18.10.2017

Cointed: Krypto-Startup will sich mit ICO 140 Mio US-Dollar holen

Am Freitag, 20. Oktober, startet das Krypto-Startup Cointed Ltd. mit Sitz in Hong Kong seinen Pre-ICO. Cointed hatte ursprünglich in Kufstein/Tirol gestartet und hat nun mehrere internationale Standorte. Das Ziel für den Token-Sale ist ambitioniert: Ethereum im Gegenwert von rund 140 Millionen US-Dollar soll am Ende hereinkommen.
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(c) Cointed: Das Kernteam mit den Foundern Daniil Orlov, Charli Aho, Christopher Rieder und Wolfgang Thaler (vlnr. in Anzügen) in der Mitte. Ganz links im Bild: Jimi Aho.

„Der Unterschied zu anderen ICOs ist: Wir haben bereits jetzt ein stark wachsendes, rentables Unternehmen, nicht einfach nur eine Idee, die wir finanzieren wollen“, sagt Jimi Aho. Bis vor einigen Monaten arbeitete er für das Wiener Krypto-Mining-Startup Crypto Unity. Bis dieses mit dem ursprünglich in Kufstein gegründeten Startup Cointed fusionierte – unter dem nun gemeinsamen Namen Cointed. Tatsächlich hat das Unternehmen, das inzwischen unter der Cointed Ltd. mit Sitz in Hong Kong Töchter in Österreich (Büros in Wien und Kufstein), Spanien, Italien, Schweden und Ungarn hat, bereits beachtliches vorzuweisen. Cointed ist etwa der europaweit größte Betreiber von Krypto-ATMs, sogenannte Bitcoin-Automaten. Das sind „Bankomaten“, mit denen man sich verschiedene Kryptowährungen mit Bargeld kaufen kann. Und das Unternehmen beackert noch eine ganze Reihe von weiteren Geschäftsfeldern im Krypto-Bereich. So bietet Cointed Währungstausch, ein Krypto-Zahlungssystem für Onlineshops, eigene Ethereum-Mining-Farmen (der Großteil davon in Schweden), einen Mining-Hardware-Verkauf und einen eigenen Online-Shop.

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ICO-Ziel liegt unter Jahresumsatz

Ein ICO der Cointed Ltd. soll nun für zusätzliches Kapital für die weitere Expansion sorgen. Das Finanzierungsziel: 460.000 Ether – rund 140 Millionen US-Dollar. Und bei Cointed sieht man dieses Ziel kein bisschen zu hoch gesteckt. „Das mag viel erscheinen, aber es entspricht nicht einmal unserem Jahresumsatz. Der wird dieses Jahr rund 175 Millionen Dollar betragen“, erzählt Aho. Cointed hat übrigens bislang kein externes Kapital aufgenommen. Um auf die 140 Millionen Dollar beim ICO zu kommen, bleibt dann auch ausreichend Zeit. Am Freitag, 20. Oktober, startet der Pre-ICO, der einen Monat lang dauern wird. Der eigentliche ICO dauert dann bis Ende Februar. „Unser Token wird wahrscheinlich nicht innerhalb von Minuten ausverkauft sein“, sagt Aho in Anspielung auf andere Token Sales, bei denen innerhalb von kürzester Zeit alle Coins verkauft wurden.

Fehlersuche im Code: Bis zu 60.000 Dollar Belohnung

Insgesamt werden 650 Millionen Coins – das Kürzel ist CTD – ausgegeben. 130 Millionen davon werden im Rahmen des Pre-ICO um 15 Prozent günstiger verkauft. Wenn diese vor 20. November ausverkauft sind, kann man bis zu dem Datum dann noch um zehn Prozent vergünstigte Coins erwerben. Für einen Ether wird man während des regulären ICO 1000 Cointed-Tokens erhalten. Das Unternehmen behält sich für jeden eingenommenen Ether zusätzlich 263 Tokens ein, weitere 52 fließen in einen Fonds, der später für Incentives für die Community genutzt wird. Bis Freitag können die Experten innerhalb der Community übrigens noch auf Fehlersuche im öffentlich einsehbaren Code des ICO gehen. Für gefundene Fehler gibt es, je nachdem, wie gravierend er ist, bis zu 60.000 Dollar Belohnung (in Krypto-Geld). Die Stärke des Fehlers wird vom Schweizer Unternehmen Chain-Security unabhängig bewertet.

Hosting-System für Mining-PCs

Mit dem Coin kann man dann die Produkte und Services des Unternehmens, also etwa auch die angebotenen Mining-PCs, kaufen. Bei diesen bietet Cointed ein Hosting-System an. Gegen die Abgabe von 40 Prozent des Ertrags können die Computer in den Mining-Farmen des Unternehmens betrieben werden – alle Kosten sind damit gedeckt. Nach Ablauf des Hosting-Vertrags kann man diesen entweder verlängern, oder sich den PC liefern lassen. Das kann man natürlich auch gleich.“ Der überwiegende Großteil unserer Kunden entscheidet sich aber für das Hosting-System. Bei den Stromkosten in Ländern wie Österreich ist Mining oft kaum noch rentabel“, erklärt Aho. Das ist übrigens auch der Grund, warum die Österreich-Tochter des Unternehmens von ursprünglich zehn Mining-Farmen in Österreich auf nun noch zwei reduzierte und stattdessen stark nach Schweden expandierte.

Debit Card: Konkurrenz für TenX

Und noch einen großen Plan gibt es für die nahe Zukunft: Cointed Ltd. wird eine eigene Krypto-Debit Card ausgeben. Die ersten davon sollen noch dieses Jahr ausgeliefert werden. Auf diese kann man dann alle Kryptowährungen laden, mit denen das Unternehmen handelt, also etwa Ethereum, Bitcoin, Dash, Litecoin und den eigenen Token, der beim ICO ausgegeben wird. Konkurrenz macht man damit ausgerechnet einem von Tirolern geführten Startup. Die in Singapur ansässige Firma TenX bietet bereits seit einiger Zeit so eine Karte an. Bei deren ICO im Juni kam für das Team rund um Julian Hosp innerhalb weniger Minuten Krypto-Geld im Gegenwert von 80 Millionen Dollar herein.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++


Links:

⇒ ICO-Page

⇒ Whitepaper

⇒ Code des ICO

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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