09.04.2020

Der Erfolg des Corona-Exitplans hängt von uns allen ab

Der Stufenplan zum Ausstieg aus dem Corona Shutdown ist wichtig und richtig. Wie schnell es geht, liegt jetzt an uns allen, schreibt Markus Fallenböck in seinem Gastkommentar.
/artikel/corona-exit-wirtschaft
Markus Fallenböck: Wahlkampf als Gladiatorenspiele? Es geht auch anders!
(c) Own360: Markus Fallenböck

„Obwohl ich befürchte, dass die Folgen der Virusbekämpfung schlimmer sein könnten als die Folgen des Virus selbst (Rezession, Massenarbeitslosigkeit, Enteignungen, vielleicht Schlimmeres), glaube ich am Ende, dass diese Maßnahmen richtig sind.“ So hat es Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE und damit einer der wichtigsten Medienmanager Europas, in einem bemerkenswerten Essay auf den Punkt gebracht. Er trifft damit sehr genau die Zerrissenheit vieler Verantwortungsträger in Wirtschaft und Industrie. Ja, die aktuellen Maßnahmen sind notwendig und werden auch in den Unternehmen umgesetzt, denn die Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität. Und ja, es gibt auch die Verantwortung, Arbeitsplätze zu erhalten und die Versorgung der Kunden sicherzustellen.

Corona-Exit senkt die horrenden Kosten

Der nun veröffentlichte Exitplan für die Wirtschaft will ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen diesen beiden Zielen finden. Durch das geordnete Wiederhochfahren des Wirtschaftsstandortes nach Ostern soll die großflächige und lang dauernde Schließung von Betrieben wie in Italien oder Spanien vermieden werden. Österreich lockert damit auf Basis ermutigender Zahlen aus dem Gesundheitssystem als erstes europäisches Land die strengen Corona-Maßnahmen.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Das ist wichtig und richtig. Zum einen wegen der dramatischen wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Shutdown: Das deutsche Ifo-Institut prognostiziert, dass jede zusätzliche Woche ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) kosten würde – und das ist noch die günstigere Variante. Zwei Monate Stillstand kosten uns also rund acht Prozent, drei Monate zwölf Prozent usw. Die österreichischen Wirtschaftsforscher kommen zu ähnlichen Werten. Eine derartig tiefe Wirtschaftskrise hätte Österreich noch nie erlebt. Die privaten Wohlstandsverluste für große Bevölkerungsteile lassen sich nur erahnen.

Vernetzung und Versorgung: national und international

Zum anderen geht es um die aktuelle Versorgung von uns allen: Gerade die Industrieproduktion zeigt, wie vernetzt das System ist und jeder Beitrag zählt. Denn wir alle brauchen Strom, Wasser, Lebensmittel, Medikamente zum Leben. Nur gibt es diese Dinge auch in Krisenzeiten nicht losgelöst. Das Joghurt braucht ebenso eine Verpackung wie die Blutkonserve. Dafür nötig sind Papier und meist auch Kunststoff, die wiederum aus Holz und Erdöl gewonnen werden. All das benötigt einen Frächter für den Transport. Vorausgesetzt er hat ein funktionierendes und gewartetes Fahrzeug…

Das gilt national, aber auch international. Wir dürfen daher die Situation in anderen Staaten nicht aus den Augen verlieren. Die Wiedereröffnung von Märkten sowie die Aufrechterhaltung von Lieferketten ist entscheidend, um die Industrieproduktion und damit die Versorgungssicherheit für uns alle aufrechtzuerhalten

Den Corona-Shutdown möglichst verkürzen

So wie wir alles zum Schutz der Gesundheit tun müssen, sollten wir auch jetzt jeden denkbaren Beitrag leisten, der die Dauer des Shutdown verkürzt.

Und es geht: Das zeigen bei allen Vorbehalten aufgrund der Systemunterschiede die konkreten Erfahrungen in China. Erst kürzlich hat der CEO des Leiterplattenkonzerns AT&S von den Erfahrungen in den chinesischen Fabriken erzählt. Viele der dort praktizierten Vorsichtsmaßnahmen werden auch in den österreichischen Werken praktiziert: das Tragen von Gesichtsmasken, Abstandsregelungen, Fiebermessen, neue Schichtmodelle. Auch die Bauindustrie hat sich in einem auf guter österreichischer Tradition beruhenden Schulterschluss aller Beteiligter auf entsprechende Regeln geeinigt, was die Öffnung hunderter Baustellen ermöglicht. Gerade in der Industrie hilft auch der hohe Grad an Automatisierung, etwa beim Einhalten der Abstandsregeln. All das muss ergänzt werden um flächendeckende Antikörpertests, den besonderen Schutz gefährdeter Personen oder Desinfizierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum.

Lebensretter und Jobretter

Zum Schluss daher ein Appell an uns alle in unserer Eigenschaft als Bürger, Beschäftigte, Unternehmer und Konsumenten. Wir haben es in der Hand, wie schnell eine zumindest teilweise Normalisierung des Sozial- und Wirtschaftslebens möglich ist. Wer sich also konsequent an die Schutzmaßnahmen hält, wird nicht nur zum Lebensretter, sondern indirekt auch zum Jobretter.


Über den Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das einen Standortfonds für private Anleger anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei Styria Media Group und Verlagsgruppe News tätig.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Der Erfolg des Corona-Exitplans hängt von uns allen ab

  • Die aktuellen Maßnahmen sind notwendig und werden auch in den Unternehmen umgesetzt, denn die Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität.
  • Es gibt auch die Verantwortung, Arbeitsplätze zu erhalten und die Versorgung der Kunden sicherzustellen.
  • Der nun veröffentlichte Exitplan für die Wirtschaft will ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen diesen beiden Zielen finden.
  • Das deutsche Ifo-Institut prognostiziert, dass jede zusätzliche Woche ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) kosten würde – und das ist noch die günstigere Variante.
  • So wie wir alles zum Schutz der Gesundheit tun müssen, sollten wir auch jetzt jeden denkbaren Beitrag leisten, der die Dauer des Shutdown verkürzt.
  • Wir haben es in der Hand, wie schnell eine zumindest teilweise Normalisierung des Sozial- und Wirtschaftslebens möglich ist. Wer sich also konsequent an die Schutzmaßnahmen hält, wird nicht nur zum Lebensretter, sondern indirekt auch zum Jobretter.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Die aktuellen Maßnahmen sind notwendig und werden auch in den Unternehmen umgesetzt, denn die Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität.
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  • Das deutsche Ifo-Institut prognostiziert, dass jede zusätzliche Woche ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) kosten würde – und das ist noch die günstigere Variante.
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