14.11.2017

coinvest300: Österreichische ICO-Plattform für Startups gestartet

CONDA, KPMG, Brandl & Talos, Catalysts, Minted und startup300 launchen ein gemeinsames Angebot für Startups, die einen ICO durchführen wollen.
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2017 ist das Jahr der ICOs. Auch wenn es sie bereits seit 2014 gibt – damals startete Ethereum mit einem – sind die Initial Coin Offerings dieses Jahr auf der großen Bühne der Startup-Finanzierungsmöglichkeiten erschienen. Nach einigen fulminanten internationalen Finanzierungserfolgen in der ersten Jahreshälfte, bei denen mitunter innerhalb von Minuten dutzende Millionen US-Dollar aufgestellt wurden, entstand ein Hype. Seitdem ist einiges passiert: China hat die Finanzierungsform etwa schon wieder verboten. Und einige Blockchain- und Kryptostartups mussten die Erfahrung machen: So leicht wie in der ersten Jahreshälfte geht es nicht mehr. Die Anleger werden, auch aufgrund einiger Betrugsfälle, immer skeptischer. Dennoch: Im Moment starten weltweit täglich mehrere Dutzend ICOs.

+++ Initial Coin Offering in Österreich: Die Rechtsanwälte von Stadler Völkel klären auf +++

„Einen erfolgreichen ICO schüttelt man nicht aus dem Handgelenk“

Gerade wenn man von Österreich aus einen ICO starten will, muss man jedoch einiges beachten. So ist etwa eine genaue Abklärung der Rechtslage essenziell. Der Unterstützung Österreichsicher Startups beim ICO hat sich nun die Plattform coinvest300 verschrieben, die von CONDA, KPMG, Brandl & Talos, Catalysts, Minted und startup300 betrieben wird. „Einen erfolgreichen ICO schüttelt man nicht eben aus dem Handgelenk. Monatelange akribische Vorbereitung ist gefragt. Zum einen muss die technische Grundlage für einen ICO geschaffen werden. Ein Smart Contract allein reicht hier nicht. Es benötigt WhiteListing Prozesse, Tools für Bounty Campagins und eine ansprechende Landing Page, die auch nach dem ICO eine strukturierte Kommunikation mit den Backern ermöglicht. Ein Whitepaper muss verfasst und sowohl rechtliche als auch steuerliche Rahmenbedingungen klargestellt werden – sonst kann auch ein erfolgreicher ICO schnell zu einem finanziellen Alptraum werden“, heißt es vom neuen Netzwerk in einer Aussendung.

„Wir haben intensiv Know-How aufgebaut“ – Michael Eisler, startup300

Kombination von Tech, Legal, Tax, Investor Relations und Campaigning

„Dieser Ansatz soll einerseits dazu beitragen, dass Startups auf allen Ebenen die bestmögliche Unterstützung erhalten, andererseits die Effizienz der gesetzten Maßnahmen und damit den Erfolg der betreuten ICOs deutlich steigern“, erklärt Michael Raab von Minted. Die zentrale Idee hinter der Plattform sei, die Bereiche Tech, Legal, Tax, Investor Relations und Campaigning unter einem Dach zu Verfügung zu stellen. Durch die Kombination der Partner,  dem Crowdinvesting-Anbieter CONDA, der Anwaltskanzlei Brandl & Talos, den weltweit tätigen Wirtschaftsprüfern von KPMG, dem IT-Dienstleister Catalysts, der Startup-Agentur Minted und dem Business Angel Netzwerk startup300 soll das gelingen. Man sieht sich bein der Plattform jedenfalls gut vorbereitet: „Wir haben intensiv Know-How aufgebaut“, sagt Michael Eisler von startup300. Mehrere Projekte seien bereits im Gespräch. Im ersten Quartal 2018 soll dann der erste von coinvest300 betreute ICO starten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++


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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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