31.08.2021

1,8 Mio. Euro Investment: Hansmann und Gschwandtner steigen bei Coinpanion ein

Das Wiener Krypto-Startup hat eine Seed-Runde mit dem deutschen High-Tech Gründerfonds als Leadinvestor abgeschlossen. Hansi Hansmann setzte seine Investmentsperre aus und investierte ebenfalls. Auch Runtastic-Cofounder Florian Gschwandtner beteiligte sich. Das Startup will nun sein Team erweitern, neue DeFi- und NFT-Produkte entwickeln und nächstes Jahr nach Deutschland expandieren.
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Coinpanion
das Gründerteam von Coinpanion: CEO Alexander Valtingojer, CTO Matthias Zandanel, CMO Saad J. Wohlgenannt und Lead Developer Aaron Penn | Foto: Coinpanion

Ohne Vorwissen unkompliziert und automatisiert in den Kryptomarkt investieren – das will Coinpanion ermöglichen. Nun hat das 2019 gegründete Wiener Startup eine 1,8 Mio. Euro schwere Seed-Runde abgeschlossen. Angeführt wird die Runde vom High-Tech Gründerfonds (HTGF), zu dessen Investoren sowohl das deutsche Wirtschaftsministerium als auch zahlreiche deutsche Konzerne gehören.

Daneben sind jedoch einige weitere große Namen beteiligt: So hat etwa Business Angel Hansi Hansmann seine Investmentsperre ausgesetzt und bei der Runde investiert. Auch Runtastic-Mitgründer und „2 Minuten 2 Millionen“-Juror Florian Gschwandtner ist dabei. Ebenfalls beteiligt sind Scalable-Capital-Cofounder Patrick Pöschl, Clark-CEO Christopher Oster sowie mySugr-Mitgründer Frank Westermann, der bereits die Pre-Seed-Runde von Coinpanion als Leadinvestor angeführt hatte.

„Jetzt ist die Zeit gekommen, das Userwachstum weiter auszubauen, weitere Märkte zu starten und das Team aufzubauen“, sagt Alexander Valtingojer, Mitgründer und CEO von Coinpanion im brutkasten-Talk. Coinpanion wurde 2019 gegründet und ist im August 2020 mit einer Private-Beta-Version gestartet. Mittlerweile verwaltet das Unternehmen nach eigenen Angaben mehrere Millionen Euro. Für das kommende Jahr plant Coinpanion den Schritt auf den deutschen Markt: „Da müssen wir gerade die regulatorischen Hausaufgaben machen, aber Anfang 2022 geht es mit Deutschland los“, kündigt der Cofounder an.

Gschwandter von Coinpanion an Runtastic erinnert

Noch im Jänner bestand das Team nur aus den vier Gründern. Mittlerweile ist es auf 20 Personen angewachsen. „Gerade skalieren wir das Team auf 35 Leute hoch, vor allem im Bereich Tech und Development, weil wir das ganze Abwickeln der Transaktionen im Hintergrund selbst durchführen“, sagt der Coinpanion-CEO. Daneben suche man Verstärkung in den Bereichen Produktentwicklung, Vertrieb und Marketing. Innerhalb eines Jahres soll das Team dann bis auf 50 Personen wachsen.

Seine Beteiligung an der Seed-Runde begründet Investor Florian Gschwandtner im brutkasten-Talk vor allem mit den Foundern und dem Produkt. Das Gründerteam erinnert ihn sogar an die eigene Vergangenheit: „Als wir das erste Mal gemeinsam telefoniert haben, habe ich uns ein bisschen gesehen – also Runtastic vor zehn Jahren“, sagt Gschwandtner.

Doch auch das Produkt hat den Runtastic- und Leaders21-Gründer in seiner Einfachheit überzeugt: „Ich habe einfach Geld dorthin überwiesen an den IBAN und sobald das Geld dort war, war es investiert und hat gearbeitet. Diese Einfachheit ist ein ganz wichtiger USP von dem Produkt“. So könne man Menschen erreichen, die in Kryptowährungen investieren, aber sich nicht intensiver damit beschäftigen wollen.

Ausgewählte Kryptowährungen plus DeFi

Anlegerinnen und Anleger können bei Coinpanion aus unterschiedlichen Krypto-Portfolios mit verschiedenen Risikostufen wählen. Das Unternehmen verwaltet das Investment danach automatisiert. Auch gibt es die Möglichkeit, Sparpläne abzuschließen.

Doch was befindet sich den jeweiligen Portfolios? Eine Kombination aus von Coinpanion ausgewählten Kryptowährungen plus einem Decentralized-Finance-Teil, der einen fixen Zinssatz von derzeit sechs Prozent generiert, erläutert Valtingojer. „DeFi ist im Prinzip eine dezentrale Bank. Du gibst Liquidität in einen Pool hinein, andere leihen sich diese Liquidität und dafür gibt es Zinsen“, führt der Coinpanion-CEO weiter aus. Das DeFi-Angebot gibt es auch als eigenes Produkt. „Die Idee ist, das immer breiter auszubauen und auch Produkte beispielsweise für Leute anzubieten, die Interesse für NFTs haben“, sagt Valtingojer weiter.

Welche Kryptowährungen in die Portfolios kommen, wählt Coinpanion einmal im Quartal aktiv aus. „Wir verwenden dazu den Fundamental Crypto Asset Score. Der misst Aktivitäten auf der Blockchain – wie viele Wallets werden kreiert, wie viele Transaktionen finden statt, wie viele Smart Contracts werden ausgeführt“, erläutert der Coinpanion-Mitgründer. Denn oft gebe es Projekte, deren Kryptowährungen stark steigen würde – ohne dass sie wirkliche Use Cases vorweisen könnte. Coinpanion wolle aber eine Plattform sein, auf der man langfristig in Assets investiere: „Deshalb schauen wir uns ganz genau an, was auf den Blockchains passiert und folgen nicht nur dem Preis“.

Zum brutkasten-Talk mit Coinpanion-CEO Alexander Valtingojer und Investor Florian Gschwandtner:

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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