09.12.2024
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COISS: Linzer Startup macht Industrie-Maschinen innerhalb von Minuten smart

Schnell installierte Plug&Play-Sensoren statt langwierige und kostspielige Umrüstung - das verspricht COISS Industriebetrieben. Auf seinem Weg wird das Linzer Startup durch tech2b unterstützt.
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Das COISS-Gründer Team (vlnr.) Martin Hehl, Manuel Rohrauer, Marco Kner | (c) COISS
Das COISS-Gründer Team (vlnr.) Martin Hehl, Manuel Rohrauer, Marco Kner | (c) COISS

Internet of Things, Industrie 4.0, Predictive Maintenance – es gibt einige Buzzwords, die seit Jahren das Thema Digitalisierung der Industrie bestimmen. Fest steht: Wie auch immer man es nennt – Industriebetriebe kommen nicht darum hin, ihre Systeme smarter zu machen und so die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Doch Umrüstungen oder gar die Anschaffung neuer Maschinen sind zeitaufwändig und teuer – bislang. Denn das Linzer Startup COISS will mit seiner Technologie Abhilfe schaffen. Dabei wird es auch vom oberösterreichischen Inkubator tech2b unterstützt.

COISS-System liefert sofort Ergebnisse

„COISS entwickelt intelligente Plug-and-Play-Sensorik und einfache Softwarelösungen, die Maschinenaktivitäten, Temperatur und Position in Echtzeit erfassen – ganz ohne Eingriff in bestehende Elektrik“, erklärt Co-Founder und CEO Marco Kner gegenüber brutkasten. Dabei lasse sich das System innerhalb von Minuten installieren und liefere sofort Ergebnisse. Das Startup verkauft dabei Hard- und Software im Komplettpaket. Auch ein Abo-Modell steht zur Verfügung.

In Minuten aufrüsten, statt ausmustern

„Wir haben schon Produktionsmaschinen angebunden, die mehr als 30 Jahre alt waren und eigentlich ausgemistet werden sollten“, erzählt der COISS-Gründer. Auch ein ganzes Hochregallager habe man in kürzester Zeit digitalisiert. Kunden hätten sich so Digitalisierungsprojekte mit fünfstelligen Kosten gespart. Sechs dieser Kunden gibt es bislang, darunter die Kunststoff-Unternehmen Poloplast und AGRU sowie das Holz-Unternehmen Rohol. Zehn Systeme sind im Einsatz, rund 80.000 Euro Umsatz wurden damit erzielt.

COISS erst im Februar 2024 gegründet

Und das, obwohl Kner mit seinen Co-Foundern Manuel Rohrauer und Martin Hehl gerade vor etwas mehr als einem Jahr mit der Entwicklung starteten und im Februar 2024 gründeten. Alle drei brachten dabei umfassende Erfahrung aus der Industrie mit vormaligen Arbeitgebern wie Siemens, Engel und Loxone mit.

„Wir merken extreme Fortschritte dank der Unterstützung durch tech2b“

Und noch ein weiterer Aspekt neben der Erfahrung habe sehr dabei geholfen, so schnell voranzukommen, erzählt Kner: „Tech2b war von Anfang an ein Wegbegleiter und unterstützt uns im Bereich Strategieausarbeitung und dabei, das aktuell schnelle Tempo zu halten. Die Ansprechpartner und Mentoren stehen uns wirklich immer zur Verfügung – sowohl für konkrete Themen, als auch für den Aufbau des Vertriebs.“ Inzwischen sei man in der „Incubate Phase“ – „und wir starten voll durch“, so Kner. „Wir merken extreme Fortschritte dank der Unterstützung durch tech2b. Sie bringen es immer sehr gut auf den Punkt, was ein gutes, stabiles Unternehmen braucht.“

Nächster Schritt: DACH-Expansion

Und diese Stabilität lässt sich auch finanziell gerade einmal zehn Monate nach der Gründung sehen: „Wir leben bereits von unseren Umsätzen“, sagt Kner. Eine externe Finanzierung ist aktuell nicht geplant. „Wir bootstrappen unser Unternehmen in enormem Tempo nach oben“, meint der COISS-CEO. Entsprechend stehen auch bereits Expansionspläne. 2025 steht die Internationalisierung in der DACH-Region auf dem Plan. „Außerdem werden wir unsere Produktpalette weiterentwickeln. Wir wollen Unternehmen helfen, einfach und günstig Ihre Wertschöpfungskette abzubilden.“

Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit der tech2b Inkubator GmbH.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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