25.11.2022

Was es nach dem COP27-Ergebnis braucht – Science Based Targets

Die UN-Klimakonferenz COP27 ging mit einem enttäuschendem Ergebnis zu Ende. Die Verantwortung liegt jedoch nicht nur bei der Politik, sondern auch bei den Unternehmen selbst. Science Based Targets könnten dafür eine Antwort liefern.
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Mit drastischen Worten richtete sich vor rund zwei Wochen UN-Generalsekretär António Guterres zum Start der UN-Klimakonferenz COP27 an die Vertreter:innen der rund 200 teilnehmenden Staaten. Die Menschheit habe die Wahl: international kooperieren oder untergehen. Sein Sager vom „Highway in die Klima-Hölle“ schaffte es auf die Titelseiten der internationalen Weltpresse. Zwei Wochen später haben wir nun Gewissheit. Mit dem am Wochenende erzielten Minimalkompromiss rückt das 1,5 Grad Ziel in weite Ferne. Umweltschutzorganisationen, wie der WWF, sprechen sogar von einem Abschied des 1,5 Grad Ziels.

Am Ende ein Minimalkompromiss

Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bezeichnete das Ergebnis der COP27 als „enttäuschend“. „Wir sind bei der Reduzierung von Emissionen im Vergleich zu Glasgow im vergangenen Jahr keinen wesentlichen Schritt vorangekommen“, so die Klimaschutzministerin am Montag nach ihrer Rückkehr aus Ägypten. In der Abschlusserklärung bekräftigen die Teilnehmer:innen zwar ihre Entscheidung schrittweise aus der Kohle auszusteigen. Ein Abschied von Öl und Gas wird dagegen nicht nicht erwähnt. Am Ende stimmte Gewessler dem Minimalkompromiss dennoch zu. Ihr ginge es darum, eine „Vertrauensbasis für die nächste Konferenz“ zu haben, wie sie im Ö1-Morgenjournal bekräftige.

Gleichzeitig verbuchte die Ministerin die Einigung auf einen Klima-Entschädigungsfonds als Erfolg, obgleich viele Fragen bezüglich der Ausgestaltung noch offen sind. So werden weder genaue Summen genannt, noch ist geklärt, wer auf Geber- oder Nehmerseite steht. Insbesondere die Rolle Chinas ist umstritten. Die zweigrößte Volkswirtschaft der Welt ist mittlerweile der größte Emittent von Treibhausgasen und pochte im Rahmen der COP27 bei „Loss and Damage“ als Entwicklungsland eingestuft zu werden.

Das Konferenzgelände war nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen | (c) martin pacher

Schon vorab zum Scheitern verurteilt?

Bereits im Vorfeld waren die Erwartungen an die Konferenz sehr gering. Dies hat mehrere Gründe. Einerseits lag dies an der ägyptischen COP-Präsidentschaft und Ägypten als Austragungsort. So kritisierten Vertreter:innen von NGOs, dass der Zivilgesellschaft im Rahmen der Konferenz zu wenig Raum geboten wurde. Auch die systematischen Menschenrechtsverletzung in Ägypten standen im Fokus der Kritik, was der ägyptischen COP-Präsidentschaft schon vor dem Start der UN-Klimakonferenz ein PR-Desaster bescherte. Coca Cola als einer der Hauptsponsor der Konferenz komplementierte die Negativschlagzeilen.

Inwiefern sich dieser Umstand schlussendlich auf die Verhandlungen auswirkte, lässt sich nur schwer und stichfest nachvollziehen. Fest steht allerdings, dass die derzeit vorherrschenden geopolitischen Spannungen die Verhandlungen nicht unbedingt erleichterten – angefangen vom Ukraine-Krieg bis hin zur strategischen Rivalität zwischen den USA und China. So haben Fragen der Versorgungssicherheit den Klimaschutz in den Hintergrund gedrängt, wie es Thomas Zehetner, Klimasprecher des WWF Österreich, in einem brutkasten Interview treffend auf den Punkt gebracht hat.

Vereinzelt gab es vor dem Konferenzgelände Kundgebungen | (c) Aly Hazzaa

Die Rolle der Privatwirtschaft

Neben den teilnehmenden Staaten stellt sich zudem die Frage, welche Rolle die Privatwirtschaft im Rahmen der COP27 spielte. Internationalen Medienberichten zufolge waren in diesem Jahr über 600 Öl- und Gaslobbyisten an der Konferenz beteiligt – so viele wie nie zuvor. Ihr Erscheinen am Weltklimagipfel sei laut Zehetner vom WWF allerdings auch ein Indiz dafür, dass sie mittelfirstig ihre Geschäftsgrundlage gefährdet sehen, sofern sich die Staaten auf harte Klimaziele einigen würden – was schussendlich bei der COP27 nicht der Fall war.

In den Verhandlungen gab es zudem heftige Debatten darüber, ob der Ausbau von erneuerbaren Energien in den Text des Abschlussdokuments aufgenommen wird. Darauf hatte unter anderem die Europäische Union gedrängt. Schlussendlich einigten sich die rund 200 Saaten auf eine weichere Formulierung. So wird unter anderem von einem “sauberen Energie-Mix“ gesprochen.

Generell zeigte sich im Rahmen der COP27, dass konkrete technologische Lösungen gegen die Klimakrise eher unterrepräsentiert waren. Zwar gab es vor Ort eine sogenannte „Innovation Zone“ und „Green Zone“, in der Startups und Unternehmen auf rund 12.000 Quadratmetern ihre Lösungen präsentieren konnte, beide Zonen waren aber nur schwach besucht. Zudem waren sie auch im wörtlichen Sinne weit weg vom Geschehen in der „Blue Zone“, wo die eigentlichen Verhandlungen stattfanden.

Science Based Targets als mögliche Antwort?

Im Rahmen von COP27 scheiterte die internationale Staatengemeinschaft, sich auf neue Vorgaben zur Emissionsreduktion zu einigen. Nach der Weltklimakonferenz COP27 in Ägypten ist ungewisser als jemals zuvor, ob es der Staatengemeinschaft gelingen wird, die Erderwärmung auf unter 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dennoch sollten wir den Kopf nicht in den Sand stecken. Die Verantwortung liegt nämlich nicht nur bei der Politik, sondern auch bei den Unternehmen selbst. Neben dem enttäuschenden Verhandlungsergebnis müssen wir unseren Blick auch auf bereits bestehende Initiativen richten, die in der Privatwirtschaft das 1,5 Grad Ziel unterstützten.

Eine Antwort darauf liefert beispielsweise die sogenannte Science Based Target Initiative, die von von der Rating-Plattform CDP, UN Global Compact, World Resources Institute und WWF ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützten, ihren fairen Anteil am Klimaschutz zu berechnen. Weltweit haben sich über 4000 Unternehmen dieser Initiative angeschlossen, in Österreich sind es derzeit über 30 Unternehmen. Klimaschutz muss dabei nicht zwangsläufig mit Geschäftseinbußen einhergehen. So zeigt eine Studie der Rating-Plattform CDP: Unternehmen mit veröffentlichten Emissionsreduktionszielen erwirtschaften innerhalb von zwölf Monaten einen besseren Kapitalertrag als jene ohne. Zudem sind auch in der Finanzwirtschaft Science Based Targets mittlerweile eine Entscheidungsgrundlage, für künftige Investitionen. Und zu guter Letzt fördert das Einführen von Science Based Tragets die Innnovationskraft von Unternehmen. Klimaschutz ist somit keine lästige Bürde, sondern kann auch zum Wettbewerbsvorteil für Unternehmen werden.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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