28.01.2020

Communi5: Management Buyout aus Berliner Teles AG in Wien

Im Rahmen eines Management Buyout gründet Thomas Haydn in Wien mit Investoren-Unterstützung das auf Cloud Unified Communications spezialisierte Unternehmen Communi5 Technologies aus der Berliner Teles AG heraus. Der aws Mittelstandsfonds übernimmt dabei den Lead.
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Communi5 - aws Mittelstandsfonds beteiligt sich an Wiener Management Buyout aus Berliner Teles AG
(c) Adobe Stock - sdecoret

40 Kunden in 27 Ländern, darunter Serviceprovider für Festnetz- und Mobiltelefonie sowie Systemintegratoren, dazu 35 Mitarbeiter an den Standorten Wien und Berlin – damit geht das Wiener IT-Unternehmen Communi5 an den Start. Der Aufbau des auf cloud-basierte integrierte Kommunikations- und Kollaborationsanwendungen, kurz UCaaS (Unified Communications as a Service), spezialisierten Unternehmens erfolgte freilich schon zuvor. Bislang war es Teil der Berliner Teles AG. Nun erfolgte ein Management Buyout durch Geschäftsführer Thomas Haydn.

+++ Neue Struktur: aws fasst 44 Programme auf 18 zusammen +++

Communi5: aws Mittelstandsfonds übernimmt Lead in Management Buyout

Er ist in der neuen Konstellation aber nur der zweitgrößte Anteilseigner (ca. 22 Prozent). Mehrere Investoren zogen beim Deal mit – den Lead übernahm der aws Mittelstandsfonds, der nun mit rund 34 Prozent die relative Mehrheit der Anteile hält. Daneben steigen unter anderem die strategischen Investoren mvneco GmbH und Telmekom GmbH ein. Haydn kommentiert: „Mit Unterstützung des aws Mittelstandsfonds und unseren strategischen Gesellschaftern haben wir nun die Möglichkeit, unsere Produktlösung entsprechend zu erweitern, vor allem zu den Themen Mobilität in der Arbeitswelt, Vereinfachung in der IT-Welt und Zusammenarbeit im Team. Wir sind überzeugt, dass wir durch unsere neue Gesellschafterstruktur und den damit verbundenen Investitionen ins Unternehmen unseren Kunden echte Vorteile verschaffen, die es Ihnen ermöglichen, relevante Anteile in einem attraktiven Marktumfeld zu gewinnen“.

Vielversprechendes Marktumfeld

Das Marktumfeld seines eigenen Unternehmens umreißt der Geschäftsführer so: „Die Chancen, einen wesentlichen Marktanteil der lokalen Geschäftskundenkommunikation auf cloud-basierte Unified Communications Lösungen zu transferieren, sind so gut wie nie zuvor“. Besonderes Interesse gelte den Kernmärkten DACH-Raum, Italien und Spanien, aber auch der Türkei, dem Mittleren Osten sowie weiteren Wachstumsmärkten. „Diese Dynamik im Markt verlangt von den Cloud-Anbietern, dass sie stabile und sich ständig weiterentwickelnde UCaaS-Lösungen im Einsatz haben, um sich diese Marktanteile zu sichern“, sagt Haydn.

Communi5 als „weiterer Hidden Champion“ für aws-Fonds

Karl Lankmayr, Geschäftsführer des aws Mittelstandsfonds, erklärt seine Beweggründe: „Mit der Communi5 ergänzen wir unser Tech-Portfolio um einen weiteren Hidden Champion. Eine erprobte Technologie, ein hochmotiviertes Team und ein attraktives Marktumfeld bieten gute Chancen für ein erfolgreiches Wachstum. Mit unserem Investment erhält Communi5 den finanziellen Rückhalt für die erfolgreiche Umsetzung der Expansionspläne. Gleichzeitig ist es damit gelungen, das Headquarter eines wachsenden Technologieunternehmens nach Österreich zu bringen, mit dem Ziel, in den kommenden Jahren weitere hochqualifizierte IT-Arbeitsplätze am Standort Wien zu schaffen“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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