20.11.2022

COP27: UN-Klimakonferenz endet mit Minimalkompromiss – 1,5 Grad Ziel rückt in die Ferne

In der Nacht von Samstag auf Sonntag einigten sich die teilnehmenden Staaten auf der UN-Weltklimakonferenz COP27 auf ein gemeinsames Abkommen. Zwar soll es einen Klima-Entschädigungsfonds geben, der Abschied von Öl und Gas wird im Abschlussdokument aber nicht erwähnt. Klimaschutzorganisationen sprechen vom “Abschied des 1,5 Grad Ziels”.
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(c) Aly Hazza

Die Verhandlungen im Rahmen der UN-Klimakonferenz COP27 für ein gemeinsames Abschlussdokument standen an der Kippe. Nach einer über 24-stündigen Verlängerung der Konferenz einigten sich die knapp 200 teilnehmenden Staaten in Scharm El-Scheich schlussendlich dennoch auf eine gemeinsame Abschlusserklärung. 

Minimalkompromiss bei “Loss and Damage” 

Bereits am Samstag zeichnete sich eine Einigung hinsichtlich eines Entschädigungsfonds ab. Dieser soll künftig besonders von der Auswirkung der Klimakrise betroffenen Staaten zu Gute kommen und klimabedingte Schäden (“Loss and Damage”) finanziell ausgleichen. Im Dokument werden jedoch keine Summen genannt. Zudem ist noch nicht geregelt, wer schlussendlich in den Fonds einzahlen wird. “Einziger Lichtblick ist der Fonds zur Finanzierung von Verlusten und Schäden, bei dem jedoch wesentliche Details offen bleiben”, wie der WWF in einer Aussendung am Sonntagmorgen kritisch anmerkte.

Beim Entschädigungsfonds ist beispielsweise umstritten, welche Länder als Empfängerstaaten gelten. So pochte China darauf, dass es im internationalen Klimaschutz als Entwicklungsland eingestuft wird, obwohl das Land beim Ausstoß klimaschädlicher Emissionen weltweit den ersten Platz belegt. Dementsprechend groß war in den Verhandlungen der Vorbehalt der USA und der EU. Schlussendlich räumte die chinesische Delegation ein, dass “verletzliche Staaten” bei “Loss and Damage” einen Vorrang erhalten sollten.

COP27 verfehlt zentrales Ziel bei Emissionen

Auch UNO-Generalsekretär Antonio Guterres äußerte scharfe Kritik am Minimalkompromiss der UN-Weltklimakonferenz COP27. Laut Guterres wurde das zentrale Ziel bei den Emissionsenkungen verfehlt. “Wir müssen die Emissionen drastisch verringern, und das anzugehen, hat die Klimakonferenz versäumt”, so Guterres. 

Im Abschlussdokument wird zwar von einem “schrittweisen Ausstieg” von Kohle gesprochen, der Abschied von Öl und Gas wird aber nicht erwähnt. Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zeigte sich enttäuscht. “Bei der Reduzierung von Emissionen im Vergleich zu Glasgow im vergangenen Jahr sind wir keinen wesentlichen Schritt vorangekommen”, so die Ministerin. Dennoch habe sich die EU dazu entschlossen, dem Abschlussdokument zuzustimmen, da es zumindest bei „Loss and Damage“ einen Minimalkompromiss gibt.

Drastische Worte äußerte hingegen Thomas Zehetner, Klimasprecher von WWF Österreich: “Diese Klimakonferenz wird in die Geschichte eingehen – und zwar als jener Moment, in dem die Welt das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels aufgegeben hat. Die auf der Klimakonferenz beschlossenen Emissions-Minderungen reichen nicht aus, um den globalen CO2-Ausstoß bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren.” Bereits im Vorfeld der COP27 gab es Kritik, dass in diesem Jahr über 600 Öl- und Gas-Lobbyisten an der Konferenz teilnehmen. 

Die Frage der Energiewende

In den Verhandlungen gab es zudem heftige Debatten darüber, ob der Ausbau von erneuerbaren Energien in den Text des Abschlussdokuments aufgenommen wird. Darauf hatte unter anderem die Europäische Union gedrängt. Schlussendlich einigten sich die rund 200 Saaten auf eine weichere Formulierung. So wird unter anderem von einem “sauberen Energie-Mix“ gesprochen, der auch eine Energieproduktion mit “geringem Treibhausgasausstoß“ umfasst. Kritik kam diesbezüglich auch von EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. “Dies ist das entscheidende Jahrzehnt, aber was uns vorliegt, ist kein ausreichender Schritt nach vorne für die Menschen und den Planeten”, so Timmermans. Unter anderem hat die EU auf einen Ausstieg aus Öl und Gas gefordert.


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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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