04.09.2020

Corona-Ampel für Österreich gestartet

Die lange angekündigte Corona-Ampel startet heute in Österreich. Zum Start sind vier Regionen gelb.
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Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler - So dürften Konjunkturpaket und Steuerreform für Österreich in der Coronakrise aussehen
(c) BKA / Andy Wenzel: Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler

Heute, 4. September, präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Innenminister Karl Nehammer und Daniela Schmid, Leiterin Abteilung Infektionsepidemiologie der AGES und Sprecherin der Corona-Kommission, die Corona-Ampel für Österreich. 

Der Link zur Corona-Ampel

Die Ampel ist nun unter diesem Link abrufbar. Bereits am Donnerstagabend war bekannt geworden, dass Wien, Graz und Linz sowie den Tiroler Bezirk Kufstein zum Start der Corona-Ampel nicht grün, sondern gelb angezeigt werden. „Freitag ist ab jetzt Ampeltag“, heißt es im Rahmen der Pressekonferenz: Freitags wird der Gesundheitsminister also immer zu diesem Thema informieren.

Anschober betont jedoch auch, dass eine grüne Einfärbung „kein Freibrief“ sei: Auch hier müssen die entsprechenden Maßnahmen eingehalten werden. Zugleich sei die Ampel „nichts statisches“, es könne sich anschließend nach oben und unten bewegen. Es sei auch so, dass insgesamt sechs Regionen „gelb blinken“ und sich entsprechend bemühen müssen, nicht von grün auf gelb zu springen. Zugleich sei die derzeitige gelbe Markierung einzelner Regionen nicht „dramatisch“ zu sehen – es gebe aber zum Beispiel eine Empfehlung zu einer Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes. 

Für die rechtliche Verankerung ist eine Änderung des Epidemiegesetztes notwendig, dies ist für Ende September vorgesehen. Dann werde man weitere Möglichkeiten zur Umsetzung haben, sagt Anschober – etwa im Veranstaltungsbereich.

Corona-Ampel wird weiter entwickelt

Schmid und Anschober betonen gleichermaßen, dass die Corona-Ampel laufend weiter entwickelt wird. Verschiedene Faktoren fließen in das System ein. So ist zum Beispiel das Alter der Infizierten, aber auch zum Beispiel die Quelle der Infektion und das Ausmaß der Testkapazität ausschlaggebend. Derzeit sei es zum Beispiel positiv zu sehen, dass sich hauptsächlich jüngere Menschen anstecken – und weniger die Risikogruppe der älteren Menschen.

Video der PK zur Corona-Ampel

Anschober warnt vor schwierigen Herbst

Die Regierung bemüht sich mehrmals um die Betonung, dass man im Vergleich zu anderen Ländern vergleichsweise gut durch die „schwerste Pandemie durch hundert Jahren“ gekommen sei. Anschober verweist in diesem Kontext auf die global noch immer stark wachsenden Infektionszahlen, konkret nannte er dabei das Beispiel Israel.

Dennoch erwarte uns ein „schwieriger Herbst“, da sich die Menschen vermehrt in geschlossenen, schlecht belüfteten Räumen aufhalten. Zudem steigt in dieser Jahreszeit die Zahl der Grippe-Erkrankten. Die Corona-Ampel soll hier als Mittel zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung zur Verfügung stehen.

Starker Anstieg der Corona-Infektionen

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist in den vergangenen Tagen wieder stark gestiegen. Von Mittwoch- auf Donnerstagnachmittag siegt die Zahl der an Covid-19 erkrankten Personen um 423.

In den letzten 24 Stunden hat es über 14.000 Tests gegeben, sagt Anschober. Vor allem handle es sich bei den neu infizierten Personen um Cluster, in erster Linie um Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten. Auch seien die steigenden Zahlen auf vermehrte Tests zurückzuführen.

Laut Dashboard des Gesundheitsminsteriums gibt es derzeit 3466 aktive Fälle in Österreich, bisher wurden 28.500 Menschen in Österreich positiv auf das Coronavirus getestet. Die mit Abstand meisten mit Corona infizierten Menschen (1797) gibt es aktuell in Wien.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Corona-Ampel für Österreich gestartet

  • Heute, 4. September, präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Innenminister Karl Nehammer und Daniela Schmid, Leiterin Abteilung Infektionsepidemiologie der AGES und Sprecherin der Corona-Kommission, die Corona-Ampel für Österreich.
  • Schmid und Anschober betonen gleichermaßen, dass die Corona-Ampel laufend weiter entwickelt wird.
  • Anschober verweist auf die global noch immer stark wachsenden Infektionszahlen, konkret nannte er dabei das Beispiel Israel.
  • Dennoch erwarte uns ein „schwieriger Herbst“, da sich die Menschen vermehrt in geschlossenen, schlecht belüfteten Räumen aufhalten.
  • Die Corona-Ampel soll hier als Mittel zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung zur Verfügung stehen.
  • Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist in den vergangenen Tagen wieder stark gestiegen.

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