24.02.2025
CROWD-INVESTING

Conda erreichte 2024 über 73 Millionen Euro Finanzierungsvolumen

Der Wiener Crowdinvesting-Anbieter Conda gibt bekannt, dass er im vergangenen Jahr ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 73,3 Millionen Euro erzielte.
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Conda
Daniel Horak, Geschäftsführer von Conda | (c) Niklas Schnaubelt

Crowdinvesting hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, was sich auch in den Zahlen des Wiener Crowdinvesting-Anbieters Conda widerspiegelt. Im Jahr 2022 verzeichnete die Plattform noch ein Investitionsvolumen von 68,5 Millionen Euro, wie brutkasten berichtete. Für 2024 hingegen spricht das Unternehmen von einem „Rekordjahr“ – mit einem Gesamtvolumen von 73,3 Millionen Euro. Zu den finanzierten Projekten zählen unter anderem SK Rapid (brutkasten berichtete), FC St. Pauli, die Trumer Privatbrauerei und QimiQ.

Potenzial digitaler Unternehmensfinanzierung

Über die Investment-Plattform haben Anleger:innen die Möglichkeit, digital in KMUs zu investieren. Neben klassischen Finanzinstrumenten wie Aktien und Anleihen können sie auch in Genussscheine und Wandelanleihen anlegen. Conda ermögliche so “eine effiziente, transparente und zielgerichtete Mobilisierung von Kapital”, heißt es vonseiten des Unternehmens.

Von den insgesamt 73,3 Millionen Euro Finanzierungsvolumen wurden 17 Millionen Euro über die eigenen Plattformen (conda.at, conda.de und conda-capital.com) erzielt, während 56,3 Millionen Euro über sogenannte „White-Label-Projekte“ generiert wurden. Bei diesen Projekten kommt zwar die Technologie und das Know-how von Conda zum Einsatz, die Kampagnen laufen jedoch unter der Marke des zu finanzierenden Unternehmens.

Im September 2023 erlangte Conda die EU-weite Crowdinvesting-Lizenz – brutkasten berichtete. “Dank ECSP-Lizenz (European Crowdfunding Service Provider) kann CONDA Wertpapiere vermitteln, wodurch flexiblere Finanzierungsoptionen und attraktive Anlagemöglichkeiten geschaffen werden. Erfolgreiche Finanzierungsprojekte (…) unterstreichen das Potenzial digitaler Unternehmensfinanzierung”, so Daniel Horak, Geschäftsführer von Conda.

Fokus auf KMUs

Der Investment-Anbieter konzentriert sich auf KMUs, in die zu investieren es bisher weniger Möglichkeiten für Privatanleger:innen gab. “Durch den Einsatz digitaler Finanzierungsinstrumente stärkt Conda gezielt die Eigenkapital- bzw. Fremdkapital-Basis der Unternehmen und schafft damit eine solide Grundlage für weiteres Wachstum”, heißt es in der Aussendung.

Außerdem vermeldet Conda, dass die Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) zunehmend an Bedeutung bei Investitionsentscheidungen gewinnen würden. Aus diesem Grund legte der Anbieter im vergangenen Jahr noch stärkeren Fokus auf nachhaltige Finanzierungstrends.

2025: Conda setzt auf Eigenemission

Für das neue Jahr setzt die Conda Capital Group auf eine Eigenemission. Diese biete Investor:innen „erstmals die Möglichkeit, direkt am Erfolg und Wachstum von Conda zu partizipieren“. Zudem plant das Unternehmen auf seiner Plattform neue Funktionen und ein erweitertes Reporting einzuführen, um Investor:innen noch mehr Transparenz zu bieten. Darüber hinaus arbeitet der Crowdinvestment-Anbieter künftig auch auf eine B-Corp-Zertifizierung hin, um seine nachhaltige Unternehmensstrategie weiter aufzubauen.

„Wir wollen unsere Position als Vorreiter für digitale und nachhaltige Finanzierung ausbauen. 2025 wird ein Jahr, in dem wir noch enger mit mittelständischen Unternehmen und Investor:innen zusammenarbeiten, um gemeinsam eine nachhaltige Zukunft zu gestalten”, sagt Horak.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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