27.09.2021

Combeenation aus OÖ macht den Online-Konfigurator zum Verkäufer

Combeenation ist mit seinen Online-Konfiguratoren seit einigen Jahren erfolgreich am Markt und nun bereit für den nächsten Expansionsschritt. Dabei soll Microsoft als Partner eine wichtige Rolle spielen.
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Robert Voitleithner und Klaus Pilsl (c) Microsoft / Combeenation
Robert Voitleithner und Klaus Pilsl (c) Microsoft / Combeenation
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Vespas, Lampen, Hundeboxen, Arbeitskleidung, Duschen, Lärmschutzwände, Gartenhütten oder ganze Häuser – die Liste der Produkte, für die es einen Online-Konfigurator des oberösterreichischen Unternehmens Combeenation gibt, ließe sich noch eine Zeit lang weiterführen. Mit dem Konfigurator können Nutzer:innen die Bauteile und Eigenschaften eines Produktes virtuell so verändern und anpassen, dass es ihre Bedürfnisse, Anforderungen und Wünsche deckt. Seit 2015 am Markt, zählt Combeenation bereits zahlreiche Kund:innen – der Großteil davon im DACH-Raum, aber auch schon zwei in den USA. Und schon bald sollen es diesseits und jenseits des Ozeans deutlich mehr werden.

Konfigurator-Nutzung als positives Erlebnis: Kaufentscheidung fällt unterbewusst

Überzeugen will Combeenation dabei mit einem Feature, das der Mitbewerb nicht bietet, erklärt Gründer und CEO Klaus Pilsl: „Unsere Produktkonfiguratoren gelten heute vor allem dank der einzigartigen Free-Flow-Technologie als ‚die Verkäufer unter den Konfiguratoren‘. Bei manchen Kund:innen, die nur online tätig sind, ersetzen sie die Verkaufsmannschaft sogar komplett“. Aus der Verkaufspsychologie wisse man, dass sich die Conversion-Rate erhöhe, je länger man Nutzer:innen auf seiner Seite halte. „Den Konfigurator zu nutzen, ist ein positives emotionales Erlebnis für Kund:innen. Sie haben Spaß und merken dabei gar nicht, dass sie beginnen, sich für das Produkt zu entscheiden“, so der Gründer.

Und es gebe noch weitere überzeugende Vorteile: „Der Konfigurator ist eine Wissensdatenbank mit allen relevanten Produkt-Informationen. Er weiß, was das Produkt kann und was nicht, bzw. welche Kombinationen von Bestandteilen sinnvoll sind, und verkauft nur, was auch tatsächlich möglich ist. Er hat eine irre Reichweite, arbeitet rund um die Uhr und kann dabei viele Kund:innen gleichzeitig bedienen. Und er kann schnell neue Sprachen lernen und damit bei der Expansion helfen“, sagt Pilsl.

Zudem sammle der Online-Konfigurator in Echtzeit Kund:innenenfeedback und wertvolle Daten zu den Präferenzen der Nutzer:innen. „Man sieht sofort, welche Optionen beliebt sind und welche überhaupt nicht. So spart man sich einen Teil der Marktanalyse und kann schnell auf Trends eingehen“, sagt der Gründer. Dank KI könne man inzwischen auch Konfiguratoren bauen, die zunächst Wünsche abfragen und den User:innen dann das perfekte Produkt für sie präsentieren.

Microsoft unterstützt Combeenation bei der Expansion

All das kommt bei den Unternehmenskund:innen gut an. Und auf Endkund:innenenseite wurden die Trends in Sachen Online-Kauferlebnis durch die Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt. Entsprechend ist das Unternehmen bereit für den nächsten Expansionsschritt, unter anderem in den USA. Und dabei soll auch Microsoft, auf dessen Azure-Cloud-Services Combeenation seine Plattform von Beginn an aufbaute, eine große Rolle spielen. „Die Architektur ist bereit für die weltweite Skalierung und die nächsten Innovationen. Wir sehen uns hier sehr stark als Sparring-Partner“, sagt Robert Voitleithner, der bei Microsoft für die Partnerschaft zuständig ist.

Man könne das Unternehmen nicht nur mit verschiedenen Features wie Analytics oder Cognitive Services in der Produktinnovation unterstützen. „Wir arbeiten auch vertriebstechnisch zusammen. Die Konfiguratoren passen sehr gut in die Digitalisierungsstrategie vieler unserer Kund:innen und unsere Sales-Teams werden so zum Türöffner. Von so einer Partnerschaft mit richtigen Problemlösern wie Combeenation profitieren also alle Seiten“, so Voitleithner.

Für Klaus Pilsl ist klar: „Dass wir von Beginn an auf Microsoft Azure gesetzt haben, hat vieles vereinfacht. Jetzt hilft uns etwa die Verfügbarkeit von Data Centers auf der ganzen Welt, unsere Technologie je nach Bedarf schnell überall hin auszurollen“. Und das Microsoft-Team stehe jederzeit zur Verfügung, um weitere Technologien zu implementieren. „Da gibt es ganz schon viele Sachen, die sie für uns übernehmen, die wir als Unternehmen mit 37 Mitarbeiter:innen nicht auch noch machen können“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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