29.07.2020

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

Regierung und Sozialpartner haben sich im Vorfeld des Sommer-Ministerrats auf eine Verlängerung und eine Abänderung der Corona-Kurzarbeitsregelung geeinigt.
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Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Der Peak bei der Inanspruchnahme der Corona-Kurzarbeit durch Unternehmen ist lange überschritten. Doch nach wie vor sind viele Menschen betroffen. Waren am Höchststand am 1. Juni ganze 1,37 Millionen Arbeitnehmer in Österreich für das in der Covid-19-Pandemie kurzfristig eingeführte Modell angemeldet, waren es mit Stand gestern immerhin noch 474.604. Das ist mehr als ein Zehntel aller Erwerbspersonen im Land.

Corona-Kurzarbeit: höhere Mindestarbeitszeit ab Oktober

Von Beginn an war die Kurzarbeitsregelung zeitlich befristet. Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig. Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.

Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Höchstarbeitszeit beträgt dann 80 Prozent. Die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt bei 80 bis 90 Prozent. Es wird zudem zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Unternehmen zudem ihre Planung vorlegen und einer „Kriterienüberprüfung“ standhalten. Vizekanzler Werner Kogler und ÖGB-Präsident Wolfgnag Katzian zeigten sich mit der Verlängerung und Neuregelung zufrieden.

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Econetix, Rapid
(v.l.n.r.) Steffen Hofmann, Elisabeth Overbeeke, Friedrich Ludwig, Paul Nimmerfall, Catharina Ahmadi und Daniela Bauer. © SK Rapid | Ruschka

Nach der Seed-Runde von Econetix im Herbst 2025 in Höhe von 4.5 Millionen Euro ergatterte das Startup im März 2026 einen ORF-Auftrag und übernahm beim Eurovision Song Contest 2026 die CO₂-Bilanzierung und Kompensation – brutkasten berichtete.

Econetix mit ganzheitlicher ESG-Betreuung

Nun wird das österreichische Climate-Tech-Unternehmen (konkret ab der Saison 2026/27) offizieller Sustainability Partner von SK Rapid Wien – wie Econetix auf der eigenen Website mitteilt. Das Wiener Unternehmen für Carbon Asset Management begleitet Österreichs größten Fußballklub bis 2029/30 bei seiner Nachhaltigkeitsstrategie und übernimmt dabei die ganzheitliche ESG-Betreuung – von der CO₂-Bilanzierung über Reduktionspfade bis hin zu Offsetting und Impact-Kommunikation.

„Nachhaltigkeit ist für SK Rapid kein Randthema. Sie ist Teil unserer Verantwortung als größter Sportklub des Landes. Mit Econetix haben wir einen Partner an unserer Seite, der uns mit tiefer Expertise unterstützt – wie bereits beim Eurovision Song Contest. Unser Ziel ist es, den österreichischen Profifußball in Sachen Nachhaltigkeit anzuführen und zu zeigen, dass sportlicher Erfolg und Klimaverantwortung zusammengehören“, sagt Geschäftsführer und Ex-Profi Steffen Hofmann.

Rapid als Vorreiter

Im Detail umfasst die Zusammenarbeit die jährliche Analyse des CO₂-Fußabdrucks, die Entwicklung einer klaren Reduktionsroadmap sowie die Kompensation unvermeidbarer Emissionen über eigene, verifizierte Klimaprojekte von Econetix.

„Wir sind stolz, Österreichs größten Fußballklub als Partner zu unterstützen. Mit dieser Partnerschaft übernimmt SK Rapid eine klare Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit im österreichischen Profifußball“, sagt Jakob Zenz, CEO von Econetix. „Gemeinsam setzen wir den Standard dafür, wie professionelle Sportorganisationen ihren CO₂-Fußabdruck systematisch messen, reduzieren und kommunizieren.“

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AI Summaries

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
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  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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