15.04.2020

Coronavirus: Zweite Dunkelziffer-Studie mit anderer Vorgehensweise

Das Ergebnis der ersten Dunkelziffer-Studie mit Stichprobentests hatte noch einen großen Interpretationsspielraum zugelassen. Die zweite Studie wird nun nicht mehr von SORA, sondern von Statistik Austria durchgeführt - mit etwas anderen Bedingungen.
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Zweite Dunkelziffer-Studie mit Stichprobentests zur Ausbreitung des Coronavirus in Österreich von Statistik Austria
(c) Adobe Stock - RioPatuca Images

Um die Coronavirus-Pandemie unter Kontrolle zu bringen, ist die „Dunkelziffer“ ein entscheidender Parameter. Wenn nun wieder der schrittweise Übergang vom Shutdown zu einer neuen „Containment-Phase“ erfolgt, in der versucht wird, einzelne Coronavirus-Fälle schnell abzufangen, braucht man natürlich eine Einschätzung, wie viele unerkannte, aber ansteckende Fälle es überhaupt gibt. So kann das Risiko einer weiteren Phase der schnellen Ausbreitung weiter abgeschätzt werden. Die Ergebnisse einer ersten Dunkelziffer-Studie für Österreich auf Basis von Stichprobentests wurden vergangene Woche präsentiert. Ab morgen wird eine zweite durchgeführt.

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Dunkelziffer-Studie II: Statistik Austria statt SORA mit anderen Bedingungen

Wieder ist das Wissenschaftsministerium der Auftraggeber, Rotes Kreuz und MedUni Wien sind Partner. Für die Auswahl der Probanden und die statistische Auswertung der Stichprobentests verantwortlich ist diesmal jedoch nicht, wie bei der ersten Dunkelziffer-Studie, das Institut SORA, sondern die Statistik Austria. Das eröffnet den Studienautoren einige neue Möglichkeiten und bringt einige Unterschiede zum ersten Mal. So hatte SORA die Stichprobe zufällig aus Telefonverzeichnissen gewählt, die Statistik Austria hingegen greift auf das zentrale Melderegister zurück. Kinder werden nun keine mehr getestet – das war im ersten Durchgang noch der Fall. Zusätzlich zum Test gibt es nun einen erweiterten Fragebogen, bei dem neben Fragen zum Gesundheitszustand auch solche zu aktuellen Empfindungen gestellt werden.

Mehr Probanden bei Stichprobentests

Auch die Stichprobe soll erheblich größer werden, als bei der ersten Dunkelziffer-Studie, in die letztlich die Ergebnisse von 1544 Personen einflossen. Diesmal sollen 2800 Probanden herangezogen werden. Freiwillig melden kann man sich zwar nicht, jedoch die Teilnahme ablehnen. Teilnehmer bekommen ab morgen per Post ein Informationsschreiben, in dem der Ablauf der Studie erklärt wird. Bis 19. April sollen sie dann, wenn sie das wollen, einen Online-Fragebogen ausfüllen, bzw. ihre Bereitschaft zur Teilnahme per SMS erklären und die Fragen ab 20. April telefonisch beantworten.

Die Tests führt dann das Rote Kreuz von 21. bis 25. April durch. Die Mitarbeiter machen Abstriche, die Proben werden mittels PCR-Test von der MedUni Wien ausgewertet. Erste Ergebnisse soll Ende April vorliege. Diesmal werden alle Teilnehmer über ihr Testergebnis informiert – beim ersten Mal war das nur bei positiven Tests passiert. Die Daten werden aber freilich komplett anonym ausgewertet.

Erste Studie: Dunkelziffer doppelt so hoch, wie bekannte Infektionen

Bei der ersten Dunkelziffer-Studie waren 0,32 Prozent der Tests positiv. Als wahrscheinlichster Wert der Anzahl Infizierter in Österreich im Untersuchungszeitraum ergab sich dadurch 28.500. Damit wäre die Dunkelziffer zu dem Zeitpunkt etwa doppelt so hoch gewesen, wie die Zahl der bekannten aktiven Infektionen. Der Interpretationsspielraum der Ergebnisse war aber noch recht groß. Das Konfidenzintervall, also jener Bereich, in dem sich das tatsächliche Ergebnis in der Gesamtbevölkerung mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit befindet, lag zwischen 10.200 und 67.400 Menschen. Dieses sollte sich mit der nun deutlich größeren Stichprobe auch merkbar einengen. Generell ist aufgrund der fortlaufenden Eindämmungsmaßnahmen in der Zwischenzeit mit einem niedrigeren Ergebnis, als in der ersten Dunkelziffer-Studie zu rechnen.

⇒ Infos auf der Page der Statistik Austria

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Coronavirus: Zweite Dunkelziffer-Studie mit anderer Vorgehensweise

  • Um die Coronavirus-Pandemie unter Kontrolle zu bringen, ist die „Dunkelziffer“ ein entscheidender Parameter.
  • Die Ergebnisse einer ersten Dunkelziffer-Studie für Österreich auf Basis von Stichprobentests wurden vergangene Woche präsentiert – nun wird eine zweite durchgeführt.
  • Für die Auswahl der Probanden und die statistische Auswertung der Stichprobentests verantwortlich ist diesmal jedoch nicht, wie bei der ersten Dunkelziffer-Studie, das Institut SORA, sondern die Statistik Austria.
  • SORA hatte die Stichprobe zufällig aus Telefonverzeichnissen gewählt, die Statistik Austria hingegen greift auf das zentrale Melderegister zurück.
  • Bei der ersten Dunkelziffer-Studie waren 0,32 Prozent der Tests positiv.
  • Generell ist aufgrund der fortlaufenden Eindämmungsmaßnahmen in der Zwischenzeit mit einem niedrigeren Ergebnis, als in der ersten Dunkelziffer-Studie zu rechnen.

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