06.04.2020

Coronakrise: Stadt Wien plant Beteiligungen an Firmen – 50 Millionen bereitgestellt

Die Stadt Wien wird in der Wien Holding unter dem Titel „StolzaufWien BeteiligungsGmbH“ eine eigene Gesellschaft gründen, deren Ziel es ist, sich temporär an Unternehmen zu beteiligen, deren Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist.
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Coronakrise
Wiens Bürgermeister Michael Ludwig. Copyright: C.Jobst/PID

Im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft setzt die Stadt Wien nun auf das Instrument der „Unternehmensbeteiligung“. So wird in der Wien Holding unter dem Titel „StolzaufWien BeteiligungsGmbH“ eine eigene Gesellschaft gegründet, deren Ziel es ist, sich temporär an Unternehmen am Standort Wien zu beteiligen, deren Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist.

In einer Aussendung heißt es von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und Wiens Finanzstadtrat Peter Hanke dazu: „Wir stellen damit Wiener Unternehmen, die Hilfe benötigen, Eigenkapital zu Verfügung. Ziel dabei ist es, diese Firmen zu stabilisieren und damit Jobs abzusichern“.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Kriterien für Beteiligung

Für die Beteiligung soll es laut der Stadt Wien klare Kriterien geben. Das Kapitalvolumen der Beteiligungsgesellschaft soll vorerst rund 50 Millionen Euro betragen, wobei 20 Millionen Euro von der Stadt Wien kommen. Ebenfalls als Kapitalgeber einsteigen wollen die Wirtschaftskammer Wien sowie private Partner, die weitere 30 Millionen Euro aufbringen werden.

Die Beteiligung durch die „StolzaufWien BeteiligungsGmbH“ ist laut der Stadt Wien auf maximal eine Million Euro bzw. maximal 20 Prozent Gesellschafteranteile pro Unternehmen begrenzt und befristet.

Nach spätestens sieben Jahren sollen diese Beteiligungen wieder verkauft werden. Wie die Stadt in einer Aussendung betont, soll vor einer Beteiligung ein „klares Ausstiegsszenario“ für beide Seite festgelegt legt werden. Nähere Details soll in den nächsten Tagen von „städtischen und externen Experten“ erarbeitet werden.

Die Zielgruppe 

Als Zielgruppe nennt die Stadt „Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise, einen kurzfristigen Finanzmittelbedarf haben, langfristig jedoch auf eine positive Zukunftsprognose bauen können.“

Unternehmen, die für eine Beteiligung in Frage kommen, müssen auch ein „starker Teil der Wiener Identität“ sein, eine entsprechende Relevanz über Wien hinaus vorweisen können, eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung für vor- bzw. nachgelagerte Sektoren, Branchen und Unternehmen haben sowie eine relevante Anzahl an Arbeitsplätzen sichern.

Wie es weiters in der Aussendung heißt, sollen die Beteiligungen zu marktüblichen Investitionsbedingungen erfolgen.

Details noch offen

Die Beteiligungen sollen von einem Expertenausschuss genehmigt werden, wobei nähere Details diesbezüglich noch ausgearbeitet werden. Wie die genaue Abwicklung erfolgt, wird in den nächsten Wochen präsentiert.


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"Viele Jobs werden standardisiert, Empathie wird immer eine Rolle spielen" | Bürgermeister Michael Ludwig bei den Digital Days

Die Digital Days 2019 haben heute am Erste Campus Wien begonnen. Wir haben mit Bürgermeister Michael Ludwig über die Pläne gesprochen, wie Wien zur Digitalisierungshauptstadt Europas werden soll.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 4. November 2019

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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