25.05.2020

Corona-Kurzarbeit wird in Österreich reformiert

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Neuerungen gibt es etwa bei der Arbeitszeit.
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Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit in Österreich geeinigt. Dadurch soll Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, sowie Bürokratie abgebaut werden.

Verlängerung der Kurzarbeit um bis zu drei Monate

Die Coronavirus-Kurzarbeit  war zunächst mit drei Monaten befristet, nun kann sie um bis zu drei Monate verlängert werden.

Die Vereinbarung gilt ab 1.6. laut Angaben der Wirtschaftskammer für:

  • Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie
  • alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat.

Keine Behaltepflicht bei Kurzarbeit

Auch soll der Beschäftigungsstand zwar gehalten werden, zugleich sieht die Vereinbarung aber Lockerungen vor: Zum Beispiel entfällt  mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

Die Arbeit auf Abruf ist laut der neuen Regelung explizit verboten: Wenn Arbeitgeber höhere Arbeitszeiten benötigen, müssen sie dies mindestens drei Tage zuvor bekannt geben.

Das Verfahren zu Kurzarbeit in Österreich

Die WKO listet auf der eigenen Website punktuell die Vorgangsweise bei Beantragung der Kurzarbeit auf.

  • Unternehmen schließen die neue Kurzarbeitsvereinbarung mit Betriebsrat/Mitarbeitern ab. Sie müssen sie nicht den Sozialpartnern übermitteln oder deren Zustimmung einholen.
  • Unternehmen übermitteln die abgeschlossene Vereinbarung direkt dem AMS, indem sie im Zuge der Begehrensstellung über das eAMS-Konto diese hochladen und gleichzeitig den Erst- oder Verlängerungsantrag stellen.
  • Die Wirtschaftskammer stimmt den Vereinbarungen pauschal zu. Das AMS informiert den ÖGB, der sich die Prüfung der Vereinbarungen binnen 48 Stunden vorbehält.
  • Bestehen kein Einwand des ÖGB und keine Mängel, bewilligt das AMS den Antrag. Ansonsten ergeht ein Verbesserungsauftrag an das Unternehmen.

Bezahlung bei Kurzarbeit

Mit welchem Einkommen können Mitarbeiter nun rechnen, wenn ihr Arbeitgeber sie für Kurzarbeit anmeldet? Auch hierzu gibt es auf der Website der WKO konkrete Angaben. Demnach bleibt die Nettoersatzrate von 80/85/90 Prozent. Wenn in einem Monat mehr geleistet wird, als es diesem Nettoeinkommen entspricht, steht ein entsprechend höherer Lohn zu – also 100 Prozent vom Nettogehalt, wenn zum Beispiel im dritten Monat wieder hundert Prozent gearbeitet wurde.

Die Arbeitszeit bei Kurzarbeit

Generell muss die Arbeitszeit während der Kurzarbeit zwischen 10 und 90 Prozent der Arbeitszeit vor der Kurzarbeit liegen, sie kann aber auch einige Wochen ganz entfallen.

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart, heißt es seitens der WKO. Die Unternehmen müssen dazu künftig nicht mehr die Sozialpartner im Fall einer Arbeitszeitveränderung verständigen.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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Corona-Kurzarbeit wird in Österreich reformiert

  • Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit in Österreich geeinigt.
  • Die Coronavirus-Kurzarbeit  war zunächst mit drei Monaten befristet, nun kann sie um bis zu drei Monate verlängert werden.
  • Generell muss die Arbeitszeit während der Kurzarbeit zwischen 10 und 90 Prozent der Arbeitszeit vor der Kurzarbeit liegen, sie kann aber auch einige Wochen ganz entfallen.
  • Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart, heißt es seitens der WKO.
  • Die Unternehmen müssen dazu künftig nicht mehr die Sozialpartner im Fall einer Arbeitszeitveränderung verständigen.

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