29.07.2020

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

Regierung und Sozialpartner haben sich im Vorfeld des Sommer-Ministerrats auf eine Verlängerung und eine Abänderung der Corona-Kurzarbeitsregelung geeinigt.
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Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Der Peak bei der Inanspruchnahme der Corona-Kurzarbeit durch Unternehmen ist lange überschritten. Doch nach wie vor sind viele Menschen betroffen. Waren am Höchststand am 1. Juni ganze 1,37 Millionen Arbeitnehmer in Österreich für das in der Covid-19-Pandemie kurzfristig eingeführte Modell angemeldet, waren es mit Stand gestern immerhin noch 474.604. Das ist mehr als ein Zehntel aller Erwerbspersonen im Land.

Corona-Kurzarbeit: höhere Mindestarbeitszeit ab Oktober

Von Beginn an war die Kurzarbeitsregelung zeitlich befristet. Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig. Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.

Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Höchstarbeitszeit beträgt dann 80 Prozent. Die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt bei 80 bis 90 Prozent. Es wird zudem zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Unternehmen zudem ihre Planung vorlegen und einer „Kriterienüberprüfung“ standhalten. Vizekanzler Werner Kogler und ÖGB-Präsident Wolfgnag Katzian zeigten sich mit der Verlängerung und Neuregelung zufrieden.

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(c) Tony Sebastian via Unsplash
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Die jüngere Geschichte des deutschen Essenzustellungs-Konzerns Delivery Hero, der u.a. vom Österreicher Markus Fuhrmann (mittlerweile mit Gropyus erfolgreich) mitgrgründet wurde, ist durchaus durchwachsen. Ausgerechnet im Heimatmarkt räumte man bereits 2018 durch einen Verkauf des gesamten Deutschland-Geschäfts an die niederländische Takeaway.com, zu der unter anderem Lieferando gehört, das Feld. Ein kurzer Comeback-Versuch mit der asiatischen Marke Foodpanda im Zuge des Lieferbooms der Corona-Pandemie wurde abgeblasen.

Anders sieht die Situation in eine Reihe weiterer globaler Märkte aus: Im arabischen Raum und in asiatischen Ländern wie Südkorea ist man über diverse Tochtermarken teils Marktführer. In mehreren lateinamerikanischen und europäischen Ländern zählt man zu den wichtigsten Playern. Auch in Österreich steht Delivery Hero mit der Marke Foodora auf Platz zwei hinter Takeaway.com mit Lieferando.

Konsolidierung Richtung USA: Uber Eats wird durch Übernahme zu globaler Nummer 1

Nun werden die Karten aber neu gemischt: Denn wie Uber heute bekanntgab, legte man ein Übernahmeangebot für den börsennotierten Berliner Konzern und will diesen für umgerechnet rund 12,7 Milliarden Euro aufkaufen. Das Angebot liegt dabei deutlich über dem aktuellen Aktienkurs. Geht der Deal durch, bedeutet das eine massive Marktkonsolidierung in Richtung USA. Uber betreibt mit Uber Eats selbst einen globalen Player in der Essenzustellung, der etwa Marktführer in Frankreich, Japan, Australien, Mexiko und Kanada ist – im Heimatmarkt USA aber recht weit hinter Konkurrent Doordash liegt.

Durch die geplante Übernahme von Delivery Hero kauft sich Uber führende Positionen in einer ganzen Reihe von Ländern ein. Mit 99 Märkten und einem Bruttowarenvolumen von 236 Milliarden Dollar (auf Basis der Werte aus 2025) wäre es nachher nach eigenen Angaben das größte Lieferdienst-Unternehmen der Welt.

14 Märkte, darunter Österreich, wegen Kartellrecht an anderen Käufer

Insgesamt 14 Märkte spart Uber bei der Übernahme aber bewusst aus. Diese sollen auf Basis eines Vertrags mit der New Yorker Investmentfirma SSW Partners von dieser für umgerechnet rund 1,4 Milliarden Euro übernommen werden. Das betrifft bis auf Chile, Ecuador und die Türkei europäische Länder, darunter etwa Schweden, Spanien und auch Österreich. Um die Marken geht es dabei nicht – Foodora (Europa), Glovo (Europa/Asien/Afrika) und PedidosYa (Lateinamerika) gehen mit ihren nationalen Töchtern teilweise an Uber und teilweise an SSW Partners.

Grund für die sehr selektive Aufspaltung ist das Kartellrecht. Laut offizieller Uber-Aussendung zum geplanten Deal übernehme SSW Partners „insbesondere dort, wo sich Uber Eats und Delivery Hero bereits überschneiden“. Sprich: Es werden proaktiv Märkte ausgespart, wo Kartell-Klagen und ein Einschreiten von Wettbewerbsbehörden vorprogrammiert sind.

Österreichischer Markt als Spezialfall

Im Fall von Österreich, wo Uber Eats nach einem gescheiterten ersten Versuch momentan gar nicht am Markt ist, geht es vor allem um die EU-Wettbewerbshüter, die den Gesamtmarkt im Blick haben. Durch den Schachzug steht gleichzeitig dem bereits kommunizierten Wiedereinstieg mit der Marke Uber Eats in den österreichischen Markt nichts im Wege.

Die New Yorker Investmentgesellschaft wird übrigens nicht dauerhaft Eigentümerin von Foodora Österreich und den weiteren Töchtern bleiben. Man werde „den Prozess leiten, um die besten langfristigen Heimstätten für diese Unternehmen zu finden, in denen sie weiterhin florieren können“, heißt es von SSW Partners.

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AI Summaries

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
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  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
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  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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