22.07.2022

Über Conda kann man sich jetzt bei ESAC-Startup-Investments beteiligen

Der European Super Angels Club (ESAC) investiert nun über eine von Conda gebaute digitale Plattform. Auch Crowdinvestor:innen können mitmachen.
/artikel/conda-esac
Berthold Baurek-Karlic (ESAC) und Daniel Horak (Conda)
Berthold Baurek-Karlic (ESAC) und Daniel Horak (Conda) | (c) Venionaire Capital / Conda

Der European Super Angels Club (ESAC) – nach eigenen Angaben „Europas größtes Investorennetzwerk“ – und der heimische Crowdinvesting-Pionier Conda machen gemeinsame Sache. Conda-Crowdinvestor:innen können sich künftig in eine bestimmten Rahmen an ESAC-Investments beteiligen. Hintergrund ist ein Digitalisierungsschritt beim Investor:innen-Netzwerk, bei dem man sich für eine Lösung des Crowdinvesting-Anbieters entschied, der erst kürzlich durch einen Management-Buyout wieder eigenständig wurde.

ESAC: „Bisher alle Deals persönlich verhandelt“

„Bisher haben wir alle Deals direkt und persönlich verhandelt und diese unseren Mitgliedern bei internen Veranstaltungen vorgestellt. Das Netzwerk ist heute allerdings zu groß, um alle Deals am Telefon oder physisch vorzustellen und durchzuführen. Wir haben uns viele digitale Lösungen für unsere Mitglieder angesehen und mit Conda einen idealen Partner gefunden – sie haben viel Erfahrung und sind ebenfalls europaweit gut positioniert“, erklärt ESAC-Präsident und Venionaire Capital-Gründer Berthold Baurek-Karlic in einer Aussendung. Momentan hat das Netzwerk 4.500 Mitglieder.

Conda profitiert von neuer EU-Regulierung

Der Digitalisierungsschritt bringt auch eine neue Option für Conda-Nutzer:innen mit sich. „Unsere Investor:innen erhalten dadurch die Chance, gemeinsam mit einem der erfolgreichsten Angel-Netzwerke zu investieren. In Kombination mit der neuen EU-Regulierung für Crowdinvesting schaffen wir hier ganz neue Möglichkeiten. Denn diese erlaubt es uns, nach erteilter Konzession durch die FMA bis zu fünf Millionen Euro europaweit zu platzieren“, erklärt Conda-Gründer und Geschäftsführer Daniel Horak. Die professionelle Investor:innenwürden dadurch wiederum ihre Chancen auf lukrative Exits erhöhen. Zum Auftakt soll es nun eine ESAC-Investmentrunde zwischen ein und zehn Millionen Euro geben, an der sich in wieterer Folge Conda-Investor:innen beteiligen können.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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