04.09.2018

Conda AG macht ihre Aktien über die Blockchain übertragbar

Die Wiener Crowdinvesting-Plattform Conda setzt einen weiteren Schritt in ihrer Blockchain-Strategie. Mit der Möglichkeit, Aktien der Conda AG über die Ethereum-Blockchain zu übertragen, will man auch ein Modell für ein neues Crowdinvesting-Konzept erproben.
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Conda AG: Aktie als Token auf der Ethereum-Blockchain
(c) Conda: Die Founder Daniel Horak und Paul Pöltner

Vorab die Zukunftvision: Man habe „die Basis geschaffen, um Unternehmensanteile der Crowd anzubieten, die dann Aktionäre der Gesellschaft werden, was ein großer Schritt im Crowdinvesting und in der Umsetzung von Securities Token ist“, wird Paul Pöltner, Co-Founder der Conda AG, in einer Aussendung zitiert. Bislang arbeitet Conda vorwiegend mit Nachrangdarlehen. Wer über die Plattform investiert, vergibt ein Darlehen – also Fremdkapital – und bekommt dieses später, zu am Anfang vereinbarten Konditionen, zurückgezahlt (sofern das Unternehmen nicht davor insolvent wird).

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Crowdinvesting mit Eigenkapital

Nicht nur die erhöhte Insolvenzgefahr auf Unternehmensseite (wer Fremdkapital aufnimmt, wird eher zahlungsunfähig) spricht für die Aufnahme von Eigenkapital. Auf Anlegerseite ist zweitere Variante zwar mit größerem Risiko verbunden – es besteht bei Erfolg aber auch die Chance auf deutlich höhere Rendite. Rechtlich ist der breit angelegte Verkauf derartig kleiner Anteile nur als Aktiengesellschaft sinnvoll und auch dann – für (kleine) nicht börsengelistete Unternehmen – sehr umständlich.

Token repräsentiert Aktie

Conda will diese Problemlage jetzt über die Blockchain vereinfachen. „Jeder Token repräsentiert eine Stückaktie. Bei Übertragung eines Tokens von einem Aktionär auf eine andere Person kommt es zum (nicht mehr manipulierbaren) Eintrag in der Blockchain; auf dieser Basis erfolgt dann die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft. Der Transfer eines Tokens ist daher mit der (herkömmlichen) Übertragung einer Aktie gleichgesetzt“, heißt es in der Aussendung. Genutzt wird dabei die Ethereum-Blockchain.

⇒ Mehr Infos zum Thema

Selbstversuch: Conda AG mit „erster digitalisierter Aktie“

Die Crowdinvesting-Plattform startet dabei mit einem Selbstversuch. In einem ersten Schritt wurde die Aktie der Conda AG tokenisiert. „Es handelt sich um die erste Digitalisierung von Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft“, verkündet man stolz. Unterstützt wurde das Wiener Unternehmen dabei von der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälten unter der Federführung von Thomas Kulnigg. Und Conda merkt an: „Aus rechtlicher Sicht war die Transaktion deshalb herausfordernd, da bisher die Frage der Zulässigkeit der Segmentierung von Namensaktien in Form von Token weder in der Fachliteratur, noch höchstgerichtlich thematisiert oder geklärt wurde. Weiters fehlen Richtlinien zu den Fragen der rechtlichen Implementierung der ‚Digitalisierung‘ von Aktien“.

Weiter warten auf ICO

Ob es sich dabei um einen erwähnten „Securities Token“ handelt, darf übrigens hinterfragt werden. Schließlich steht der Token ja nur stellvertretend für eine „klassische“ Aktie. Rechtlich dürfte hier noch einiges abzuklären sein. Und mit der Ausgabe des Tokens CRWD in Form eines ICOs hat dieser Schritt übrigens nur am Rande zu tun. Der Token Sale wurde laut Unternehmens-Page inzwischen auf Dezember verlegt – er war ursprünglich für das erste Quartal diesen Jahres geplant gewesen und wurde seitdem mehrmals verschoben.

⇒ Zur Page von Conda

Archiv: Video-Interview mit Conda-Co-Founder Daniel Horak u.a. zum geplanten ICO

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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