27.06.2024
UMFRAGE

Compliance im Job: Ein Drittel zu unethischem Verhalten bereit

Wie schnell sind Angestellte bereit, sich im Job unethisch zu verhalten? Eine Umfrage von EY hat es sich angesehen.
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Eine Person in einem Anzug hält ein Dokument in der Hand und überreicht einer anderen Person ein kleines, quadratisches Geschenk, das in rosa Papier eingewickelt und mit einem weißen Band verziert ist. Die Szene findet in einem Büro statt und beide Personen sind nur teilweise sichtbar.
Regelungen zur Geschenkannahme zählen zu Compliance-Richtlinien. (c) Adobe Stock/Pixel-Shot

Mehr als ein Drittel der Angestellten wäre bereit, sich in der Arbeit unethisch zu verhalten, wenn sie eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter dazu auffordern würde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Unternehmensberatung EY, die sich unter Angestellten, Vorstands- und Geschäftsleitungsmitgliedern in 53 Ländern zum Thema Compliance umgehört hat.

Immer genauere Compliance-Richtlinien

Bestechung, Manipulation oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Compliance-Regeln sollen all diese Arten von unethischem Verhalten einschränken und verhindern. Viele Unternehmen haben ihre Richtlinien in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und detaillierter verfasst. Der Global Integrity Report von EY hat nachgefragt, wie solche Richtlinien innerhalb von Unternehmen wahrgenommen werden. Das Ergebnis: Für knapp die Hälfte der Befragten haben sich die Integritätsstandards in ihren Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren verbessert.

Die größten internen Risikofaktoren für die Integrität eines Unternehmens sind für 47 Prozent der befragten Angestellten die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens selbst. Hier zeigt sich aber ein Widerspruch: Neun von zehn Befragten sind nämlich gleichzeitig zuversichtlich, dass ihre Kolleg:innen sich an Gesetze, Verhaltensregeln und Branchenvorschriften halten. Bei dieser Einschätzung haben auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen mitgestimmt. Die Wahrnehmung geht offenbar zwischen den Mitarbeiterebenen auseinander.

Nicht alle werden gleich geahndet

Ein Unterschied wird auch bei Verstößen gegen Integritätsstandards wahrgenommen. 31 Prozent der Befragten gaben an, dass unethisches Verhalten im eigenen Unternehmen toleriert werde, wenn es sich bei den Beteiligten um leitende Angestellte oder besonders erfolgreiche Kolleg:innen handle. Das habe aber Folgen für das ganze Unternehmen, warnt Andreas Frohner, der die Abteilung Forensic & Integrity Services bei EY Österreich leitet: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Versuchung groß sein, über Fehlverhalten im eigenen Unternehmen hinwegzusehen, wenn Top-Mitarbeiter:innen daran beteiligt waren. Die Botschaft, die ein solches Vorgehen ins Unternehmen sendet, ist allerdings verheerend und untergräbt alle Integritätsbemühungen.“

Die Integrität von Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen müsse derzeit nicht nur internem, sondern auch externem Druck standhalten, erklärt Frohner. Für die Befragten sind vor allem die Bereiche Cybersecurity, Gesundheitskrisen, Erwartungen an die finanziellen Ergebnisse und Lieferkettenunterbrechungen externe Bedrohungen, die Compliance-Verstöße provozieren könnten. Intern sind für fast die Hälfte der Befragten die eigenen Mitarbeiter:innen ein Risikofaktor. Mit etwas Abstand folgen eine hohe Angestelltenfluktuation, fehlende Ressourcen und Druck seitens des Managements.

Whistleblower und ihre Bedenken

Ein Teil von Compliance-Richtlinien sind auch Whistleblowing-Hotlines, die in vielen Unternehmen in den vergangenen Jahren etabliert wurden. 40 Prozent der befragten Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass Mitarbeiter:innen dadurch einfacher ihre Bedenken melden könnten. Dem stimmen allerdings nur 26 Prozent der befragten Angestellten zu.

Von den Befragten, die eine solche Whistleblowing-Hotline bereits genutzt haben, geben außerdem 54 Prozent an, dass sie Druck aus dem eigenen Unternehmen verspüren würden, sich dort nicht zu melden. Derartige Anlaufstellen würden nur in einer intakten Unternehmenskultur funktionieren, sagt Andreas Frohner: „Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Integritätsmaßnahmen alle Mitarbeiter:innen erreichen und ihnen das Vertrauen vermitteln, dass sie sicher sind, wenn sie Bedenken zu bestimmten Vorgängen im Unternehmen äußern – ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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