04.09.2018

Conda AG macht ihre Aktien über die Blockchain übertragbar

Die Wiener Crowdinvesting-Plattform Conda setzt einen weiteren Schritt in ihrer Blockchain-Strategie. Mit der Möglichkeit, Aktien der Conda AG über die Ethereum-Blockchain zu übertragen, will man auch ein Modell für ein neues Crowdinvesting-Konzept erproben.
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Conda AG: Aktie als Token auf der Ethereum-Blockchain
(c) Conda: Die Founder Daniel Horak und Paul Pöltner

Vorab die Zukunftvision: Man habe „die Basis geschaffen, um Unternehmensanteile der Crowd anzubieten, die dann Aktionäre der Gesellschaft werden, was ein großer Schritt im Crowdinvesting und in der Umsetzung von Securities Token ist“, wird Paul Pöltner, Co-Founder der Conda AG, in einer Aussendung zitiert. Bislang arbeitet Conda vorwiegend mit Nachrangdarlehen. Wer über die Plattform investiert, vergibt ein Darlehen – also Fremdkapital – und bekommt dieses später, zu am Anfang vereinbarten Konditionen, zurückgezahlt (sofern das Unternehmen nicht davor insolvent wird).

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Crowdinvesting mit Eigenkapital

Nicht nur die erhöhte Insolvenzgefahr auf Unternehmensseite (wer Fremdkapital aufnimmt, wird eher zahlungsunfähig) spricht für die Aufnahme von Eigenkapital. Auf Anlegerseite ist zweitere Variante zwar mit größerem Risiko verbunden – es besteht bei Erfolg aber auch die Chance auf deutlich höhere Rendite. Rechtlich ist der breit angelegte Verkauf derartig kleiner Anteile nur als Aktiengesellschaft sinnvoll und auch dann – für (kleine) nicht börsengelistete Unternehmen – sehr umständlich.

Token repräsentiert Aktie

Conda will diese Problemlage jetzt über die Blockchain vereinfachen. „Jeder Token repräsentiert eine Stückaktie. Bei Übertragung eines Tokens von einem Aktionär auf eine andere Person kommt es zum (nicht mehr manipulierbaren) Eintrag in der Blockchain; auf dieser Basis erfolgt dann die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft. Der Transfer eines Tokens ist daher mit der (herkömmlichen) Übertragung einer Aktie gleichgesetzt“, heißt es in der Aussendung. Genutzt wird dabei die Ethereum-Blockchain.

⇒ Mehr Infos zum Thema

Selbstversuch: Conda AG mit „erster digitalisierter Aktie“

Die Crowdinvesting-Plattform startet dabei mit einem Selbstversuch. In einem ersten Schritt wurde die Aktie der Conda AG tokenisiert. „Es handelt sich um die erste Digitalisierung von Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft“, verkündet man stolz. Unterstützt wurde das Wiener Unternehmen dabei von der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälten unter der Federführung von Thomas Kulnigg. Und Conda merkt an: „Aus rechtlicher Sicht war die Transaktion deshalb herausfordernd, da bisher die Frage der Zulässigkeit der Segmentierung von Namensaktien in Form von Token weder in der Fachliteratur, noch höchstgerichtlich thematisiert oder geklärt wurde. Weiters fehlen Richtlinien zu den Fragen der rechtlichen Implementierung der ‚Digitalisierung‘ von Aktien“.

Weiter warten auf ICO

Ob es sich dabei um einen erwähnten „Securities Token“ handelt, darf übrigens hinterfragt werden. Schließlich steht der Token ja nur stellvertretend für eine „klassische“ Aktie. Rechtlich dürfte hier noch einiges abzuklären sein. Und mit der Ausgabe des Tokens CRWD in Form eines ICOs hat dieser Schritt übrigens nur am Rande zu tun. Der Token Sale wurde laut Unternehmens-Page inzwischen auf Dezember verlegt – er war ursprünglich für das erste Quartal diesen Jahres geplant gewesen und wurde seitdem mehrmals verschoben.

⇒ Zur Page von Conda

Archiv: Video-Interview mit Conda-Co-Founder Daniel Horak u.a. zum geplanten ICO

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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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