25.05.2020

Corona-Kurzarbeit wird in Österreich reformiert

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Neuerungen gibt es etwa bei der Arbeitszeit.
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Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit in Österreich geeinigt. Dadurch soll Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, sowie Bürokratie abgebaut werden.

Verlängerung der Kurzarbeit um bis zu drei Monate

Die Coronavirus-Kurzarbeit  war zunächst mit drei Monaten befristet, nun kann sie um bis zu drei Monate verlängert werden.

Die Vereinbarung gilt ab 1.6. laut Angaben der Wirtschaftskammer für:

  • Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie
  • alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat.

Keine Behaltepflicht bei Kurzarbeit

Auch soll der Beschäftigungsstand zwar gehalten werden, zugleich sieht die Vereinbarung aber Lockerungen vor: Zum Beispiel entfällt  mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

Die Arbeit auf Abruf ist laut der neuen Regelung explizit verboten: Wenn Arbeitgeber höhere Arbeitszeiten benötigen, müssen sie dies mindestens drei Tage zuvor bekannt geben.

Das Verfahren zu Kurzarbeit in Österreich

Die WKO listet auf der eigenen Website punktuell die Vorgangsweise bei Beantragung der Kurzarbeit auf.

  • Unternehmen schließen die neue Kurzarbeitsvereinbarung mit Betriebsrat/Mitarbeitern ab. Sie müssen sie nicht den Sozialpartnern übermitteln oder deren Zustimmung einholen.
  • Unternehmen übermitteln die abgeschlossene Vereinbarung direkt dem AMS, indem sie im Zuge der Begehrensstellung über das eAMS-Konto diese hochladen und gleichzeitig den Erst- oder Verlängerungsantrag stellen.
  • Die Wirtschaftskammer stimmt den Vereinbarungen pauschal zu. Das AMS informiert den ÖGB, der sich die Prüfung der Vereinbarungen binnen 48 Stunden vorbehält.
  • Bestehen kein Einwand des ÖGB und keine Mängel, bewilligt das AMS den Antrag. Ansonsten ergeht ein Verbesserungsauftrag an das Unternehmen.

Bezahlung bei Kurzarbeit

Mit welchem Einkommen können Mitarbeiter nun rechnen, wenn ihr Arbeitgeber sie für Kurzarbeit anmeldet? Auch hierzu gibt es auf der Website der WKO konkrete Angaben. Demnach bleibt die Nettoersatzrate von 80/85/90 Prozent. Wenn in einem Monat mehr geleistet wird, als es diesem Nettoeinkommen entspricht, steht ein entsprechend höherer Lohn zu – also 100 Prozent vom Nettogehalt, wenn zum Beispiel im dritten Monat wieder hundert Prozent gearbeitet wurde.

Die Arbeitszeit bei Kurzarbeit

Generell muss die Arbeitszeit während der Kurzarbeit zwischen 10 und 90 Prozent der Arbeitszeit vor der Kurzarbeit liegen, sie kann aber auch einige Wochen ganz entfallen.

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart, heißt es seitens der WKO. Die Unternehmen müssen dazu künftig nicht mehr die Sozialpartner im Fall einer Arbeitszeitveränderung verständigen.

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Black Manta Capital Partners
© Black Manta Capital Partners - Alexander Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

Black Manta Capital Partners (BMCP), ein Luxemburger Unternehmen mit dem österreichischen Co-Founder Alexander Rapatz, das über eine Consulting-Unit in Wien verfügt, spezialisiert sich auf Tokenization-as-a-Service und regulierte Haftungsdach-Lösungen – brutkasten berichtete. Im Vorjahr launchte man den ersten tokenisierten Money Market Fund Europas; nun geht man mit der deutschen CanTra GmbH eine strategische Partnerschaft ein.

Black Manta Capital Partners: Zugang zu Sachwerten

Das Ziel ist es, Anlegern einen breiteren, regulierten Zugang zu hochkarätigen Sachwerten (Real-World Assets) zu ermöglichen. Dazu zählen bildende Kunst, Sammlerstücke, ikonische Immobilien, Musikrechte, Vermögenswerte aus der Film- und Entertainmentbranche sowie ausgewählte Opportunitäten aus der Sportwirtschaft. Zum Start bietet CanTra Zugang zu einer Anlagemöglichkeit, die an Francis Bacons „Three Studies for Portrait of George Dyer“ (1963) gekoppelt ist.

Im Rahmen der Partnerschaft agiert CanTra als vertraglich gebundener Vermittler („Tied Agent“) von BMCP – ausschließlich im Namen und auf Rechnung des BaFin-regulierten Wertpapierinstituts. BMCP stellt indes den regulatorischen Rahmen bereit, innerhalb dessen CanTra berechtigte Finanzinstrumente unter dem anwendbaren MiFID-II-Reglement vermitteln könne.

Tied-Agent-Modell

Die Zusammenarbeit wurde darauf ausgelegt, die komplementären Stärken beider Unternehmen zusammenzuführen: Die regulierte Infrastruktur von Black Manta Capital Partners zur Einbringung von Anlageangeboten in die europäischen Kapitalmärkte sowie den Fokus von CanTra, Anlegern den Zugang zu außergewöhnlichen Sachwerten zu kuratieren und zu eröffnen, heißt es konkret.

Das Tied-Agent-Modell von BMCP soll im Detail spezialisierten Unternehmen ermöglichen, ihre eigene Marke, ihr Leistungsversprechen und die direkte Kundenbeziehung zu bewahren, während sie regulierte Aktivitäten innerhalb eines etablierten europäischen Rahmens durchführen. Für CanTra bildet dies das regulatorische Fundament für eine Investorenplattform, die sich Anlageklassen widmet, die für Einzelinvestoren über konventionelle Finanzmärkte historisch nur schwer zugänglich waren.

„CanTra ist ein starkes Beispiel dafür, wofür unsere Tied-Agent-Infrastruktur entwickelt wurde. Eine spezialisierte Plattform kann sich voll und ganz auf ihre Asset-Expertise und ihr Investorenangebot konzentrieren, während sie innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens agiert. Gemeinsam zeigen wir, wie Regulierung und Innovation Hand in Hand gehen können, um neue Anlagemöglichkeiten an den Markt zu bringen“, sagt Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

CanTra als Investorenschnittstelle

CanTra dient dabei als Investorenschnittstelle innerhalb des übergeordneten ARTEX-Ökosystems (Anm.: regulierte Handelsplattform und Finanzinfrastruktur für den fractionalisierten Markt von Kunstwerken), das spezielle Kompetenzen in den Bereichen Asset-Origination, Strukturierung, Emission, Vertrieb, Listing und Sekundärmarkthandel vereint.

Anleger können ab einem Mindestinvestment von 100 Euro über ein reguliertes digitales Wertpapier an dieser Opportunität teilhaben (vorbehaltlich der Berechtigung und der maßgeblichen Angebotsdokumentation). Weitere Anlagemöglichkeiten aus den Bereichen Sammlerstücke, Musikrechte, Film und Entertainment, ikonische Immobilien sowie Sportwerte sollen folgen.

„CanTra ist das Investor-orientierte Tor zur Welt, auf das unser gesamtes Ökosystem hingearbeitet hat. ARTEX hat die regulierte Marktinfrastruktur für außergewöhnliche Sachwerte geschaffen – CanTra bringt diese Chancen nun direkt zu einer breiteren Investorengeneration“, sagt Yassir Benjelloun-Touimi, CEO von ARTEX Global Markets. „Die Zusammenarbeit mit Black Manta Capital Partners ermöglicht es uns, dies innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens zu tun, ohne Kompromisse beim Anlegerschutz und der institutionellen Infrastruktur einzugehen, die das Fundament unseres Modells bilden.“

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AI Summaries

Corona-Kurzarbeit wird in Österreich reformiert

  • Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit in Österreich geeinigt.
  • Die Coronavirus-Kurzarbeit  war zunächst mit drei Monaten befristet, nun kann sie um bis zu drei Monate verlängert werden.
  • Generell muss die Arbeitszeit während der Kurzarbeit zwischen 10 und 90 Prozent der Arbeitszeit vor der Kurzarbeit liegen, sie kann aber auch einige Wochen ganz entfallen.
  • Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart, heißt es seitens der WKO.
  • Die Unternehmen müssen dazu künftig nicht mehr die Sozialpartner im Fall einer Arbeitszeitveränderung verständigen.

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