12.03.2020

Coronakirse: Trump verhängt Einreiseverbot für Reisende aus Europa

Die USA verhängen wegen dem Coronavirus ein Einreiseverbot für Menschen, die aus Europa in die USA einreisen wollen. Das Verbot soll am Freitag um Mitternacht (US-Zeit) in Kraft treten.
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(c) Gage Skidmore - Donald Trump

Die Coronakrise hat eine neue Dimension erreicht. US-Präsident Donald Trump hat am Mittwochabend im Weißen Haus in einer Ansprache an die Nation verkündet, dass die USA einen 30-tägigen Einreisestopp für Bürger aus EU-Staaten verhängen werden.

Betroffen sind alle Länder des Schengen-Raums mit Ausnahme von Irland und Zypern. Bürger aus Großbritannien soll die Einreise weiterhin möglich sein, sofern sie negativ auf den Erreger getestet werden. Dies trifft auch auf US-Bürger zu, die sich derzeit in Europa aufhalten und zurück in die USA einreisen möchten.

Das Einreiseverbot soll ab 23:59 Uhr am Freitag (4,59 MEZ am Samstag) in Kraft treten. Passagiere, deren Abflug in Europa noch vor diesem Zeitpunkt ist, werden dennoch einreisen dürfen.

+++ Wie sich Trumps US-Zölle auf heimische Startups auswirken +++

Trumps Begründung

US-Präsident Trump begründet die Schließung der Grenzen für Menschen aus Europa damit, dass die Europäische Union aus seiner Sicht schlechtes Krisenmanagement betrieben hätte. „Die Europäische Union hat dabei versagt, die selben Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und Reisebeschränkungen für China und andere Schwerpunkte der Seuche zu erlassen“, so Trump.

Der Einreisestopp wurde laut Diplomatenkreisen nicht mit den EU-Behörden koordiniert. Bereits im vergangenen Monat haben die USA Reisebeschränkungen auch für China erlassen.

Warenverkehr nicht betroffen

Im Gegensatz zum Personenverkehr, soll der Handel und Frachtverkehr von der neuen Bestimmung nicht betroffen sein. „Die Restriktionen stoppen Menschen, keine Waren“, so Trump in einem kurzen Statement nach seiner Rede.

Im Rahmen der Rede kündigte Trump zudem Hilfsmaßnahmen für US-Bürger an, die sich mit dem Virus angesteckt haben oder in Quarantäne befinden. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise das Verschieben von Steuerzahlungen. Zudem sollen auch staatliche Firmen eine Unterstützung erhalten.

Bisher sind laut einer Statistik der Johns-Hopkins-Universität mehr als 1.1000 Menschen in den USA an dem Coronavirus erkrankt, mindestens 37 Menschen davon sind gestorben.


* aus gegebenen Anlass, wird der brutkasten heute die aktuelle Lage rund um Corona und deren Auswirkungen für heimische Startups genau beobachten.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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