25.03.2020

Experten-Tipps: Das müssen Startup-Gründer in der Coronakrise beachten

Was gilt es als Gründer und Investor in der Coronakrise zu beachten? Welche Gefahren müssen bewältigt und welche Chancen nun genützt werden? Darüber diskutierten fünf Key Player der Startup-Szene im Rahmen eines Online-Roundtables des brutkasten. Wir haben die wichtigsten Learnings kompakt zusammengefasst.
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Coronakrise
(c) 8eyes/speedinvest/wefox/uniqaventures/ Collage by der brutkasten

Die Coronakrise hält die heimische Startup-Szene fest im Griff. Gründer sind nun gefragt Lösungen zu finden, um ihr Startup sicher durch die Krise zu führen. In den nächsten Monaten werden sie mit einer Vielzahl an Problemstellungen konfrontiert – angefangen von Umsatzeinbußen bis hin zu Problemen im Funding. Die Krise kann aber auch positive Effekte haben, indem neue Services früher auf den Markt gebracht oder die internen Strukturen neu geordnet werden.

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

In einem Online-Roundtable hat der brutkasten mit fünf Experten darüber gesprochen, worauf Gründer und Investoren in der Coronakrise nun achten müssen.

Als Gäste waren Oliver Holle (CEO Speedinvest), Andreas Nemeth (CEO UNIQA Ventures), Florian Gschwandtner (CEO 8eyes), Julian Teicke (CEO wefox) und Astrid Woollard (Partner Scytale Ventures) geladen.

Investors Talk | Status Quo der Startups in der Coronakrise

Im heutigen Investors Talk sprechen wir über den Status Quo der Startups in Zeiten der Coronakrise und warum Down-Rounds gefährlich für das Ökosystem sind. Unsere Gäste sind Oliver Holle (CEO Speedinvest), Andreas Nemeth (CEO UNIQA Ventures), Florian Gschwandtner (CEO 8eyes), Julian Teicke (CEO wefox Österreich) und Astrid Woollard (Partner Scytale Ventures).

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 23. März 2020

 

Runway analysieren

Gründer und Investoren sollten nun die Runway ihres Startups analysieren. Sie beschreibt die Laufzeit bis zum Ende der Liquidität.

Florian Gschwandtner rät dazu zunächst wichtige Fragen zu klären: Welche Aufträge erhält das Startup aktuell? Macht es Sinn Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken? Ist eine Brückenfinanzierung nötig?

Zudem sollten auch alternative Finanzierungsformen wie Factoring in Betracht gezogen werden, die durch den Verkauf offener Forderungen an Dritte die Liquidität im Startup unmittelbar steigert.

Die Krise hat laut Gschwandter auch Chancen. Demnach können lang aufgeschobenen Projekte nun angegangen werden. Zudem sollten sich Gründer darüber bewusst werden, ob Produkte und Services nun schneller auf den Markt gebracht werden, andere hingegen erst später.

Kommunikation ist wichtig

In Krisenzeiten ist die Kommunikation zwischen Gründern, Investoren und den Mitarbeitern essentiell. Dazu gehören laut Andreas Nemeth von UNIQA Ventures „Morning- und End-of-the-Day Meetings“, um im Startup einen normalen Arbeitstag abbilden zu können. Essentiell sei dabei den persönlichen Kontakt aufrechtzuerhalten und sich durchaus in größeren Gruppen auszutauschen.

Im Moment müssen Gründer täglich den Markt beobachten und ihren Short-Term-Plan in kurzen Abständen adaptieren. Neben einer kurzfristigen Entscheidungsstrategie sollte allerdings bereits ein Plan erarbeitet werden, wie es nach der Krise weitergeht.

Richtige Mischung zwischen „Offense & Defense“

Ein weiteres Erfolgskriterium in Krisenzeiten sei laut Oliver Holle die richtige Mischung zwischen „Offense & Defence“ zu finden. Krise bedeutet demnach nicht, dass Gründer nur in die Deckung gehen müssen, um Ressourcen zu sparen. Sofern das Startup Zugang zu Geld hat und das Produkt eine Nachfrage erfüllt, kann die Zeit auch richtig sein, um neue Märkte zu erschließen.

In diesem Zusammenhang betont Julian Teicke von wefox, dass Gründer in der Krise genau überlegen müssen, ob sie Produkte früher auf den Markt bringen als bisher geplant. Alleinig eine aggressive Marktstrategie zu fahren, sei allerdings auch nicht der Schlüssel zum Erfolg, da es in Krisenzeiten auch zu „beschützen“ gilt. Gründer müssen diesbezüglich die richtige Balance finden. „Wir können kein Fußballspiel gewinnen, wenn wir elf Spieler im gegnerischen Strafraum haben, andersrum aber auch nicht“, so Teicke.

Oliver Holle verweist auf den Text „Peacetime CEO/Wartime CEO“ des US-amerikanischen Unternehmers und Investors Ben Horowitz aus dem Jahr 2011. Gute Gründer zeichnen sich demnach aus, dass sie ihr Startup in wirtschaftlichen guten und schlechten Zeiten managen können.

Neustrukturierung der Strukturen

Die Krise kann für ein Startup auch eine Katharsis bedeuten, in der Strukturen neu angepasst und Altlasten beseitigt werden.

Dazu gehört laut Gschwandtner auch, dass sich Gründer von Mitarbeitern trennen, mit denen es in der Vergangenheit bereits Probleme gegeben hat. Das Gebot der Stunde lautet „Go for difficult talks“. Dies erfordert auch ein gewisses Maß an Kompromisslosigkeit und den Mut zu schnellen Entscheidungen. Gründer sollten in dieser Phase ihren Mitarbeitern gegenüber die nötige Ruhe ausstrahlen.

Problematik von Down-Rounds

Eine Problematik, die derzeit in der Startup-Community im Zuge der Coronakrise diskutiert wird, ist das Thema von Down-Rounds – der brutkasten berichtete bereits ausführlicher.

Down-Rounds treten dann ein, wenn die Anschlussfinanzierung zu einer Bewertung durchgeführt wird, die niedriger ist als die Bewertung der letzten Finanzierungsrunde.

Teicke forderte bereits letzte Woche VC- Investoren auf seinem LinkedIn Profil auf, dass sie gut laufende Startups nicht wie eine „Zitrone auspressen“.

Im brutkasten Talk berichtet er von Gründern, die ihn bezüglich der „Down-Round-Problematik“ kontaktiert haben. „Es gab Fälle in denen Termsheets bereits unterzeichnet waren und Investoren kurzfristig abgesprungen sind. Anschließend wurde den Gründern lediglich die Hälfte angeboten“, so Teicke. Er fordert von Investoren ein, dass sie mit ihren Gründern partnerschaftlich durch die Krise gehen. Dies trifft auch auf Bestandsinvestoren zu.

In diesem Zusammenhang bringt es Astrid Woollard auf den Punkt. „Die Beziehung zwischen Investoren und Gründer sollte in dieser Phase nicht vergiftet werden.“ Laut Holle sind auch VCs gut beraten, wenn sie eine Vertrauensbasis in der Coronakrise aufrechterhalten, die für die nächsten zehn Jahre noch Bestand hat.


* Disclaimer: Florian Gschwandtner ist mit der 8eyes Gmbh zu 2,66 Prozent an der Brutkasten Media GmbH beteiligt. (An der 8eyes GmbH hält Gschwandtner 25 Prozent.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Experten-Tipps: Das müssen Startup-Gründer in der Coronakrise beachten

  • Im heutigen Investors Talk sprechen wir über den Status Quo der Startups in Zeiten der Coronakrise und warum Down-Rounds gefährlich für das Ökosystem sind.
  • Ein weiteres Erfolgskriterium in Krisenzeiten sei laut Oliver Holler von Speedinvest die richtige Mischung zwischen „Offense & Defence“ zu finden.
  • Im Zusammenhang mit der verweist Oliver Holle auf den Text „Peacetime CEO/Wartime CEO“ des US-amerikanischen Unternehmers und Investors Ben Horowitz aus dem Jahr 2011.
  • Im brutkasten Talk berichtete er von einzelnen Gründern, die ihn bezüglich der Down-Rounds Problematik kontaktiert haben.
  • „Die Beziehung zwischen Investoren und Gründer sollte in dieser Phase nicht vergiftet werden.“

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