24.03.2020

Coronakrise: Gibt es die EU eigentlich noch?

Kommentar. Die Coronakrise ist durch und durch international. Doch von den EU-Institutionen hört man fast nichts. Und von einem gemeinsamen Vorgehen sind die Länder des Staatenbunds entfernter denn je.
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Coronakrise - EU - EU-Kommssion
(c) Adobe Stock - robsonphoto

Viktor Orban ist gerade am besten Weg, Ungarn unter dem Vorwand der Coronakrise endgültig zur Diktatur zu machen. Die EU-Kommission schweigt bislang dazu. Klar, will man nun meinen, denn sie muss ihrerseits mit der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie alle Hände voll zu tun haben. Doch tatsächlich bekommt man davon zumindest hierzulande nichts mit. Ist die Europäische Union tatsächlich untätig, oder sind ihre Handlungen derzeit bloß nicht relevant für die Medien?

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Neue EU-Beitrittsverhandlungen statt Coronakrise

Auf orf.at liest man heute, zwischen unzähligen Meldungen zum Coronavirus und als einziger Beitrag in der Rubrik „EU“, dass Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien geplant sind. Das sei von den zuständigen Ministern per Video-Konferenz beschlossen worden – sonst enthält die Meldung keine Hinweise auf die „größte Krise seit dem zweiten Weltkrieg“.

Erzwungener Maastricht-Stopp

Diese Momentaufnahme abzubilden ist natürlich nicht ganz fair. Der Eindruck, der entsteht, ist aber bezeichnend für die derzeitige Lage. Tatsächlich ergreift natürlich auch der Staatenbund angesichts der Coronakrise Maßnahmen. Die meisten dürften etwa mitbekommen haben, dass die Maastricht-Kriterien, also die EU-Regelungen zu Staatsschulden, vorübergehend ausgesetzt wurden. Man hatte gar keine andere Wahl, könnte man nun freilich dagegenhalten. Schließlich macht die in Österreich ausgegebene Devise „koste es, was es wolle“ gerade auch in vielen anderen Staaten die Runde.

Unspektakuläre Maßnahmen

Doch das ist freilich nicht die einzige Reaktion der EU. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen entsendet über eine eigens eingerichtete Page fast täglich Video-Botschaften, in denen sie von Maßnahmen der Kommission spricht. Doch kommen diese Botschaften überhaupt bei irgendwem außerhalb von Brüssel und Straßburg an? Jedenfalls nicht bei den heimischen Medien – dafür sind sie auch einfach deutlich zu unspektakulär. In dieser beispiellosen Krisensituation bräuchte es aber wohl spektakuläre Botschaften und Maßnahmen, die über „ihr dürft EU-Mitglied bleiben, auch wenn ihr XY macht“ hinausgehen. Mit ihren (Wirtschafts-)Hilfspaketen der Superlative machen es die Einzelstaaten gerade vor. Auch die EU könnte angesichts der Situation Budgets umleiten.

Zusammenhalt ausgesetzt

Noch viel schmerzvoller als die scheinbare Untätigkeit der Union ist für einen überzeugten Europäer das scheinbar vollkommene Aussetzen des europäischen Zusammenhalts. Die Coronakrise könnte nicht internationaler sein und jeder europäische Staat agiert vollkommen für sich selbst. Es gibt keine Koordination zwischen den Ländern, kein gemeinsames Vorgehen und vor allem keine gegenseitige Hilfe.

Chinesische Hilfsgüter

Darüber, ob man Italien vielleicht in seiner katastrophalen Situation unterstützen könnte, gibt/gab es so gut wie keine öffentliche Debatte – nirgends in der EU. In Tschechien und Polen wurden sogar für Italien bestimmte Hilfsgüter aus China zwischenzeitlich konfisziert – es soll irrtümlich passiert sein. Und das ist noch ein Punkt: Hilfsgüter und Unterstützung für EU-Staaten – auch für Österreich – kommen derzeit praktisch nur aus China. Kuba hat einige Ärzte nach Italien entsendet. Unterstützung durch die weniger vom Coronavirus betroffenen EU-Staaten: Fehlanzeige.

Es gibt die EU noch…

Stand März 2020: Die Grenzen sind dicht, Zusammenarbeit und Solidarität innerhalb der Europäischen Union sind quasi nicht vorhanden. Der Staatenbund passt notgedrungen ohnehin obsolete Regelungen an die Situation an und ergreift zahnlose Maßnahmen, von denen niemand etwas mitbekommt. Gibt es die EU eigentlich noch? Ja. Aber wenn das so bleiben soll, müsste jetzt langsam etwas passieren. Chinesische Hilfsgüter retten Menschenleben, aber sicher nicht die EU.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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