27.06.2024
UMFRAGE

Compliance im Job: Ein Drittel zu unethischem Verhalten bereit

Wie schnell sind Angestellte bereit, sich im Job unethisch zu verhalten? Eine Umfrage von EY hat es sich angesehen.
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Eine Person in einem Anzug hält ein Dokument in der Hand und überreicht einer anderen Person ein kleines, quadratisches Geschenk, das in rosa Papier eingewickelt und mit einem weißen Band verziert ist. Die Szene findet in einem Büro statt und beide Personen sind nur teilweise sichtbar.
Regelungen zur Geschenkannahme zählen zu Compliance-Richtlinien. (c) Adobe Stock/Pixel-Shot

Mehr als ein Drittel der Angestellten wäre bereit, sich in der Arbeit unethisch zu verhalten, wenn sie eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter dazu auffordern würde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Unternehmensberatung EY, die sich unter Angestellten, Vorstands- und Geschäftsleitungsmitgliedern in 53 Ländern zum Thema Compliance umgehört hat.

Immer genauere Compliance-Richtlinien

Bestechung, Manipulation oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Compliance-Regeln sollen all diese Arten von unethischem Verhalten einschränken und verhindern. Viele Unternehmen haben ihre Richtlinien in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und detaillierter verfasst. Der Global Integrity Report von EY hat nachgefragt, wie solche Richtlinien innerhalb von Unternehmen wahrgenommen werden. Das Ergebnis: Für knapp die Hälfte der Befragten haben sich die Integritätsstandards in ihren Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren verbessert.

Die größten internen Risikofaktoren für die Integrität eines Unternehmens sind für 47 Prozent der befragten Angestellten die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens selbst. Hier zeigt sich aber ein Widerspruch: Neun von zehn Befragten sind nämlich gleichzeitig zuversichtlich, dass ihre Kolleg:innen sich an Gesetze, Verhaltensregeln und Branchenvorschriften halten. Bei dieser Einschätzung haben auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen mitgestimmt. Die Wahrnehmung geht offenbar zwischen den Mitarbeiterebenen auseinander.

Nicht alle werden gleich geahndet

Ein Unterschied wird auch bei Verstößen gegen Integritätsstandards wahrgenommen. 31 Prozent der Befragten gaben an, dass unethisches Verhalten im eigenen Unternehmen toleriert werde, wenn es sich bei den Beteiligten um leitende Angestellte oder besonders erfolgreiche Kolleg:innen handle. Das habe aber Folgen für das ganze Unternehmen, warnt Andreas Frohner, der die Abteilung Forensic & Integrity Services bei EY Österreich leitet: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Versuchung groß sein, über Fehlverhalten im eigenen Unternehmen hinwegzusehen, wenn Top-Mitarbeiter:innen daran beteiligt waren. Die Botschaft, die ein solches Vorgehen ins Unternehmen sendet, ist allerdings verheerend und untergräbt alle Integritätsbemühungen.“

Die Integrität von Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen müsse derzeit nicht nur internem, sondern auch externem Druck standhalten, erklärt Frohner. Für die Befragten sind vor allem die Bereiche Cybersecurity, Gesundheitskrisen, Erwartungen an die finanziellen Ergebnisse und Lieferkettenunterbrechungen externe Bedrohungen, die Compliance-Verstöße provozieren könnten. Intern sind für fast die Hälfte der Befragten die eigenen Mitarbeiter:innen ein Risikofaktor. Mit etwas Abstand folgen eine hohe Angestelltenfluktuation, fehlende Ressourcen und Druck seitens des Managements.

Whistleblower und ihre Bedenken

Ein Teil von Compliance-Richtlinien sind auch Whistleblowing-Hotlines, die in vielen Unternehmen in den vergangenen Jahren etabliert wurden. 40 Prozent der befragten Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass Mitarbeiter:innen dadurch einfacher ihre Bedenken melden könnten. Dem stimmen allerdings nur 26 Prozent der befragten Angestellten zu.

Von den Befragten, die eine solche Whistleblowing-Hotline bereits genutzt haben, geben außerdem 54 Prozent an, dass sie Druck aus dem eigenen Unternehmen verspüren würden, sich dort nicht zu melden. Derartige Anlaufstellen würden nur in einer intakten Unternehmenskultur funktionieren, sagt Andreas Frohner: „Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Integritätsmaßnahmen alle Mitarbeiter:innen erreichen und ihnen das Vertrauen vermitteln, dass sie sicher sind, wenn sie Bedenken zu bestimmten Vorgängen im Unternehmen äußern – ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.“

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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