15.02.2016

Connect Care: App verrät, ob bei Oma alles okay ist

Der "Innovation to Company"-Wettbewerb geht in die heiße Phase und Connect Care ist mit dabei. Das Startup hilft Kindern und Enkeln dabei, besser auf alleine lebende (Groß-)Eltern aufzupassen.
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Wir werden immer älter, bleiben länger aktiv und wollen natürlich auch länger in der eigenen Wohnung leben. Damit Kinder und Enkel nicht vor Sorge sterben und man sich vielleicht selbst auch ein Stück sicherer fühlt, gibt es Notfallarmbänder, die mit einer Notruf-Zentrale verbunden sind. Keine Sorge, das wird jetzt kein Artikel über diese Armbänder. Im Gegenteil. Robert Heinze hat in diesem Bereich, trotz vorhandener Lösung eine Geschäftsidee gewittert und das Startup Connect Care gegründet. Seine Oma hatte eines dieser Armbänder. „Sie hat es das erste Mal gedrückt und sofort ist die Rettung angerückt“, erzählt Heinze dem Brutkasten. „Das Ergebnis: Sie hat es nie wieder gedrückt und es verschwand in einer Schublade“.


Connect Care ist Teilnehmer der Startup Challenge Innovation to Company der Wirtschaftskammer Wien und wurde von Microsoft Österreich zum Finalisten gekürt. Am morgigen Dienstag finden die finalen Pitches statt. I2C soll etablierte Unternehmen und aufstrebende Startups bzw. innovative Unternehmen zusammen bringen und so gemeinsames, „neues“ Business am Standort Wien ermöglichen.


Sensoren überwachen die Wohnung

Wie löst man dieses Problem? Ganz einfach, man sorgt dafür, dass das Notfallsystem für die Eltern oder Großeltern so gut wie unsichtbar ist. Connect Care besteht aus einer Reihe Sensoren – im einfachsten Fall Bewegungssensoren – die ständig die Wohnung überwachen. Die Daten fließen in eine App, die die Kinder oder Enkeln nutzen. In dieser App kann der besorgte Verwandte nachsehen, ob es Oma gut geht, ob sie heute bereits aufgestanden ist, vielleicht das Haus verlassen hat. Gibt es Grund zur Sorge, meldet sich die App mit einem Alarm – zum Beispiel, wenn die Sensoren seit Stunden keine Bewegung mehr registriert haben. Wann es einen Alarm gibt kann in der App individuell eingestellt werden.

Überwachung? Nein, Datenschutz wird groß geschrieben

Müssen sich die so Überwachten jetzt fühlen wie gläserne Senioren? Nein, versichert Heinze. Zwischen Eltern oder Oma und Kindern oder Enkeln wird einerseits ein Datenschutzabkommen unterzeichnet – die Überwachten stimmen also explizit zu, erklärt der Gründer. Besonders kritisch wird es aber auch, wenn die Daten in falsche Hände geraten. Um das zu verhindern, werden die Daten laut Heize anonymisiert verarbeitet. Ein Hacker könnte also lediglich sehen, dass irgendeine Großmutter irgendwo in Österreich ihre Wohnung verlassen hat – ohne Personen- oder Wohnungs-relevante Daten.

+++Mehr zum Thema I2C: Interview mit Microsoft Marketing-Chef+++

Connect Care ab 170 Euro plus Monatsgebühr

Derzeit befindet sich das System in einer Pilotphase und wird von ausgewählten Kunden getestet. Der offizielle Start soll im zweiten Quartal erfolgen – das Basispaket aus Heimzentrale und Bewgungssensoren wird dann rund 170 Euro kosten. Hinzu kommen monatliche Gebühren in der Höhe von 23 Euro. Das Basispaket kann außerdem durch diverse Sensoren erweitert werden. Finanziert ist das Startup bis jetzt über Privatinvestoren – die nächste große Finanzierungsrunde steht kurz bevor, verrät Heinze dem Brutkasten.

Robert Heinze: Telekom-Profi und CoolCar-Gründer

Heinze selbst hat das Startup im Alleingang auf die Beine gestellt und beschäftigt ein Team von fünf Mitarbeitern. „Ich war vorher 16 Jahre in der Telekombranche und habe mich dann mit einem Teamentwicklungs-Unternehmen selbstständig gemacht“, erzählt der Gründer. Heinze steckt auch hinter dem Auto-Werbe-Unternehmen CoolCar, das Mitte der 2000er-Jahre Nutzer dafür bezahlte, Werbung durch die Stadt zu chauffieren.

Innovation to Company

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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