24.06.2022

Collego: Nie mehr einsam in der Arbeit

Collego ermöglicht firmeninternes Matching von Angestellten auf Basis gemeinsamer Interessen. Die interaktive Social-Networking-Plattform vernetzt Mitarbeitende digital.
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Die Collego-Gründer Markus Stoll und Fabian Ziegler. © Collego
Die Collego-Gründer Markus Stoll und Fabian Ziegler. © Collego
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Gerade wenn es um die interne Unternehmenskommunikation geht, ist die Digitalisierung in vielen Unternehmen noch schlecht ausgebaut. Die Pandemie und die damit verbundene Etablierung des Homeoffice in unserem Arbeitsalltag hat das Networking mit bzw. unter Mitarbeitenden beschränkt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben Markus Stoll und Fabian Ziegler das Startup Collego gegründet.

Ziel des Duos ist es, mit der Social-Networking-Plattform Angestellte mit gemeinsamen Interessen zu vernetzen, indem Kontaktbarrieren zwischen Mitarbeitenden und verschiedenen Abteilungen abgebaut werden. “Die Collego-App bietet digitale Unterstützung beim Knüpfen von sozialen Bindungen innerhalb des Unternehmens und trägt so zu einem besseren Arbeitsklima bei. Dies stärkt das Gefühl der Unternehmenszugehörigkeit und führt langfristig zur Mitarbeiterbindung”, sagen die Gründer.

Interessenbasierter Algorithmus vernetzt Angestellte

Die Idee zu Collego wurde geboren, als Stoll und Ziegler in ihren letzten Jobs als Abteilungsleiter in einem mittelständischen Beratungsunternehmen für über 100 Consultants verantwortlich waren. “Durch innovatives Networking – zum damaligen Zeitpunkt natürlich ohne unsere App und alles händisch mit hohem Arbeitsaufwand – konnten wir die Fluktuation in der Firma um 40 Prozent reduzieren”, so das Duo. Kurz darauf wagten sie den Schritt in die Selbstständigkeit und gründeten im Februar 2021 das Startup. Ein Jahr später kam es zum Produkt-Launch. Collego wurde auf einen interessenbasierten Matching-Algorithmus aufgebaut, der die standortübergreifende Vernetzung der kompletten Belegschaft eines Unternehmens ermöglicht.

Die für Angestellte kostenlose App steht für Unternehmen über ein Abo-Modell zur Verfügung und matcht User:innen nicht nur firmenintern, sondern bietet ihnen auch eine Vielzahl an Features an. Nicht nur die Planung von Teambuilding-Events wird erleichtert, sondern auch der fachübergreifende Austausch sowie das Onboarding und die Integration neuer Mitarbeitenden. Wer eine Begleitung für die Mittagspause sucht, kann entweder verfügbare User:innen finden oder bekommt durch den integrierten Zufallsgenerator eine neue Lunchpartner:in vorgeschlagen. 

Expansion in weitere Länder geplant

Die Social-Networking-Plattform konnte ihr Potential schon beim “The-Grow-Summit 2021” beweisen und gewann den invest2grow-Award als innovativstes Startup. Nun hat das gebootstrapte Jungunternehmen für die nächsten zwei Jahre große Wachstumspläne. Um die Skalierbarkeit der App vollständig auszuschöpfen, möchte das Duo in weitere DACH-Länder expandieren.

Dafür braucht das Startup zusätzliche Unterstützung und ist aktuell auf der Suche nach Investoren, um das Team auf 40 Mitarbeitende zu verstärken. “Mit mehr Kapital und Knowledge im Team können wir die Plattform mit zusätzlichen Features ausstatten und den notwendigen Wachstumsboost generieren. In Zukunft wird unternehmensinternes Networking über Collego laufen”, sagen die Gründer.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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