04.08.2016

Coolshop: Regionalität ist die einzig effektive Konkurrenz für Amazon

Es im Onlinehandel mit Riesen wie Amazon aufzunehmen ist eine eine äußerst ambitionierte Aufgabe. Eine Aufgabe, die viele zum Scheitern verurteilen. Das Wiener Startup "Coolshop" beweist jedoch, dass es sehr wohl funktionieren kann. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Regionalität.
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(c) coolshop: Das Startup will den lokalen Handel neu beleben.

Regionalität bringt Individualität und somit Unique Content den die großen eCommerce Riesen nicht bieten können. Genau darin sieht das Wiener Startup Coolshop die Kernkompetenz des Handels. „Es heißt immer, der Einzelhandel stirbt aus. Ich glaube das nicht. Was ich aber glaube, ist dass auch der Einzelhandel mit der Zeit und vor allem den Kunden gehen muss. Mit der Zeit kommt ein verändertes Konsumentenverhalten, das muss der lokale Handel im Auge haben und mit Service sowie Produktportfolio abdecken. Also sich selbst immer wieder neu erfinden und innovativ bleiben“, sagt Johannes Meßner, CEO und Gründer von Coolshop.

Amazon-Monopol stößt Kunden sauer auf

Die Amazons und Zalandos dieser Welt bauen ein immer größeres Monopol auf. Mit der Zeit stoße diese Entwicklung auch den Kunden sauer auf, meint Meßner. Sei es deswegen, weil Konzerne wie Amazon ihre Mitarbeiter schlecht behandeln, weil man lieber auf die eigene Wirtschaft setzt oder, weil das Kaufbewusstsein der Kunden fortlaufend gestärkt wird. Die größte Gefahr für den lokalen Einzelhandel liegt in dem Verlust der regionalen Wertschöpfung. Wenn der Einzelhandel keine gemeinsame Strategie gegen diesen Megatrend findet, gehen tausende Arbeitsplätze im regionalen Handel für immer verloren.

+++Mehr zum Thema: Coolshop will Amazon Konkurrenz machen+++

Digitalisierung der Einkaufsstraßen

Bei Coolshop setzt man ganz klar auf die fortschreitende Digitalisierung. Ziel ist es, die Waren aus dem stationären Handel zur Gänze ins Internet zu bringen. „Wir haben im shop.tirol und dem Salzburgshop bereits ein sehr breites Produktportfolio im Angebot. Amazon geht mit seinen Angeboten in die Tiefe. Bei uns gibt es jedoch Nischenprodukte, die auf Amazon nie zu finden wären“, erklärt Meßner. Die Digitalisierung der Einkaufsstraßen sei für regionale Produkte ein vielversprechender Weg.

Bei uns gibt es jedoch Nischenprodukte, die auf Amazon nie zu finden wären

„Onlineshop für einzelnen Händler eher unratsam“

Meßner steht Onlineshops von Einzelhändlern eher kritisch gegenüber. „Es wird immer schwieriger sich durchzusetzen. Außerdem können kleine Einzelhändler mit Marketingbudgets, Reichweite und den Preisen der Großen nicht konkurrieren.“ Händler sollten eher versuchen sich auf ihre Kerkompetenzen zu konzentrieren und ihren Onlineauftritt über „local commerce places“ zu organisieren.

Redaktionstipps

Kooperation mit lokalen Medien

Shop.Tirol kooperiert mit der Tiroler Tageszeitung und der Salzburgshop mit den Salzburger Nachrichten. „Diese Zusammenarbeit bringt tolle Synergien für alle Beteiligten. Die Zeitungen binden die regionalen Marktplätze multimedial über alle Kanäle ein. Der Vorteil: Medien sprechen mit COOLSHOP eine der wichtigsten Kundengruppen (den lokalen Einzelhandel) an“, so Meßner.

„Die Kooperation mit Medien bringt tolle Synergien für alle Beteiligten.“

Zu Coolshop

Ein Online-Marktplatz, der auf lokale Produkte setzt. Endkunden können online von zu Hause aus, auf eine große heimische Produktvielfalt zugreifen, bestellen und sich die Waren entweder nach Hause liefern lassen oder im Geschäft abholen. „Click und Collect“ zählt zu Coolshops Stärken. Bereits 15 Prozent der Bestellungen werden bereits abgeholt. Auch in Salzburg gibt es mit salzburgshop.at bereits einen derartigen Marktplatz. Dahinter steht das Wiener Startup Coolshop. Die Jungunternehmer stellen die technische Infrastruktur, die Logistik und das Gesamtkonzept für den Start und laufenden Betrieb zu Verfügung. Das Konzept soll eine regionale Alternative und möglicherweise sogar Konkurrenz für Amazon & Co darstellen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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