19.11.2022

COP27: Was sich hinter den Kulissen der UN-Klimakonferenz abspielt

Die UN-Klimakonferenz COP27 geht in ihre Schlussphase. brutkasten Earth hat am Konferenzgelände in der "Blue Zone" Thomas Zehetner, Klimasprecher des WWF Österreich, getroffen, der einen Einblick gibt, was sich hinter den Kulissen abspielt.
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Thomas Zehetner
Thomas Zehetner, Klimasprecher des WWF Österreich, auf der COP27 | (c) martinpacher

Die zweiwöchige UN-Klimakonferenz COP27 hätte ursprünglich am Freitagabend enden sollen. Bereits am Freitagmittag teilte die ägyptische Konferenzpräsidentschaft mit, dass die Konferenz bis einschließlich Samstag verlängert wird. Noch immer besteht keine Einigkeit zum Entwurf für die gemeinsame Abschlusserklärung. Unter anderem ist die Streitfrage offen, ob unter dem Dach der Vereinten Nationen ein Fonds eingerichtet wird, der die Länder des globalen Südens für die Klimaschäden entschädigt. Zudem wird im Entwurf zwar auf einen schrittweisen Kohleausstieg gepocht, der Abschied von Öl und Gas ist allerdings nicht festgeschrieben.

brutkasten Earth hat am Konferenzgelände Thomas Zehetner, Klimasprecher des WWF Österreich getroffen, der Zugang zu Entscheidungsträger:innen hat. Im Gespräch erläutert Zehetner, was sich hinter den Kulissen der COP27 abspielt und warum die Erwartungen an die COP27 bereits im Vorfeld so niedrig waren.


Die UN-Klimakonferenz COP27 geht nun in ihre Schlussphase. Wie verlief die Konferenz bislang?

Die COP27 verlief bislang sehr schleppend. Erst am Donnerstag kurz vor dem offiziellen Ende ist Bewegung in die Verhandlung gekommen. Jetzt für die Abschlussphase braucht es mehr Dringlichkeit und Intensität in den Verhandlungen, um ambitionierte Ergebnisse erzielen zu können. Es bleibt allerdings nicht mehr viel Zeit. In diesem Zusammenhang greife ich gerne auf eine Formulierung von UN-Generalsekretär Antonio Guterres zurück, der gesagt hat: „Entweder arbeiten wir zusammen oder wir kommen um“. Die Staaten müssen den selbstmörderischen Kurs verlassen und sich dafür einsetzen, dass es schlussendlich einen internationalen Solidaritätspakt für das Klima geben wird.

Welche Verhandlungspunkte stehen gerade zur Disposition? 

Ich würde drei Punkte herausgreifen. Erstens: In der Abschluss-Erklärung muss ganz klar festgeschrieben werden, dass wir aus Öl, Kohle und Gas aussteigen werden. Zweitens: Der globale Süden ist immer stärker von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen. Hier braucht es einen Solidaritätsfonds für den globalen Süden. Drittens: Auch bei der Minderung der Emissionen müssen wir Fortschritte erzielen. Bis 2030 müssen wir unseren CO2-Ausstoß halbieren. Auch hier braucht es ein starkes politisches Signal und eine Art gemeinsame Vision, wie wir das schaffen können.

(c) Aly Hazzaa

Nehmen wir als Beispiel den Solidaritätsfonds. Wo verlaufen hier die Konfliktlinien?

Ich veranschauliche es gerne am Beispiel Pakistans. Das Land war im Sommer sehr stark von Überflutungen betroffen. Dieses Land ist nicht in der Lage den Wiederaufbau zu schaffen und gleichzeitig hat Pakistan historisch sehr wenig zu den Emissionen und zur Klimakrise beigetragen. Hier ist der globale Norden, sprich die EU und die USA, in der Pflicht, stärker zu helfen. Daher gibt eine Kluft zwischen dem Norden und dem Süden. Am Donnerstag ist die EU mit einem neuen Vorschlag entgegengekommen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und nun hoffen wir, dass es noch eine mutige Einigung geben wird.

Warum waren die Erwartungen an die COP27 bereits im Vorfeld so niedrig?  

Die Erwartungen an die Konferenz waren im Vorfeld sehr niedrig. Das hängt sicherlich auch mit der politischen Situation zusammen. Wir haben den Ukraine-Krieg und damit einhergehend die Energiekrise. Die Fragen der Versorungssicherheit haben den Klimaschutz eher in den Hintergrund gedrängt. Zudem gibt es noch die Spannungen zwischen den USA und China, die sehr stark waren. Diese Mischung mit Ägypten als etwas schwierigen Gastgeber, haben dazu beigetragen, dass die Erwartungen schon im Vorfeld niedrig waren. 

Wo liegt der Unterschied zwischen der COP26 in Glasgow und der COP27 in Scharm El-Scheich?

Im Vergleich zu Glasgow gibt es in Scharm El-Scheich eher ein zähes Tempo. Wie gesagt, man wird sehen. Die Konferenz läuft noch, abgerechnet wird am Schluss. Ich habe den Eindruck, dass es zwei Planeten gibt. Auf der einen Seite erleben wir den realen Planeten, der immer stärker von der Erhitzung betroffen ist, auf der anderen Seiten gibt es den Verhandlungsplaneten, der aus vielen Arbeitsgruppen besteht und prozesslastig ist.

(c) Aly Hazzaa

Welche Rolle spielt die Privatwirtschaft im Rahmen der COP27?

Im Rahmen der COP27 waren dieses Jahr über 600 Öl und Gas-Lobbyisten vertreten. Das ist natürlich eine bedenkliche Entwicklung, weil sie die nötige Energiewende verzögern. Gleichzeitig kann man es aber auch so sehen: Wenn es hier nicht um etwas gehen würde, würden sie auch nicht extra zum Weltklimagipfel anreisen. Sie sehen mittelfristig ihre Geschäftsgrundlage gefährdet, sofern wir die Klimaziele erreichen wollen. Wir müssen künftig aber auch die Finanzwelt mit an Bord holen, damit die Finanzflüsse im Einklang mit den Pariser-Klimazielen stehen.

Welches Thema spielt Sustainable Finance im Zuge der COP27?

Die EU bemüht sich aktuell stark, dieses Thema auf die Tagesordnung zu bringen. Es ist bislang nicht gelungen. Ich halte es aber für die Zukunft und den nächsten COP für sehr essentiell, dass man hier Fortschritte macht und den privaten Sektor und Banken-Sektor an Bord holt. 

Was sind Ihre Erwartungen an die COP28, die nächstes Jahr in Dubai stattfinden wird?

Unser CO2-Budget wird immer kleiner. Es bräuchte einen größeren Pakt für das Klima. Ob das nächstes Jahr in den Vereinigten Arabischen Emiraten möglich sein wird, ist natürlich fraglich, in Anbetracht der Gasimporte. Derzeit läuft noch die COP27 in Ägypten und dann schauen wir weiter.


*Disclaimer: Dieser Beitrag entstand im Zuge einer Pressereise mit der Greiner AG zu COP27 nach Ägypten. Reisekosten und Unterkunft wurden von der Greiner AG übernommen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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