geschnürt. Zusätzlich wurde heute ein Corona-Härtefonds im Ausmaß von einer Milliarde Euro aufgesetzt.

Details zum Corona-Härtefonds

Der Corona-Härtefonds richtet sich an Kleinstunternehmen und an EPU, die nun kein tägliches Einkommen mehr haben und daher ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. „Es sind die Kleinen in unserer Wirtschaft, die auch unsere Kultur und die Struktur der mittelständischen Wirtschaft tragen, die Österreich auch ausmacht,“ sagt die Wirtschaftsministerin.

+++Hintergründe und News zum Coronavirus+++

Der Corona-Härtefonds beinhaltet schnelle und unbürokratische Sofortauszahlungen, die nicht zurückbezahlt werden müssen, sagt Schramböck. Als Ansprechpartner und Abwickler wurde die Wirtschaftskammer Österreich beauftragt, die „flächendeckend in den österreichischen Bezirken vertreten ist“, wie Schramböck sagt.

Kurzarbeit auch für Lehrlinge

Eine weitere Maßnahme verkündete Schramböck für Lehrlinge: Auch diese können nun in Kurzarbeit gehen, sagt sie – bei gleichem Gehalt, also ohne Einbußen beim Einkommen. Die Lehre wird dadurch nicht verlängert, die Lehrabschlussprüfung kann zum richtigen Zeitpunkt gemacht werden.

Experte von Ecovis haben für den brutkasten einen ausführlichen Leitfaden rund um Themen wie Liquidität und Kurzarbeit in der Coronakrise erarbeitet. Er ist unter diesem Link abrufbar.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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Coronavirus-Härtefonds soll Kleinstbetriebe und Selbständige retten

  • „Die Wirtschaft leidet“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz von 20. März, auf der unter anderem eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis Ostermontag verkündet wurde: Es sei „alternativlos“, den Unternehmen zu helfen, den Großunternehmen ebenso wie den Selbständigen.
  • Deshalb wurde unter anderem das 38 Milliarden Euro schwere Rettungspaket geschnürt.
  • Zusätzlich wurde heute ein Corona-Härtefonds im Ausmaß von einer Milliarde Euro aufgesetzt.
  • Der Corona-Härtefonds richtet sich an Kleinstunternehmen und an EPU, die nun kein tägliches Einkommen mehr haben und daher ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können.
  • Der Corona-Härtefonds beinhaltet schnelle und unbürokratische Sofortauszahlungen, die nicht zurückbezahlt werden müssen, sagt Schramböck. Mit der Abwicklung wurde die Wirtschaftskammer beauftragt.
  • Eine weitere Maßnahme verkündete Schramböck für Lehrlinge: Auch diese können nun in Kurzarbeit gehen, sagt sie – bei gleichem Gehalt, also ohne Einbußen beim Einkommen.

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Coronavirus-Härtefonds soll Kleinstbetriebe und Selbständige retten

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