30.04.2021

Corona-Pandemie bringt E-Commerce-Boom

Die jüngste KPMG Publikation „Online-Shopping: Einkaufsverhalten – wer kauft was, wann und wie“ zeigt Trends und Potenziale im E-Commerce auf. In Summe wurden 3.100 Konsumenten im DACH-Raum befragt, mehr als 1.000 davon aus Österreich. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der Österreicher (48 %) hat ihr Kaufverhalten im Zuge der Corona-Pandemie verändert.
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E-Commerce
(c) Adobe Stock - Maksym Yemelyanov

Wenig überraschend geben knapp 40 Prozent aller DACH-Befragten an, nun mehr online einzukaufen. Begründet wird dies mit der Beschränkung der Kontakte auf ein Minimum. Außerdem sagt ein Drittel, dass der Internet-Einkauf deshalb an Relevanz gewinnt, weil die Hygienebestimmungen den Spaß am Shoppen verderben. Interessant ist weiters, dass jeder Vierte sagt, nur aus der Not heraus verstärkt Online-Shops zu nutzen und die Veränderung des Einkaufsverhaltens nicht aus eigener Überzeugung stattgefunden hat.

Junge lieben Apps

Die KPMG-Studie hat die Ergebnisse weiters auf vier Altersgruppen heruntergebrochen: die Generation Z (18–24 Jahre), die Millennials (25–39 Jahre), die Generation X (40–55 Jahre) und die Babyboomer (56–89 Jahre). Dabei zeigt sich das jeweils ein Drittel der Generation Z und der Millennials mehr als 60 Prozent aller Waren online kauft und dafür lieber Apps (50 %) als die Websites der Shopping-Portale nutzt. Außerdem hat knapp ein Drittel der Generation Z (30 %) neue Lieferkonzepte aus dem Lebensmittel-Bereich ausprobiert. Das ist jene Produktkategorie, die von den österreichischen Konsumenten in den letzten Monaten am häufigsten zum ersten Mal online gekauft wurde, gefolgt von Fashion und Wohnen.

Produktmix auch online

Verändert hat sich demnach auch die Zusammenstellung des Online-Warenkorbs (über alle Altersgruppen hinweg), wie Peter Humer, Head of Retail & Consumer Markets bei KPMG in Österreich, analysiert: „Der ‚traditionelle‘ Online-Warenkorb hat sich verändert. Neue Warengruppen – wie z.B. Lebensmittel – sind nun stärker vertreten. Auch die Zusammensetzung der Warenkörbe entwickelt sich ständig weiter: Bücher gemeinsam mit Elektrogeräten und Lebensmitteln – der Online-Shopper kauft nicht nach Produktkategorien, sondern mixt.“ 

Zeitpunkt des Einkaufs

Die Verweildauer im Online-Shop ist im Vergleich zum stationären Handel kurz: In rund zwei Drittel der Fälle beträgt die Aufenthaltsdauer unter 20 Minuten. Fast jeder zweite Online-Shopper kauft mehrmals pro Monat online ein, 14 Prozent sogar mehrmals die Woche. Einen bevorzugten Einkaufstag gibt es dabei für 69 Prozent der befragten nicht. Ebenso viele der Befragten shoppen vorwiegend abends zwischen 18 und 23 Uhr.

Zahlungsmethode wichtig für Kaufabschluss

77 Prozent der österreichischen Konsumenten brechen den Online-Einkauf ab, wenn die Versandkosten zu hoch sind. In Deutschland und der Schweiz ist dies nur bei rund zwei Drittel der Fall. Außerdem gab die Hälfte der befragten Österreicher an, dass sie den Einkauf nicht abschließen, wenn ihre bevorzugte Zahlungsart nicht angeboten wird, die Lieferzeit zu lange oder das Vertrauen zum Anbieter zu gering ist.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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