02.05.2018

Tech-Konferenz Collision zieht um: Toronto als Rising Star der Startup-Szene?

Die berühmte Tech-Konferenz Collision verlässt die Vereinigten Staaten und wird fortan in Toronto, Kanada stattfinden, wie Paddy Cosgrave, Collision-CEO mitteilt. Ein Grund einen Blick auf die 2,6 Millionen-Einwohner-Stadt zu werfen.
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Collision
(C) Collision - CEO Paddy Cosgrave zieht mit Collision nach Toronto.

Es wird Zeit, dass man über Toronto spricht. Die Gründe für den Umzug der Tech-Konferenz scheinen mannigfaltig zu sein, wenn Paddy Cosgrave, Collision-CEO, über die neue Heimat sagt: Wir sind sehr erfreut mitteilen zu können, dass Collision nach Toronto zieht. Es herrscht eine spezielle Energie in der Stadt, eine offene, kosmopolitische und globale Atmosphäre. Es entstehen große Unternehmen und unglaubliche Talente drängen aus der University of Waterloo und anderen Institutionen hervor“.

+++ World Summit Awards: “Es muss nicht immer ‘high-performing’ sein” +++

Auch Trudeau begrüßt den Schritt

Auch Kanadas Premier Justin Trudeau begrüßt den Schritt der Web Summit’s Schwesternkonferenz. „Willkommen in Kanada, Collision. Ich bin sehr darüber erfreut, dass Toronto Nord-Amerikas schnellst-wachsende Konferenz hosten darf. Collision wird noch mehr Energie und Vision in Toronto’s Tech-Szene einbringen“, sagt der Staatschef. Die beiden Statements von Trudeau und Cosgrave sind ein Zeichen dafür, inwiefern Politik Einfluss auf die Startup-Szene nehmen kann. Wenn Bloomberg davor warnt, dass lange Wartezeiten für Green Cards schlimm genug wären, jedoch ein Antagonimus gegenüber Immigranten „skilled foreigners“ nach Kanada pusht, so erhält man ein etwas klareres Bild davon, warum gerade der nördliche Nachbar der USA – und in diesem Fall Toronto – für Startups anziehend ist.

 Collision: Abschied aufgrund steigender Intoleranz?

New Orleans war bisher drei Jahre lang die Heimat der Collision-Konferenz, man müsse aber, so Cosgrave, mit dem eigenen Wachstum eine größere und besser vernetzte Basis finden. „Kanada und speziell Toronto lebten bisher stets im Schatten der USA, aber das ändere sich. Es ändert sich schnell“, sagt der CEO. „Eine neue Welle von kanadischen Gründern starte Unternehmen. Und nicht nur aus Kanada heraus, sondern von überall auf der Welt. In Zeiten, in denen Staaten, ihre Grenzen dicht zu machen scheinen und Intoleranz steigt, da steht Toronto für Diversity und Inklusion“. Cosgrave weist darauf hin, dass in den letzten Jahren internationalen Tech-Entrepreneurs, die die Collision-Konferenz besuchen wollten, keine Visas gewährt wurden. „In der selben Zeit stellt Kanada in windeseile internationale Arbeitsvisas aus“, sagt er.

Kanadas Politik zieht mit

Auch wenn es offiziell und in der Deutlichkeit von den Big Playern des Silicon Valley keine Statements und Kritik bezüglich der Immigrationspolitik der USA gibt, so sieht man an Kanadischen Maßnahmen, wie die Politik aktiv die Startup-Szene in einer Region mitentwickeln kann. „Städte wie Vancouver, Montreal und Toronto sind zu Tech-Hubs geworden und haben über die letzte Dekade hinweg, Erfolgsgeschichten wie, Slack, Shopify und Hootsuite hervorgebracht“, erzählt Bill Tam, ehemaliger Präsident der British Columbia Tech-Association, der LA-Times. Die kanadische Regierung habe das Fundament gelegt, die gesamte Region „tech-friendly“ zu gestalten, so Tam weiter. Dazu gehören finanzielle Anreize für Unternehmen, die in R&D investieren, permanente Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende an öffentlichen Universitäten und die oben erwähnte „fast tracked-worker’s visa“. Auch Facebook, Microsoft, Google und Uber haben in Kanada Zweigstellen eröffnet, um das Momentum zu nutzen, heißt es im US-Medium weiter – Anfragen zu Trumps-Anti-Immigration-Politik, die auf Startups zurückfalle, seien ignoriert worden.

Toronto das boomende Startup-Ecosystem?

Laut dem 2017er Global Startup Ecosystem Report gehört Toronto mittlerweile zu den Top 20 Tech-Ecosystems weltweit. Die Stadt gilt als Hub für Entrepreneurship und Innovation und bildet mit dem nahe gelegenen Kitchener-Waterloo und Vancouver weiter westlich eine Triade der boomenden Tech-Szene Kanadas. Über 400.000 Personen arbeiten in Toronto allein im Tech-Bereich, Tendenz steigend. Insgesamt befinden sich laut einem 2016er Bericht von „Tech-Toronto“ zwischen 2.500 und 4.100 aktive Tech-Startups und über 60 Inkubatoren und Accelerators in der Stadt. Mit dem Gewinn der Collision-Tech-Konferenz setzt die Stadt nun einen weiteren Schritt in ihrer Entwicklung als „Rising Star“. Die nächste Konferenz findet im Mai 2019 statt.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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