08.04.2020

Coronakrise: Positionspapier zeigt Forderungen der Startup-Szene an die Politik

Ergänzend zu den bestehenden Maßnahmen in Zeiten des Coronavirus legen Österreichs Investoren und Startups jene Maßnahmen dar, mit welchen die heimische Startupszene beim Bewältigen der Coronakrise unterstützt werden soll.
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Coronakrise Coronavirus - Bill Gates' VC investiert in Virus-Test-Firma ChromaCode
(c) Adobe Stock / sdecoret

Die österreichische Startupszene hat ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem jene politischen Maßnahmen skizziert wurden, mit denen die Politik den Gründern und Investoren im Rahmen der Coronakrise unter die Arme greifen soll. WKÖ-Präsident Harald Mahrer hat im Vorfeld in Abstimmung mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ausgewählte Persönlichkeiten der Startupszene zu einem Industrie-Call eingeladen, um unterschiedliche Vorschläge und Ideen für die Hilfsmaßnahmen zu sammeln und zu diskutieren. Eine Gruppe von Investorenvertretern und der Think Tank Austrian Startups haben zu diesem Zweck ein eigenes Positionspapier eingebracht und sich bereit erklärt, dieses um die Ideen der Gründer aus dem Call zu erweitern, die in die finale Fassung eingeflossen sind. Für Rückfragen zum vorliegenden Papier werden der Investor Michael Altrichter und Lisa Fassl, Geschäftsführerin der aaia, genannt.

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 „Die bereits initiierten Instrumente der Bundesregierung stellen für viele Unternehmen eine überlebenswichtige Unterstützung dar, im Fall von Startups sind jedoch viele davon nicht anwendbar“, heißt es unter anderem in dem Positionspapier. Um sicherzustellen, dass Startups treffsicher unterstützt werden und sie auch nach der Krise dazu beitragen können, unsere Volkswirtschaft in einen Aufschwung zu bringen, muss den Autoren des Papiers zufolge nun die Sicherung der Liquidität dieser wachstums- und technologiegetriebenen Unternehmen im Fokus stehen.

In den vergangenen Wochen hatte sich Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer bereits mehrfach für eine Unterstützung der Startups im Rahmen der Coronakrise ausgesprochen. Und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hatte am Wochenende erste Details zu einem möglichen Startup-Rettungsschirm verraten.

Die Forderungen der Startup-Szene in der Coronakrise

Die nachfolgenden im Paper skizzierten Maßnahmen wurden anhand der Geschwindigkeit ihrer Umsetzbarkeit in drei Phasen (kurz-, mittel- und langfristig) unterteilt und stellen damit einen mehrmonatigen Plan dar.

Kurzfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Tagen:

● Öffentliche Förderungen: Aussetzen von Milestones, Stundung von fälligen Rückzahlungen, Weiterfinanzierung von laufenden Calls und schnelle Auszahlung
● Garantieprogramme: Anpassung & Erweiterung der Double Equity Programme sowie Anpassung der AWS Überbrückungsgarantie an Realität von Startups

Mittelfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Wochen:

● Mobilisierung von privatem Kapital: Errichtung eines Runway-Fonds idHv. 50 Mio. Euro sowie Einführung eines Modells zur Verlustverrechnung für Privatinvestor*innen
● Neue Instrumente zur Sicherung der Liquidität: Schaffung von Substanzgenussrechten und Besserungsscheinen
● Maßnahmen zur Kostenreduktion bei Startups: Befreiung von SVA Abgaben sowie anteilige Finanzierung von Gehältern für neu geschaffene Arbeitsplätze

Langfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Monaten:

● Sicherung des Fortbestandes von öffentlichen Förderprogrammen nach der Corona-Krise
● Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für private Investor*innen
● Errichtung eines 300 Mio. Euro Dachfonds zur Stimulierung der VC Industrie
● Umsetzung der Maßnahmen im Regierungsprogramm

Details des Corona-Startup-Papiers zum Download

In dem Positionspapier wird betont, dass die heimischen Startups einer der größten Treiber der Digitalisierung und zugleich ein wichtiger Jobmotor sind: Für 2020 war die Schaffung von 7.500 neuen Arbeitsplätzen geplant, hießt es in dem Paper. Die Coronakrise gefährdete nun aber die Startups und das Ökoystem: Umsätze brechen ein, Geschäftsmodelle funktionieren nicht mehr, laufende Fixkosten können nicht getragen werden und geplante Finanzierungsrunden werden in den nächsten Monaten nur schwer realisierbar sein.

Wie eine aktuelle Umfrage von AustrianStartups zeigt, helfen die bisher vorgestellten Maßnahmen im Fall von Startups allerdings nur sehr bedingt: Nur 35% der Startups planen Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, 30% eine Stundung von Steuern & Sozialversicherungsbeiträgen. Fast die Hälfte der Startups erachten Überbrückungsgarantien (46%) und den Härtefallfonds (47%) für sich
als ungeeignet, da notwendige Voraussetzungen nicht erfüllt werden können.

Gleichzeitig sehen sich 85% der Startups direkt von der Krise betroffen und stehen vor allem vor einem zentralen Problem: Der kurzfristigen Liquiditätssicherung. Deshalb müssen genau hier die spezifischen Unterstützungsmaßnahmen ansetzen.

Um die Startups zu retten, brauche es daher schnelle und effiziente Maßnahmen, heißt es in dem Papier. Ansonsten  bestehe die Gefahr, dass sowohl die Jobs als auch das bereits investierte private und öffentliche Kapital verloren gehen.

Das Positionspapier zum Download

Das gesamte Positionspapier, in welchem die einzelnen Details erläutert werden, kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Coronakrise: Positionspapier zeigt Forderungen der Startup-Szene an die Politik

  • Die österreichische Startupszene hat ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem jene politischen Maßnahmen veröffentlicht wurden, mit denen die Politik den Gründern und Investoren im Rahmen der Coronakrise unter die Arme greifen soll.
  • Initiiert wurde das Paper von diversen Investorenvertretungen und dem Thintank Austrian Startups, anschließend wurden die Empfehlungen durch das Input einzelner Gründer ergänzt.
  • Für Rückfragen zum vorliegenden Paper werden der Investor Michael Altrichter und Lisa Fassl, Geschäftsführerin der aaia, genannt.
  • „Die bereits initiierten Instrumente der Bundesregierung stellen für viele Unternehmen eine überlebenswichtige Unterstützung dar, im Fall von Startups sind jedoch viele davon nicht anwendbar“, heißt es unter anderem in dem Positionspapier.
  • In den vergangenen Wochen hatte sich Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer bereits mehrfach für eine Unterstützung der Startups im Rahmen der Coronakrise ausgesprochen. Und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hatte am Wochenende erste Details zu einem möglichen Startup-Rettungsschirm verraten.

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