14.11.2017

coinvest300: Österreichische ICO-Plattform für Startups gestartet

CONDA, KPMG, Brandl & Talos, Catalysts, Minted und startup300 launchen ein gemeinsames Angebot für Startups, die einen ICO durchführen wollen.
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2017 ist das Jahr der ICOs. Auch wenn es sie bereits seit 2014 gibt – damals startete Ethereum mit einem – sind die Initial Coin Offerings dieses Jahr auf der großen Bühne der Startup-Finanzierungsmöglichkeiten erschienen. Nach einigen fulminanten internationalen Finanzierungserfolgen in der ersten Jahreshälfte, bei denen mitunter innerhalb von Minuten dutzende Millionen US-Dollar aufgestellt wurden, entstand ein Hype. Seitdem ist einiges passiert: China hat die Finanzierungsform etwa schon wieder verboten. Und einige Blockchain- und Kryptostartups mussten die Erfahrung machen: So leicht wie in der ersten Jahreshälfte geht es nicht mehr. Die Anleger werden, auch aufgrund einiger Betrugsfälle, immer skeptischer. Dennoch: Im Moment starten weltweit täglich mehrere Dutzend ICOs.

+++ Initial Coin Offering in Österreich: Die Rechtsanwälte von Stadler Völkel klären auf +++

„Einen erfolgreichen ICO schüttelt man nicht aus dem Handgelenk“

Gerade wenn man von Österreich aus einen ICO starten will, muss man jedoch einiges beachten. So ist etwa eine genaue Abklärung der Rechtslage essenziell. Der Unterstützung Österreichsicher Startups beim ICO hat sich nun die Plattform coinvest300 verschrieben, die von CONDA, KPMG, Brandl & Talos, Catalysts, Minted und startup300 betrieben wird. „Einen erfolgreichen ICO schüttelt man nicht eben aus dem Handgelenk. Monatelange akribische Vorbereitung ist gefragt. Zum einen muss die technische Grundlage für einen ICO geschaffen werden. Ein Smart Contract allein reicht hier nicht. Es benötigt WhiteListing Prozesse, Tools für Bounty Campagins und eine ansprechende Landing Page, die auch nach dem ICO eine strukturierte Kommunikation mit den Backern ermöglicht. Ein Whitepaper muss verfasst und sowohl rechtliche als auch steuerliche Rahmenbedingungen klargestellt werden – sonst kann auch ein erfolgreicher ICO schnell zu einem finanziellen Alptraum werden“, heißt es vom neuen Netzwerk in einer Aussendung.

„Wir haben intensiv Know-How aufgebaut“ – Michael Eisler, startup300

Kombination von Tech, Legal, Tax, Investor Relations und Campaigning

„Dieser Ansatz soll einerseits dazu beitragen, dass Startups auf allen Ebenen die bestmögliche Unterstützung erhalten, andererseits die Effizienz der gesetzten Maßnahmen und damit den Erfolg der betreuten ICOs deutlich steigern“, erklärt Michael Raab von Minted. Die zentrale Idee hinter der Plattform sei, die Bereiche Tech, Legal, Tax, Investor Relations und Campaigning unter einem Dach zu Verfügung zu stellen. Durch die Kombination der Partner,  dem Crowdinvesting-Anbieter CONDA, der Anwaltskanzlei Brandl & Talos, den weltweit tätigen Wirtschaftsprüfern von KPMG, dem IT-Dienstleister Catalysts, der Startup-Agentur Minted und dem Business Angel Netzwerk startup300 soll das gelingen. Man sieht sich bein der Plattform jedenfalls gut vorbereitet: „Wir haben intensiv Know-How aufgebaut“, sagt Michael Eisler von startup300. Mehrere Projekte seien bereits im Gespräch. Im ersten Quartal 2018 soll dann der erste von coinvest300 betreute ICO starten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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