21.03.2020

Coronakrise: Warum es jetzt spezielle Maßnahmen für Startups braucht

In der österreichischen Startup-Szene häufen sich die Stimmen, dass es im Zuge der Corona-Krise spezielle Maßnahmen für Startups braucht. Bestehende Hilfsmaßnahmen wie Garantien berücksichtigen nämlich die spezifischen Voraussetzungen nicht, mit denen Startups am Markt konfrontiert sind.
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Coronakrise

Nach dem Ministerrat am vergangenen Mittwoch kündigte die österreichische Bundesregierung ein 38 Milliarden Euro schweres Hilfsprogramm an, mit dem die Schäden der Coronakrise für die Wirtschaft abgemildert werden sollen. Das Paket verfolgt zwei große Ziele: Erstens soll die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen verhindert und zweitens massenhafte Arbeitslosigkeit abgefedert werden.

+++ Corona und die wirtschaftlichen Folgen +++ 

Eine zentrale Rolle im Hilfspaket nehmen dabei Garantien für die Klein- und Mittelbetriebe ein, die nachträglich auch auf größere Unternehmen ausgeweitet wurden. Durch die Überbrückungsgarantie soll Unternehmen die Aufnahme von Krediten bei ihrer Hausbank erleichtert werden, da der Staat mit Sicherheiten einspringt. 

Doch inwiefern hilft dieses Instrumentarium Startups, deren Geschäftsmodelle für Banken in der Regel zu riskant sind und sich daher über Risikokapital finanzieren müssen? Und wie könnte ein Rettungspaket speziell für Startups aussehen?

In der Coronakrise stehen nämlich auch viele Startups in Gefahr, die auf einem gesunden, Startup-typischen Entwicklungspfad sind. Diese gelte es vor dem “Austrocknen” zu bewahren, meint Berthold Baurek-Karlic, CEO von Venionaire, denn sonst “kommen Heuschrecken aus China und den USA und investieren vor unserer Nase in Zukunftstechnologie und Talente, was sie mittelfristig abwandern lassen wird.”

Die Verwirrung mit den Garantien

In der Startup-Szene häufen sich nun Stimmen, die spezielle Maßnahmen für Startups fordern, da Garantien für Startups als Hilfsmaßnahme nicht immer geeignet sind.

Baurek-Karlic bringt es gegenüber dem brutkasten auf den Punkt: “Garantien für Kredite kommen kaum in Frage, da deren Rückzahlung oder Fälligkeit durch Banken toxisch wäre – die meisten Startups erfüllen außerdem gar nicht die Voraussetzungen für diese Garantien.“

Ähnlich sieht es Business Angel Hansi Hansmann, der bei der hohen Eigenkapitalquote von Garantien das Problem sieht: „Die meisten Maßnahmen sind für Startups nicht anwendbar. Wir brauchen Überbrückungskredite für Startups, die nicht von der Eigenkapitalquote abhängen.“

Auch Oliver Holle, CEO von Speedinvest, betont gegenüber dem brutkasten, dass es abseits der Maßnahmen für Kurzarbeit nun dringende Maßnahmen zur Zwischenkapitalisierung für österreichische Startups braucht. “Ich bin auch zuversichtlich, dass die Regierung hier noch Maßnahmen setzt, ähnlich wie das ja auch in Deutschland besprochen wird”, so Holle. Im besten Fall könne der Steuerzahler im Nachhinein auch verdienen, wie Holle später auf Twitter nochmals betonte. 


In Deutschland ist nämlich eine ähnliche Diskussion entbrannt und das Wirtschaftsministerium plant vermeintlich einen eigenen Rettungsschirm für Startups.

Instrumente auch für Startups gedacht

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck schätzt die Situation allerdings anders ein: “Bei uns ist die Situation anders als in Deutschland, da wir viele Instrumente bereits haben, die Startups nutzen können.” Insbesondere die Überbrückungsgarantien seien auch für Startups gedacht.

Darüber hinaus gäbe es bereits Promessen, damit Startups leichter Kredite bei Banken bekommen, als auch zinsgünstige ERP Kleinkredite.

Auch die “Seed Programme bei aws und Startup Förderungen für Forschung bei FFG laufen normal weiter”, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Einen Dachfonds zur Hebelung von Private Equity schaue sich das Ministerium überdies gerade an.

URG – Kennzahlen als Knackpunkt für die Garantieübernahme 

Laut dem ECOVIS-Partner David Gloser sei eine Garantieübernahme grundsätzlich so wie Double Equity ein sehr geeignetes Instrument für Startups. Der Staat garantiert dabei der Bank die Rückzahlung in Höhe von 80 Prozent der Kreditsumme. Allerdings gibt es eine Voraussetzung, die für Startups problematisch sein könnte.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

“Die Garantieübernahme ist unter anderem dann ausgeschlossen, wenn  Unternehmen die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die sogenannte URG-Kriterien erfüllen. Das ist dann der Fall, wenn die Eigenmittelquote unter acht Prozent liegt und fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre beträgt”, so Gloser.

In diesem Fall wird dann ein Reorganisationsbedarf vermutet und Garantieübernahme ausgeschlossen. Typischerweise wären das Startups in der Wachstumsphase, die vor der nächsten Finanzierungsrunde stehen, weil der letzte Eigenkapitalzuschuss verbraucht ist. Diese haben einen negativen Cashflow (Jahresverlust plus Abschreibung) und ein negatives Eigenkapital und würden laut Gloser somit keine Garantie bekommen.

Das könnte in der Tat viele Startups treffen. Hier wäre eine Lösung, die URG – Einschränkung für Startups auszunehmen. Dann würde der Staat wirtschaftlich de facto die Kreditgeber-Funktion übernehmen. 

Das Problem mit Double Equity

Ein weiteres Problem ergibt sich laut Andreas Nemeth, CEO von UNIQA Ventures, beim Finanzierungsinstrument Double Equity, da dieses an entsprechende Umsatzziele gebunden ist, die sich in der Coronakrise nicht mehr erfüllen lassen. In Zeiten in denen die Nachfrage in gewissen Sektoren beinahe auf Null geht, kann dies zu einem erheblichen Problem führen. 

“Mir berichten einige Startups, die Double Equity in Anspruch genommen haben und dementsprechende Umsatzziele erfüllen müssen, dass es durchaus eng werden kann”, so Nemeth. Hier würde eine Stundung der Double Equity Forderungen helfen. Die aws scheint hier aber verständnisvoll vorzugehen.

Das Problem mit der Finanzierungsphase

Ein weiteres Problem kann sich dadurch ergeben, in welcher Finanzierungsphase sich ein Startup derzeit befindet und ob ein Investment kurz vor dem Ausbruch der Coronakrise noch rechtzeitig geclosed werden konnte oder nicht.

Mic Hirschbrich, Gründer des Startups Apollo.ai / Updatemi, sieht hier folgende Problematik gegeben: “Perfiderweise kommen in einer solchen Krise mit externen Effekten, ausgerechnet jene Startups besonders ins Strudeln, die den Turnaround bereits geschafft haben, vielleicht gerade Breakeven sind und von Kunden leben anstatt von Investorengeldern. Ihnen brechen jetzt überlebenswichtige Umsätze weg.”

Im Gegensatz dazu, kommen Startups, die zwar noch nicht Breakeven sind, und gerade eine Finanzierungsrunde hinter sich haben, vergleichsweise gut davon. “Ihnen macht das Remote-Arbeiten meist nichts aus und sie können jetzt fokussiert ihre Produkte entwickeln. Andere wiederum, die gerade nicht mehr rechtzeitig closen konnten, für die braucht es jetzt Lösungen auf Augenhöhe, so Hirschbrich.

Steuerliche Absetzbarkeit als eine Lösung gegen ungewollte Marktbereinigung 

Der Staat könne hier private Hilfen steuerlich stützen bzw. befristet abschreibbar machen, dann wäre beiden Seiten geholfen, schlägt Hirschbrich vor. “Die Staatskasse wäre weniger stark belastet, Bestandsinvestoren hätten Anreize aufzustocken und dem Startup wäre wirklich geholfen.” Dies würde nicht nur das Kapital privater Investoren mobilisieren, sondern auch jenen der KMU, Banken, Pensionskassen und anderer Konzerne, ergänzt Baurek-Karlic.

Die Krise komme für das “zarte Pflänzchen europäischer Innovationen” höchst ungelegen. Denn solch brachialen Ereignisse wie eine Pandemie im Innovationsbereich treffen mitunter genau die falschen. “Und das ist eine ´Marktbereinigung´ die wirklich keiner will”, schließt Hirschbrich seine Ausführungen ab. 

Giftige Down-Rounds als Gefahr

Eine weitere Gefahr für Startups sind die sogenannte Down-Rounds, sprich Investitionsrunden zu einer niedrigeren Bewertung als die letzte. Der Gründer von wefox, Julian Teicke, forderte die Venture Capital Investoren auf seinem LinkedIn Profil auf, in diesen schwierigen Zeiten für gut laufende Startups, die derzeit am Funding sind, die Zitrone nicht zu sehr zu drücken.

“Die Down-Rounds seien in diesen Zeiten ein absolutes No-Go. Das ist die Grenze, die nicht überschritten werden sollte”, meinte Teicke. Er habe in den letzten Tagen von schrecklichem Verhalten von VCs auf der ganzen Welt gehört und fordert von diesen Anstand ein.

Auch Hirschbrich warnt vor dieser Gefahr. “Viele Startups, die unverschuldet nun ihre Bestandsinvestoren brauchen, sind zurecht nervös. In Fällen höherer Gewalt sollten aber aggressive Down-Round-Ambitionen hintenangehalten werden. Zu hoch wären die Schäden in der langfristigen Company-Reputation sowie bei der Gründer-Moral”, so Hirschbrich.

Rettungsschirm für Startups in der Coronakrise

Berthold Baurek-Karlic geht hier einen Schritt weiter und schlägt einen eigenen Rettungsschirm für Startups vor. “Jedes Startup das mehr als 500.000 Euro Förderungen oder Investment in seiner Laufbahn erhalten hat und weniger als zehn Jahre alt ist, soll 500.000 Euro als Substanzgenussrecht bekommen“. 

Die Konditionen könnten dabei die Verzinsung und den Wertzuwachs berücksichtigen, gebunden an die durchschnittliche Post-Money Bewertung der letzten zwölf Monate oder der letzten Finanzierungsrunde. Die Prüfung könnte im Eilverfahren durch aws oder FFG erfolgen.


Alle Informationen über aktuelle Hilfe für Unternehmen in der Coronakrise finden sich auf www.oesterreich.gv.at/

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02.07.2024

Nehammer und Kocher fordern EU-weiten Dachfonds für Startup-Investments

Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierten heute unter dem Titel "Standortimpulse für ein wettbewerbsfähiges Europa" eine Art wirtschaftspolitischen Forderungskatalog an die EU.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Mit Forderungskatalogen hat man als Regierungsmitglied wohl allerlei Erfahrung. Erst vergangene Woche kam mit der “Vision 2030” von Playern des österreichischen Startup-Ökosystems ein weiterer dazu, wie brutkasten berichtete. Dass die Regierung, die als Exekutive bekanntermaßen selbst zur Umsetzung politischer Maßnahmen auserkoren ist, selbst einen Forderungskatalog aufstellt, ist hingegen unüblich. Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftsminister Martin Kocher machten selbiges heute in Hinblick auf die neue EU-Legislaturperiode.

“Standortimpulse” und “Standorthesen” als wirtschaftspolitischer Forderungskatalog an die EU

“Als Bundeskanzler ist es mir ein großes Anliegen, den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union und somit auch in Österreich zu erhalten. Aus diesem Grund habe ich den Wirtschaftsminister beauftragt, Impulse für die nächste EU-Legislaturperiode auszuarbeiten”, wird Nehammer in einer Aussendung zitiert. Heraus kam ein 19-seitiges Paper mit “Standortimpulsen”. Darin enthalten sind neun “Standortthesen” – eine Aufzählung manchmal mehr und manchmal weniger konkreter wirtschaftspolitischer Forderungen für die kommende EU-Legislaturperiode.

Nach Dachfonds-Forderung aus dem Startup-Ökosystem fordert Minister seinerseits Dachfonds

Für die Startup-Welt besonders relevant ist dabei These 7: “Privates Kapital mobilisieren”. Nachdem Kocher vergangene Woche in der Vision 2030 mit der Forderung nach einem nationalen Dachfonds für Startup-Investments in Österreich konfrontiert wurde, spielt er den Ball elegant weiter an die EU. So fordert er im Paper unter anderem “die Etablierung eines europäischen Dachfonds für DeepTech und ausgewählte Startup-Bereiche”. Einen weiteren Dachfonds will der Minister im Bereich Transformation des Energiesystems prüfen lassen.

Von Fachkräften über “Vollendung des Binnenmarkts” zu Produktion in Europa

Weitere “Standortthesen”, die mitunter aber eher vage bleiben, beschäftigen sich etwa mit den Themen Fachkräftemobilisierung, Reduktion der Bürokratie und Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Produktion vor Ort in der EU. “Fachkräfte, die Verfügbarkeit von nachhaltiger Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen, die Vollendung des Binnenmarkts und die Mobilisierung von privatem Kapital werden in den nächsten Jahren entscheidende Wachstumsfaktoren für die Europäische Union sein und den zukünftigen Wohlstand von uns allen bestimmen. Wir brauchen noch mehr offene Forschung und Innovation, verzahnt mit der Produktion in Europa, damit Europa als Standort und die Arbeitsplätze langfristig absichert sind”, wird Minister Kocher zitiert.


Die 9 “Standortthesen” von Kocher im Überblick:

Im Folgenden sind die neun “Standortthesen” und ihre Unterpunkte im Wortlaut laut offizieller Aussendung des Wirtschaftsministeriums wiedergegeben:

1. “Standortpolitik strategisch ausrichten”

  • Europa muss, mit weniger Naivität, seine wirtschaftlichen Stärken besser erkennen, schützen sowie stärken, um im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bleiben.
  • Dazu braucht es eine Übersicht über strategische Lieferketten und Schlüsselindustrien, die durch eine “Europäische Stärkenlandkarte” abgebildet werden könnten.
  • Eine stärkere Vernetzung zwischen Sicherheits-, Wirtschafts- und Handelspolitik, um europäische Interessen zu wahren, ist ebenso notwendig wie gezielte Beihilfen, um die Transformation der Wirtschaft zu beschleunigen.

2. “Mehr Tempo in Europa”

  • Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, muss Europa schneller bei der Genehmigung strategischer Investitionen werden.
  • Raschere Genehmigungen (Fast-Track-Verfahren und Genehmigungsfiktionen) und eine strategisch abgestimmte industriepolitische Vorgehensweise (z.B. bei IPCEI-Programmen (Important Projects of Common European Interest)) sind entscheidend.
  • Auch temporäre Steuererleichterungen könnten als Anreiz für Investitionen dienen. Hier kann man sich z.B. am Inflation Reduction Act orientieren.

3. “Bürokratie zurückfahren”

  • Die Flut neuer Regulierungen in der EU bindet zu viele unternehmerische Ressourcen.
  • Eine “regulatorische Atempause”, die schlanke Umsetzung der bereits beschlossenen Richtlinien und eine Reduktion von unternehmerischen Berichtspflichten um mindestens 25% sind notwendig, um den Betrieben eine Erholung zu ermöglichen.
  • Die spezifische Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen (gemäß dem Proportionalitätsprinzip) und die Verwendung von Sunset-Klauseln bei EU-Gesetzen sollen die Bürokratie weiter abbauen.

4. “Fachkräfte als Schlüssel”

  • Europas Wettbewerbsfähigkeit hängt stark von der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte ab.
  • Eine europaweite Aufwertung der Berufsbildung, eine bessere Koordination der nationalen Arbeitsmarktpolitikstrategien und spezifische Programme zur Förderung der Mobilität von Fachkräften innerhalb der EU sind erforderlich.
  • Ein konkreter Vorschlag ist die Schaffung einer europaweiten Ausbildungsgarantie bis zum 25. Lebensjahr.
  • Österreich muss hier auch auf nationaler Ebene weitere Schritte z.B. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu Anreizen für Vollzeitarbeit, zur Attraktivität für Arbeitskräfte, zu Qualifizierungsmaßnahmen setzen.

5. “Nachhaltige Energie verfügbar machen”

  • Die Verfügbarkeit von nachhaltigem Strom und grünem Wasserstoff ist essenziell für Europas Industrie.
  • Ein strategischer Ausbau der Produktion, Leitung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie Energiepartnerschaften mit stabilen Nachbarregionen sind notwendig. Dazu braucht es in Österreich eine öffentliche Institution, die Ausbaupläne und Regulatorik mit den Finanzierungsbedingungen in Einklang bringt.
  • Eine entsprechende Anpassung des EU-Strommarktdesigns und das rasche und koordinierte Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft sind ebenfalls entscheidend.

6. “Vollendung des Binnenmarkts”

  • Der Binnenmarkt muss rasch weiter vertieft werden, besonders in den Bereichen Energie, Kapitalmarkt, Verteidigung und Telekommunikation.
  • Nationale Fragmentierungen bzw. bestehen Hürden müssen abgebaut und EU-Recht konsequenter durchgesetzt werden, um die wirtschaftliche Stärke Europas zu sichern.

7. “Privates Kapital mobilisieren”

  • Zur Bewältigung großer Herausforderungen wie der Dekarbonisierung und der Transformation des Energiesystems muss mehr privates Kapital mobilisiert werden.
  • Ein europäischer Dachfonds für Deep Tech und Startups sowie ein unionsweites Garantiesystem für Investitionen in die Transformation des Energiesystems sind notwendig um das Innovations- und Wachstumspotential Europas voll auszuschöpfen.

8. “Innovation bedingt Produktion”

  • Europa muss neben Forschung und Entwicklung auch die Produktion vor Ort sicherstellen.
  • Ein wettbewerbsfähiges Beihilfenrecht, weitere IPCEI-Projekte und eine Erhöhung der österreichischen Forschungsprämie sind erforderlich, um Forschung und Produktion eng zu verzahnen und Europas Rolle als globaler Forschungs-Hub zu stärken.

9. “Technologiefreiheit als Garant für Innovationsfähigkeit”

  • Um Innovationskraft zu entfalten, muss Europa technologische Freiheit als Doktrin verankern und neue EU-Regulierungen einem Wettbewerbsfähigkeits-Check unterziehen.
  • Eine ausreichende Dotierung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms und nationale Rahmenbedingungen zur Steigerung der Forschungsquote sind entscheidend, um Österreich und Europa als Innovationsführer zu positionieren.
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  • Das Paket verfolgt zwei große Ziele: Erstens soll die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen verhindert und zweitens massenhafte Arbeitslosigkeit abgefedert werden.
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