01.07.2019

Cora Health: Blutdruck-Startup übersetzt App für Flüchtlinge auf Arabisch

Das HealthTech-Startup Cora Health hat seine Blutdruck-App nun auch auf Arabisch herausgebracht und möchte damit Flüchtlingen die Behandlung bei Blutdruckproblemen erleichtern. Im Gespräch mit dem brutkasten erklärt Gründerin Melanie Hetzer wie es dazu kam und welche Fragen bei der Integration der Sprache in die App geklärt werden mussten.
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(c) Cora Health - Gründerin Melanie Hetzer: "Aus Erfahrung wissen wir, bei Gesundheitsangelegenheiten ist es am besten den Patienten in seiner Muttersprache zu

Weltweit sind 1,1 Milliarden Menschen von Bluthochdruck betroffen. Jährlich sterben rund 9,4 Millionen Menschen an den Folgeerkrankungen von hohem Blutdruck. Deshalb hat das Digital Health-Startup Cora Health, das 2017  mit dem “World Summit Award” ausgezeichnet wurde, einen AI-basierten Algorithmus erstellt, der seinen Nutzern personalisierte und auf ihre Wünsche und Bedürfnisse maßgeschneiderte Bluthochdruck-Behandlungspläne zur Verfügung stellt – der brutkasten berichtete. Mit Arabisch kommt nun die bereits zehnte Sprache, in der die App nutzbar ist, dazu.

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In Muttersprache unterstützen

Krieg und Zerstörung gehört in manchen Ländern der Welt zum Alltag. Das zwang in den letzten Jahren Millionen von Menschen zur Flucht. Viele suchten Schutz in Europa, darunter auch über zwei Millionen Arabisch-sprechende Flüchtlinge, deren Gesundheitszustand beunruhigend ist. Dies ging den Gründern von Cora Health derart nahe, dass sie reagieren wollten. „Wie wir aus Erfahrung wissen, ist es vor allem bei Gesundheitsangelegenheiten am besten, den Patienten in seiner Muttersprache zu unterstützen“, sagt Founderin Melanie Hetzer im Gespräch mit dem brutkasten.

Doppelt so häufig Bluthochdruck bei geflohenen Menschen

Der Ausgangspunkt für die Integration der arabischen Sprache waren Daten des Bundesministeriums für Gesundheit, sowie eine Studie von Kinzie JD et al aus dem Jahre 2008, die das Team rund um Hetzer zufällig entdeckt hat. Darin heißt es, dass 42 Prozent aller Flüchtlinge unter Bluthochdruck leiden. Dieser Wert sei damit deutlich über dem der Österreicher, der bei rund 21 Prozent liegt. „Uns war sofort klar, wir haben die Mittel zu helfen, also warum sollen wir das nicht machen“, erklärt die Gründerin im Gespräch mit dem brutkasten.

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(c) Cora Health – Mit Arabisch verfügt die Cora Healt App bereits über zehn Sprache, in denen sie nutzbar ist.

Cora Health mit Arabisch als zehnter Sprache

Die Implementierung der arabischen Sprache dauerte mehrere Monate, wie Hetzer erzählt. „Die App stand ja bereits, wir mussten nur die Schrift von rechts nach links setzen und Fragen klären, ob es im Arabischen bei der Anzeige der Blutdruckwerte – wie bei uns – auch mit beispielsweise ‚120 zu 80‘ gehandhabt wird, oder die Zahlenwerte doch umgedreht sind (Anm.: gleiche Anzeige)“, sagt sie. Auch die richtige Richtung des Graphen war zu lösen. Mit der Hilfe eines Muttersprachlers konnten diese Dinge geklärt werden und die bereits zehnte Sprache (neben Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch, Spanisch), in der die App verfügbar ist, wurde Mitte Mai gelauncht.

Blutdruck-App bald auf iPad verfügbar

„Bereits kurz nach dem Launch konnten wir uns über viel positiv Resonanz freuen“ , so Hetzer, „wir hoffen weiterhin so vielen Menschen wie möglich, egal woher sie kommen oder welche Sprache sie sprechen, zu helfen“. Cora Health, das bereits in fünf Märkten (Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) aktiv ist, plant zudem bereits die nächsten Produkte auf anderen Plattformen zu starten. „Wir haben festgestellt, dass viele unserer Zielgruppe etwa iPads besitzen und wollen ihnen die Nutzung unserer App auch damit ermöglichen“, sagt Hetzer.

HealthTech Roundtable: „Prävention vs. Medikation – und die Rolle von Daten und Digitalisierung im Heath-Bereich“


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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