04.09.2018

Conda AG macht ihre Aktien über die Blockchain übertragbar

Die Wiener Crowdinvesting-Plattform Conda setzt einen weiteren Schritt in ihrer Blockchain-Strategie. Mit der Möglichkeit, Aktien der Conda AG über die Ethereum-Blockchain zu übertragen, will man auch ein Modell für ein neues Crowdinvesting-Konzept erproben.
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Conda AG: Aktie als Token auf der Ethereum-Blockchain
(c) Conda: Die Founder Daniel Horak und Paul Pöltner

Vorab die Zukunftvision: Man habe „die Basis geschaffen, um Unternehmensanteile der Crowd anzubieten, die dann Aktionäre der Gesellschaft werden, was ein großer Schritt im Crowdinvesting und in der Umsetzung von Securities Token ist“, wird Paul Pöltner, Co-Founder der Conda AG, in einer Aussendung zitiert. Bislang arbeitet Conda vorwiegend mit Nachrangdarlehen. Wer über die Plattform investiert, vergibt ein Darlehen – also Fremdkapital – und bekommt dieses später, zu am Anfang vereinbarten Konditionen, zurückgezahlt (sofern das Unternehmen nicht davor insolvent wird).

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Crowdinvesting mit Eigenkapital

Nicht nur die erhöhte Insolvenzgefahr auf Unternehmensseite (wer Fremdkapital aufnimmt, wird eher zahlungsunfähig) spricht für die Aufnahme von Eigenkapital. Auf Anlegerseite ist zweitere Variante zwar mit größerem Risiko verbunden – es besteht bei Erfolg aber auch die Chance auf deutlich höhere Rendite. Rechtlich ist der breit angelegte Verkauf derartig kleiner Anteile nur als Aktiengesellschaft sinnvoll und auch dann – für (kleine) nicht börsengelistete Unternehmen – sehr umständlich.

Token repräsentiert Aktie

Conda will diese Problemlage jetzt über die Blockchain vereinfachen. „Jeder Token repräsentiert eine Stückaktie. Bei Übertragung eines Tokens von einem Aktionär auf eine andere Person kommt es zum (nicht mehr manipulierbaren) Eintrag in der Blockchain; auf dieser Basis erfolgt dann die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft. Der Transfer eines Tokens ist daher mit der (herkömmlichen) Übertragung einer Aktie gleichgesetzt“, heißt es in der Aussendung. Genutzt wird dabei die Ethereum-Blockchain.

⇒ Mehr Infos zum Thema

Selbstversuch: Conda AG mit „erster digitalisierter Aktie“

Die Crowdinvesting-Plattform startet dabei mit einem Selbstversuch. In einem ersten Schritt wurde die Aktie der Conda AG tokenisiert. „Es handelt sich um die erste Digitalisierung von Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft“, verkündet man stolz. Unterstützt wurde das Wiener Unternehmen dabei von der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälten unter der Federführung von Thomas Kulnigg. Und Conda merkt an: „Aus rechtlicher Sicht war die Transaktion deshalb herausfordernd, da bisher die Frage der Zulässigkeit der Segmentierung von Namensaktien in Form von Token weder in der Fachliteratur, noch höchstgerichtlich thematisiert oder geklärt wurde. Weiters fehlen Richtlinien zu den Fragen der rechtlichen Implementierung der ‚Digitalisierung‘ von Aktien“.

Weiter warten auf ICO

Ob es sich dabei um einen erwähnten „Securities Token“ handelt, darf übrigens hinterfragt werden. Schließlich steht der Token ja nur stellvertretend für eine „klassische“ Aktie. Rechtlich dürfte hier noch einiges abzuklären sein. Und mit der Ausgabe des Tokens CRWD in Form eines ICOs hat dieser Schritt übrigens nur am Rande zu tun. Der Token Sale wurde laut Unternehmens-Page inzwischen auf Dezember verlegt – er war ursprünglich für das erste Quartal diesen Jahres geplant gewesen und wurde seitdem mehrmals verschoben.

⇒ Zur Page von Conda

Archiv: Video-Interview mit Conda-Co-Founder Daniel Horak u.a. zum geplanten ICO

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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