26.09.2017

Connect Austria: Warum Österreichs Wirtschaftselite sich in Stanford trifft

Eineinhalb Tage Programm gab es vergangenen Woche für US-Vertreter österreichischer Firmen beim Austria Connect in der US-Elite-Uni Stanford in Kalifornien. Der Brutkasten war vor Ort.
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(c) Dominik Perlaki: Die Connect Austria an der US-Elite-Uni Stanford.

Voest, Palfinger, Austrian und Erste waren dort. Auch Blum, Plansee, Alpla und DB Schenker schickten Vertreter. Dazu kamen noch Dutzende weitere österreichische Unternehmen unterschiedlicher Größe. Die Österreichische Nationalbank entsandte einen ihrer Manager und von der Gastgeberseite waren unter anderem Wirtschaftskammer (WKO)-Vizepräsident Jürgen Roth und Noch-Außenwirtschaft Austria-Chef Walter Koren dabei. (Seine Ablösung wurde kürzlich bekanntgegeben. Er wird Wirtschaftsdelegierter in Los Angeles). Auch der ORF war da, um zu berichten. Dass Österreichs Wirtschaft gut vernetzt ist, ist allgemein bekannt. Was dieses Treffen besonders machte, war der Ort: Die US-Elite-Uni Stanford.

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Austria Connect: „Viel voneinander lernen“

Seit 2008 treffen die Niederlassungsleiter österreichischer Unternehmen in den USA einander einmal jährlich auf Initiative der Außenwirtschaft Austria. Stanford ist heuer erstmals der Konferenz-Ort. Das Event-Format hat in den USA gestartet, inzwischen gibt es Austria Connect weltweit. „Es geht hier einerseits um Vernetzung und Austausch. Es kommen über 100 Vertreter österreichischer Firmen ganz unterschiedlicher Größe und die können natürlich viel voneinander lernen“, erklärt WKO-Vizepräsident Jürgen Roth am Rande der Konferenz, „andererseits haben wir Top-Speaker, die wertvollen Input für die Unternehmen liefern.“ Roth meint damit etwa aus Österreich stammenden Stanford-Professor Fritz Prinz, einen der weltweit renommiertesten Forscher im Energie-Bereich.

(c) Dominik Perlaki: Stanford-Professor Fritz Prinz

Von Perchtoldsdorf ins Valley

Prinz trat bei Austria Connect aber nicht nur als Speaker auf. Die Initiative, dass das Event heuer an seiner Uni stattfindet, kam von ihm. „Ich habe als Österreicher ein emotionales Interesse an dieser Veranstaltung. Ich habe auch sonst immer gerne österreichische Unternehmen zu Besuch hier“, sagt Prinz gegenüber dem Brutkasten. Überhaupt bestehe nicht die Gefahr, dass er seine Heimat vergesse: „Ich telefoniere täglich mit meiner Mutter in Pertoldsdorf.“ So habe er jahrelangem Kontakt mit dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in Los Angeles, Rudolf Thaler, nun einen weiteren Schritt setzen wollen. Gemeinsam entstand der Plan, Austria Connect nach Stanford zu holen.

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Startups: „Wir können einiges von den Amerikanern lernen.“

Als Talentschmiede des Silicon Valley bot Stanford dann auch den perfekten räumlichen Rahmen für die Konferenz, die – wie sollte es anders sein – einen inhaltlichen Fokus auf Digitalisierung hatte. So gab es etwa Vorträge zu Vorhersage-Methoden, Hardware-Trends und dem Silicon Valley-Innovationsdenken. Praktisch wurde es bei einem Design Thinking-Workshop. Im Zuge dessen wurde auch mehrfach die Wichtigkeit von Startups betont. Für Jürgen Roth ist in diesem Zusammenhang klar: „Österreichische Startups haben extrem viel Potenzial. Wir können aber noch einiges von den Amerikanern lernen.“

VC statt Sparbuch

Mit „wir“ meint er weniger die Startups, als die Investorenseite. „Während ein österreichisches Startup eine Million Investment aufstellt, bekommt ein amerikanisches, das gleich viel oder weniger zu bieten hat, zehn Millionen. Das kann sich am Weltmarkt dann natürlich durchsetzen“, erklärt Roth. Generell wären die Österreicher zu vorsichtig, würden Geld eher aufs Sparbuch legen, sagt er. „Und die Banken dürfen und wollen mit dem Geld auch nicht als VC aktiv werden“, ergänzt Walter Koren. Das sei eben ein großes Plus in den USA: „Die großen Player hier kommen immer wieder auf einen Fokus zusammen. Das Scaling Up funktioniert ausgezeichnet.“

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Disclaimer: Dieser Beitrag entstand in redaktioneller Unabhängigkeit. Die Berichterstattung direkt aus San Francisco wird mit finanzieller Unterstützung von go International (www.go-international.at), der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ermöglicht.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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