24.03.2020

Coronakrise: Gibt es die EU eigentlich noch?

Kommentar. Die Coronakrise ist durch und durch international. Doch von den EU-Institutionen hört man fast nichts. Und von einem gemeinsamen Vorgehen sind die Länder des Staatenbunds entfernter denn je.
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Coronakrise - EU - EU-Kommssion
(c) Adobe Stock - robsonphoto

Viktor Orban ist gerade am besten Weg, Ungarn unter dem Vorwand der Coronakrise endgültig zur Diktatur zu machen. Die EU-Kommission schweigt bislang dazu. Klar, will man nun meinen, denn sie muss ihrerseits mit der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie alle Hände voll zu tun haben. Doch tatsächlich bekommt man davon zumindest hierzulande nichts mit. Ist die Europäische Union tatsächlich untätig, oder sind ihre Handlungen derzeit bloß nicht relevant für die Medien?

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Neue EU-Beitrittsverhandlungen statt Coronakrise

Auf orf.at liest man heute, zwischen unzähligen Meldungen zum Coronavirus und als einziger Beitrag in der Rubrik „EU“, dass Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien geplant sind. Das sei von den zuständigen Ministern per Video-Konferenz beschlossen worden – sonst enthält die Meldung keine Hinweise auf die „größte Krise seit dem zweiten Weltkrieg“.

Erzwungener Maastricht-Stopp

Diese Momentaufnahme abzubilden ist natürlich nicht ganz fair. Der Eindruck, der entsteht, ist aber bezeichnend für die derzeitige Lage. Tatsächlich ergreift natürlich auch der Staatenbund angesichts der Coronakrise Maßnahmen. Die meisten dürften etwa mitbekommen haben, dass die Maastricht-Kriterien, also die EU-Regelungen zu Staatsschulden, vorübergehend ausgesetzt wurden. Man hatte gar keine andere Wahl, könnte man nun freilich dagegenhalten. Schließlich macht die in Österreich ausgegebene Devise „koste es, was es wolle“ gerade auch in vielen anderen Staaten die Runde.

Unspektakuläre Maßnahmen

Doch das ist freilich nicht die einzige Reaktion der EU. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen entsendet über eine eigens eingerichtete Page fast täglich Video-Botschaften, in denen sie von Maßnahmen der Kommission spricht. Doch kommen diese Botschaften überhaupt bei irgendwem außerhalb von Brüssel und Straßburg an? Jedenfalls nicht bei den heimischen Medien – dafür sind sie auch einfach deutlich zu unspektakulär. In dieser beispiellosen Krisensituation bräuchte es aber wohl spektakuläre Botschaften und Maßnahmen, die über „ihr dürft EU-Mitglied bleiben, auch wenn ihr XY macht“ hinausgehen. Mit ihren (Wirtschafts-)Hilfspaketen der Superlative machen es die Einzelstaaten gerade vor. Auch die EU könnte angesichts der Situation Budgets umleiten.

Zusammenhalt ausgesetzt

Noch viel schmerzvoller als die scheinbare Untätigkeit der Union ist für einen überzeugten Europäer das scheinbar vollkommene Aussetzen des europäischen Zusammenhalts. Die Coronakrise könnte nicht internationaler sein und jeder europäische Staat agiert vollkommen für sich selbst. Es gibt keine Koordination zwischen den Ländern, kein gemeinsames Vorgehen und vor allem keine gegenseitige Hilfe.

Chinesische Hilfsgüter

Darüber, ob man Italien vielleicht in seiner katastrophalen Situation unterstützen könnte, gibt/gab es so gut wie keine öffentliche Debatte – nirgends in der EU. In Tschechien und Polen wurden sogar für Italien bestimmte Hilfsgüter aus China zwischenzeitlich konfisziert – es soll irrtümlich passiert sein. Und das ist noch ein Punkt: Hilfsgüter und Unterstützung für EU-Staaten – auch für Österreich – kommen derzeit praktisch nur aus China. Kuba hat einige Ärzte nach Italien entsendet. Unterstützung durch die weniger vom Coronavirus betroffenen EU-Staaten: Fehlanzeige.

Es gibt die EU noch…

Stand März 2020: Die Grenzen sind dicht, Zusammenarbeit und Solidarität innerhalb der Europäischen Union sind quasi nicht vorhanden. Der Staatenbund passt notgedrungen ohnehin obsolete Regelungen an die Situation an und ergreift zahnlose Maßnahmen, von denen niemand etwas mitbekommt. Gibt es die EU eigentlich noch? Ja. Aber wenn das so bleiben soll, müsste jetzt langsam etwas passieren. Chinesische Hilfsgüter retten Menschenleben, aber sicher nicht die EU.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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