06.04.2020

Coronakrise: Stadt Wien plant Beteiligungen an Firmen – 50 Millionen bereitgestellt

Die Stadt Wien wird in der Wien Holding unter dem Titel „StolzaufWien BeteiligungsGmbH“ eine eigene Gesellschaft gründen, deren Ziel es ist, sich temporär an Unternehmen zu beteiligen, deren Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist.
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Coronakrise
Wiens Bürgermeister Michael Ludwig. Copyright: C.Jobst/PID

Im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft setzt die Stadt Wien nun auf das Instrument der „Unternehmensbeteiligung“. So wird in der Wien Holding unter dem Titel „StolzaufWien BeteiligungsGmbH“ eine eigene Gesellschaft gegründet, deren Ziel es ist, sich temporär an Unternehmen am Standort Wien zu beteiligen, deren Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist.

In einer Aussendung heißt es von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und Wiens Finanzstadtrat Peter Hanke dazu: „Wir stellen damit Wiener Unternehmen, die Hilfe benötigen, Eigenkapital zu Verfügung. Ziel dabei ist es, diese Firmen zu stabilisieren und damit Jobs abzusichern“.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Kriterien für Beteiligung

Für die Beteiligung soll es laut der Stadt Wien klare Kriterien geben. Das Kapitalvolumen der Beteiligungsgesellschaft soll vorerst rund 50 Millionen Euro betragen, wobei 20 Millionen Euro von der Stadt Wien kommen. Ebenfalls als Kapitalgeber einsteigen wollen die Wirtschaftskammer Wien sowie private Partner, die weitere 30 Millionen Euro aufbringen werden.

Die Beteiligung durch die „StolzaufWien BeteiligungsGmbH“ ist laut der Stadt Wien auf maximal eine Million Euro bzw. maximal 20 Prozent Gesellschafteranteile pro Unternehmen begrenzt und befristet.

Nach spätestens sieben Jahren sollen diese Beteiligungen wieder verkauft werden. Wie die Stadt in einer Aussendung betont, soll vor einer Beteiligung ein „klares Ausstiegsszenario“ für beide Seite festgelegt legt werden. Nähere Details soll in den nächsten Tagen von „städtischen und externen Experten“ erarbeitet werden.

Die Zielgruppe 

Als Zielgruppe nennt die Stadt „Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise, einen kurzfristigen Finanzmittelbedarf haben, langfristig jedoch auf eine positive Zukunftsprognose bauen können.“

Unternehmen, die für eine Beteiligung in Frage kommen, müssen auch ein „starker Teil der Wiener Identität“ sein, eine entsprechende Relevanz über Wien hinaus vorweisen können, eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung für vor- bzw. nachgelagerte Sektoren, Branchen und Unternehmen haben sowie eine relevante Anzahl an Arbeitsplätzen sichern.

Wie es weiters in der Aussendung heißt, sollen die Beteiligungen zu marktüblichen Investitionsbedingungen erfolgen.

Details noch offen

Die Beteiligungen sollen von einem Expertenausschuss genehmigt werden, wobei nähere Details diesbezüglich noch ausgearbeitet werden. Wie die genaue Abwicklung erfolgt, wird in den nächsten Wochen präsentiert.


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Videoarchiv: Bürgermeister Michael Ludwig bei den Digital Days 2019

"Viele Jobs werden standardisiert, Empathie wird immer eine Rolle spielen" | Bürgermeister Michael Ludwig bei den Digital Days

Die Digital Days 2019 haben heute am Erste Campus Wien begonnen. Wir haben mit Bürgermeister Michael Ludwig über die Pläne gesprochen, wie Wien zur Digitalisierungshauptstadt Europas werden soll.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 4. November 2019

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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