02.12.2020

Corona-Maßnahmen: Diese neuen Regeln gelten ab 7. Dezember

Nach dem Ministerrat gaben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Die Grünen) weitere Informationen zu den Öffnungsschritten nach dem zweiten Corona-Lockdown bekannt.
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Corona-Maßnahmen, Kurz, Lockdown, Maßnahmen
(c) BKA/Andy Wenzel - Die Regierung unter Kanzler Kurz

Nach dem Ministerrat gab das bewährte Regierungs-Quartett weitere Infos zur langsamen Öffnung nach dem harten Lockdown bekannt. Die Corona-Maßnahmen umfassen eine Öffnung der Pflichtschulen, von Handel und körpernahen Berufsgruppen, sowie Museen Bibliotheken und Büchereien. Konzert- und Theaterhäuser bleiben geschlossen.

Inzidenz senken

In diesem Sinne erwähnte Kurz die 7-Tage-Inzidenz, die bis zum 6. Dezember auf 250 – aktuell über 335 – sinken solle. Man befinde sich dahingehend auf einem guten Weg und es sei gelungen eine Überforderung der Intensivstationen in den Spitälern zu verhindern.

“Pandemie nicht vorbei”

Allerdings: “Die Pandemie ist nicht vorbei, die Ansteckungszahlen sind weiterhin auf einem hohen Niveau”, sagt der Bundeskanzler und weist hoffnungsfroh darauf hin, dass er bis zum Sommer eine Normalität erwarte. Bis dahin hätte man sechs Monate vor sich, um ein explosionsartiges Wachstum hinauszuzögern oder im Idealfall sogar zu verhindern: “Das geht nur mit Einschränkungen und Tests von Berufsgruppen, Regionen oder ganzen Bundesländern”, so Kurz weiter.

Corona-Maßnahmen: Oberstufenschüler bis Weihnachten im Distance Learning

Die behutsame Öffnung umfasst die Wiederkehr in die Pflichtschulen. Nicht geöffnet werden hingegen die Oberstufen, die bis zum Heiligen Abend weiterhin im “Distance Learning” bleiben. Auch Matura-Klassen dürften am Präsenz-Unterricht teilhaben.

Bewirtungsverbot für Handel und Dienstleister

Der Handel, sowie die körpernahen Dienstleister und Museen dürften wieder öffnen, allerdings mit einem Bewirtungs-Verbot. Zudem werden ab dem 7. Dezember zwischen 20 Uhr und 6 Uhr wieder die alten Ausgangssperren aktiv. Man darf auch wieder Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Gastro erst ab 7. Jänner offen

Auch Einzelsportarten – wie Skifahren – werden ab dem 24. Dezember im Freien wieder möglich, andere Wirtschaftszweige dagegen, wie etwa Tourismus oder Gastronomie, dürfen erst am 7. Jänner öffnen. Bis dahin sollen wirtschaftliche Entschädigungen kommen. Geredet wurde von 50 Prozent Unterstützung des entgangenen Umsatzes, plus ein Fixkostenzuschuss ab Jänner (nähere Infos folgen).

Ziel Weihnachtsfest

Das allgemeine Ziel sei es bis zum 23.12. die Ansteckungszahlen so weit unten zu haben, sodass die Feiertage in einem Personenkreis mit bis zu zehn Leuten verbracht werden können.

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(c) Huawei

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Corona-Maßnahmen: Diese neuen Regeln gelten ab 7. Dezember

  • Nach dem Ministerrat gab das Regierungs-Quartett, bestehend aus Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Innenminister Karl Nehammer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober weitere Infos zur langsamen Öffnung nach dem harten Lockdown bekannt.
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  • In diesem Sinne erwähnte Kurz die 7-Tage-Inzidenz, die bis zum 6. Dezember auf 250 sinken solle.
  • Man darf auch wieder Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
  • Zudem werden Einzelsportarten im Freien wieder möglich, andere Wirtschaftszweige, wie Tourismus oder Gastronomie dürfen erst am 7. Jänner wieder öffnen.

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