29.04.2020

Corona Emergency Call: Das sind alle 24 Projekte der ersten Einreichfrist

Im Zuge der ersten Einreichfrist werden im Corona Emergency Call 24 Projekte von heimischen Unternehmen gefördert. Dafür stehen rund 16 Millionen Euro zur Verfügung. Die zweite Einreichfrist läuft noch bis 11. Mai 2020.
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Emergency Call
(c) AdobeStock

Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, hat die österreichische Bundesregierung Mitte März insgesamt 26 Millionen Euro für die Corona-Forschung zur Verfügung gestellt.

Die erste Einreichfrist endete mit 8. April. Die FFG hat nun die Förderungsentscheidung der ersten Runde bekannt gegeben. Insgesamt werden 24 Projekte österreichischer Unternehmen gefördert.

Für den Emergency Call gibt es auch eine zweite Einreichfrist, die mit 11. Mai 2020 (16:00 Uhr) endet – mehr Infos findet ihr hier. Für die zweite Runde stehen rund zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Corona Emergency Call

Die thematischen Schwerpunkte der geförderten Projekte umfassen vier Bereiche. Dazu zählen die Entwicklung von Impfstoffen, Entwicklung von Therapeutika, Entwicklung von Diagnostika und die Infektionsprävention und Kontrolle. Die Projekte verteilen sich auf Unternehmen in Wien, der Steiermark, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und Vorarlberg.

Unter den Unternehmen befindet sich beispielsweise die Marinomed Biotech AG oder das österreichische Startup Genspeed, bei dem sich unlängst der OÖ Hightech­Fonds mit einem Investment beteiligte – der brutkasten berichtete über die Beteiligung.


Die Projekte im Überblick

Die Anträge von Unternehmen wurden laut FFG in einem beschleunigten Verfahren geprüft. Die Projekte können somit umgehend starten. Hier ein Überblick über die Projekte inklusiver einer Kurzbeschreibung durch die FFG:

Entwicklung von Impfstoffen

Entwicklung eines neuen Impfstoffs gegen das Coronavirus mit einem prophylaktischen Wirkstoff. Geplant ist, die ersten klinischen Studien (Phase 1) in Österreich und den USA im Sommer 2020 zu beginnen.

Entwicklung einer möglichen Antikörper-Therapie für COVID-19. Es handelt sich dabei um ein Arzneimittel mit dem Potenzial, Personen mit schwerwiegenden Komplikationen von COVID-19 zu behandeln. (auch Bereich innovative Fertigungstechnologien)


Entwicklung von Therapeutika

Entwicklung eines antiviralen Nasen- und Rachensprays basierend auf Hilfsstoffen mit antiviraler Aktivität, die bereits in zugelassenen Medizinprodukten verwendet werden. So kann das Virus im Rachenraum reduziert oder sogar inaktiviert werden. Das verhindert schwere Krankheitsverläufe und reduziert weitere Ansteckungen.

Entwicklung einer neuen Inhalationslösung (basierend auf einem antiviral wirksamen Polymer) zur Bekämpfung viraler Lungenentzündungen, die durch das Coronavirus ausgelöst werden. Die Wirksamkeit wird in einer Proof-of-Concept-Studie an Patient/innen überprüft.

+++ Wiener Marinomed erhält FFG-Förderung für SARS-CoV-2-Therapie +++

Der Medikamentenkandidat APN01 (rhACE2) ist ein synthetisches Enzym mit dem Potenzial, die Infektion von Zellen durch das Coronavirus zu blockieren und somit entzündlichen Reaktionen in der Lunge entgegen zu wirken. Dem Virus wird die Tür versperrt, Organe somit geschützt. In einer klinischen Studie wird die Wirksamkeit an erkrankten Personen untersucht.

Ergebnisse aus vorangegangen Studien lassen vermuten, dass der Wirkstoff Selisistat den Virus-Eintritt in die Zellen verhindern kann. Da der Wirkstoff in vorangegangen Studien zu seltenen Erkrankungen bereits sehr gut vertragen wurde, kann die Wirkung zügig untersucht werden.

Apeptico hat den Wirkstoff Solnatide für die akute und therapeutische Behandlung von Patient/innen mit mittlerem bis schwerem akuten Atemnotsyndrom (ARDS) entwickelt. Die oral inhalierte Substanz Solnatide hat den klinischen Wirksamkeitsnachweis in einer Phase I und in zwei klinischen Studien der Phase II bei ARDS-Patienten erbracht. Der Einsatz von Solnatide wird nun in einer klinischen Studie auf seine Wirksamkeit bei Covid-Patient/innen untersucht.

Der Zytokinsturm ist bei schweren COVID-19-Krankheitsverläufen verantwortlich für die lebensbedrohlichen Lungenentzündungen. Der Wirkstoff PP-001 wies in bisherigen Studien einen einzigartigen dualen Wirkmechanismus, nämlich ein sehr breites antivirales Wirkspektrum sowie anti-inflammatorische Eigenschaften aufgrund der Verhinderung der Ausschüttung von Zytokinen auf. In einer klinischen Studie wird nun die Wirkung des Wirkstoffs bei COVID-19-Erkrankten geprüft.

Für Goldverbindungen wurden in den vergangenen Jahren in präklinischen und klinischen Studien antivirale, anti-inflammatorische, immunmodulatorische und antibakterielle Wirkungen nachgewiesen. Das Ziel des Projektes ist die klinische Entwicklung einer solchen bekannten Goldverbindung (Aurothioglukose) zur Behandlung des schweren, akuten Atemnotsyndroms (SARS), welches durch das Coronavirus hervorgerufen wird, bis zur Marktfähigkeit.

(auch Bereich innovative Fertigungstechnologien)
Es soll ein kostengünstiges Beatmungsgerät im 3D-Druck Baukastensystem entwickelt werden. Dieses ist sehr kompakt (Außenabmessungen A4) und kann mittels herkömmlicher 3D-Drucktechnik und einfachen Mikrokontrollern gefertigt werden.


Entwicklung von Diagnostika

Das Projekt beschäftigt sich mit der Entwicklung eines Schnelltests zum raschen und verlässlichen Nachweis von COVID-19. Im Gegensatz zu herkömmlichen Tests soll das System nicht auf dem Nachweis der RNA oder von Antikörpern beruhen, sondern auf dem direkten Nachweis von Viruspartikeln.

Attoquant Diagnostics GmbH plant die Entwicklung und Einführung eines neuartigen diagnostischen Tests für SARS-CoV-2. Das innovative Testprinzip soll den einfachen und hochsensitiven Nachweis von infektiösen Viruspartikeln ermöglichen. Vision des Projektes ist die Realisierung der neuen Technologie als Schnelltest, der flächendeckend dazu eingesetzt werden soll, Überträger von SARS-CoV-2 oder dessen Mutationen binnen weniger Minuten zu identifizieren.

Ziel ist die Entwicklung eines serologischen Nachweissystems mit dem der zeitliche Verlauf und die Art der Immunantwort (Antikörper) gemessen wird.

Weiterentwicklung der unternehmenseigenen Plattformtechnologie, die einerseits Informationen zum Immunstatus der getesteten Person durch Detektion der spezifischen Antikörper gegen SARS-CoV-2 liefert und andererseits einen direkten Nachweis zu akuten Infektionen über Detektion der viralen Antigene erlaubt.

+++ GENSPEED Biotech bekommt Investment für den Kampf gegen Corona +++

Antikörper-Test zum Nachweis der Immunität bzw. überstandenen Infektionen: Es soll ein Test entwickelt werden, mit dem einerseits die Immunität einer Testperson festgestellt werden kann und andererseits mögliche Mutationen von SARS-CoV-2 identifiziert werden. So ein Test würde fokussierte Vorgangsweisen bei der derzeitigen Epidemie aber auch bei zukünftigen Erregerzirkulationen erlauben.

Die Plattformtechnologie des Unternehmens soll adaptiert werden, so dass mittels Next Generation Sequencing (NGS) ein echtes Massenscreening ermöglicht wird. Gleichzeitig soll die Mutationsrate des Virus nachverfolgt werden können, was für zukünftige Vorhersagen von Epidemien und die Impfstoffentwicklung von großer Bedeutung ist, und eine Unterscheidungsmöglichkeit von anderen Krankheitserregern, die Erkältungskrankheiten auslösen, ermöglicht.

Entwicklung eines Testverfahrens, das die Messung und Auswertung einer großen Anzahl an Proben ermöglicht. Dabei spielen technische, logistische und IT-Aspekte eine Rolle, die im Projektverlauf gelöst werden müssen.

Entwicklung einer Biomarker-Testung, die eine Krankheitsdiagnose ermöglicht und dabei gleichzeitig durch eine pharmakogenetische Analyse eine Abschätzung zur Medikamentenverträglichkeit gibt. So kann eine zielgenaue, effektive und personalisierte Therapie an COVID-Patient/innen verabreicht werden.

Basierend auf relevanten T-Zell-Epitopen von SARS-CoV-2 soll ein Hochdurchsatz-Screening-Assay entwickelt werden, mit dem der Immunstatus von Menschen bewertet werden kann und eine Kreuzreaktivität mit anderen früheren SARS-Viren vermieden wird.

Viruspartikel sind im Einlauf von Kläranlagen, d.h. im unbehandelten Abwasser zu finden. Ein quantitativer Nachweis dieser Virus-RNA kann Hinweise darauf liefern, in welchem Ausmaß die Krankheit im Einzugsgebiet der Kläranlagen grassiert. So kann die Verbreitungsdynamik der Krankheit erfasst werden. Ein derartiges Analysentool kann Gesundheitsbehörden bei der Entwicklung von Handlungsempfehlungen unterstützen.

Intelligentes Körpertemperatursystem via Hautpflaster und App für das Monitoring in Kliniken oder Altenheimen: Das Körpertemperatur-Messsystem zur Früherkennung von Temperaturveränderungen kann als wichtiges Hilfsmittel zur Vorselektion genutzt werden, um Personen zu identifizieren, die getestet werden müssen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems geleistet werden.

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Im beantragten Projekt soll ein enzyme linked immunosorbent assay (ELISA)-Testplattformen entwickelt werden, der Antikörper nachweist, die Infizierte aufgrund des Kontaktes mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 als Reaktion des Immunsystems gebildet haben. Dieser Test soll ausgereifter und zuverlässiger sein, als die gegenwärtig am Markt erhältlichen Antikörpertests mit ihren bekannten Problemen (mangelnde Spezifität und Sensitivität). Anwendung finden soll der Antikörpernachweis zuerst an rund 5000 Menschen, die in Vorarlberg in medizinischen und pflegerischen Berufen tätig sind. www.vivit.at


Infektionsprävention und Kontrolle

Ziel ist die Herstellung von 3D-Teilen aus Kunststoff, die mit antiviralen Kupferoxid- oder Kupfer-Aluminium Schichten versehen sind. Sie können überall dort zum Einsatz kommen, wo Oberflächen von vielen Menschen angegriffen werden wie z.B. Türklinken in Altersheimen oder Krankenhäusern bis hin zu Griffstangen in Verkehrsmitteln. (auch Bereich innovative Fertigungstechnologien)

Das Projekt ist auf die Herstellung von Schutzmasken der Schutzklassen FFP1-3 (persönliche Schutzausrüstung) ausgerichtet. Das dazu genutzte Verfahren zeichnet sich durch den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe aus. Schutzmasken sind damit in Österreich rasch in großer Menge und zu attraktiven Stückkosten herstellbar. (auch Bereich innovative Fertigungstechnologien)


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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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Corona Emergency Call: Das sind alle 24 Projekte der ersten Einreichfrist

  • Im Zuge der ersten Einreichfrist werden im Corona Emergency Call 24 Projekte von heimischen Unternehmen gefördert.
  • Dafür stehen rund 16 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die zweite Einreichfrist läuft noch bis 11. Mai 2020.

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