28.04.2022

Coinpanion: Wiener Krypto-Startup arbeitet mit deutschem Bankhaus an neuen Produkten

Die Partnerschaft mit dem Bankhaus Scheich ermöglicht dem Wiener Krypto-Startup Coinpanion eine Erweiterung bei Produkten und Märkten.
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Nils von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets beim Bankhaus Scheich und Projektleiter auf Seiten von tradias, und Alexander Valtingojer, CEO von Coinpanion © Coinpanion / Bankhaus Scheich
Nils von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets beim Bankhaus Scheich und Projektleiter auf Seiten von tradias, und Alexander Valtingojer, CEO von Coinpanion © Coinpanion / Bankhaus Scheich

Das Wiener Krypto-Startup Coinpanion setzt zu einem großen Erweiterungsschritt an. Eine Partnerschaft mit dem deutschen Bankhaus Scheich ebnet den Weg für neue Produkte und ermöglicht wohl auch eine erste Internationalisierung. Coinpanion bietet eine Trading-Plattform für Krypto-Einsteiger an, die mit Portfolios, Sparplänen und einem Steuer-Service Geldanlage in Krypto-Assets möglichst einfach machen will. Mit der neuen Partnerschaft will das Startup das Angebot über klassische Kryptowährungen hinaus erweitern, wie Co-Founder Alexander Valtingojer dem brutkasten verrät.

Coinpanion bekommt „Anbindung an alle wichtigen Handelsplätze“

Konkret wäre etwa ein Handel mit Security Tokens oder NFT-Portfolios möglich. Schleich betreibt mit der Plattform tradias einen regulierten Marktplatz für professionellen Anleger für digitale Vermögenswerte, wie Kryptowährungen und Security Token. Darüber hinaus könnte die Partnerschaft ein erster Hinweis auf die geografischen Expansionspläne von Coinpanion sein: „Mit dem Bankhaus Scheich und seinem FinTech-Arm tradias haben wir einen renommierten Partner und regulierten Finanzdienstleister mit direktem Zugang zum internationalen Kapitalmarkt an unserer Seite. Anbindungen an alle wichtigen Handelsplätze der Welt sowie eine einschlägige Expertise im Bereich Order-Execution sind genau das, was wichtig für die Expansion von Coinpanion in neue Märkte ist“, sagt CEO Valtingojer. Welches Land auf der Expansionsliste ganz oben steht, wollte das Startup bisher nicht bestätigen – die Partnerschaft mit einem deutschen Bankhaus legt nun Deutschland nahe.

Neue Zielgruppen für tradias

Tradias wiederum peilt durch die Partnerschaft wohl auch eine Erweiterung der Zielgruppe um Einsteiger an: „Mit Coinpanion begrüßen wir einen innovativen Partner, der genauso wie wir auf Wachstum setzt. Gemeinsam wollen wir noch stärker den europäischen Raum erschließen und Investoren die Sicherheit eines regulierten Marktumfeldes in der Anlage und im Handel mit Kryptowährungen bieten. Als Bankhaus Scheich und tradias wollen wir Finanzprodukte für jedermann direkt und kostengünstig investierbar, transparenter und liquider machen, um so zur Demokratisierung und Liberalisierung des Investmentmarktes beizutragen“, sagt Nils von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets beim Bankhaus Scheich.

Coinpanion wurde erst 2019 in Wien gegründet und hatte zuletzt eine Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von insgesamt 5,5 Millionen Euro in zwei Schritten abgeschlossen. An Bord sind seither viele prominente Business Angels aus der österreichischen Startup-Szene und auch namhafte US-VCs. Das Startup hat nach eigenen Angaben mehr als 30 Mitarbeiter:innen und verwaltet Assets im Wert „vieler Millionen Euro“.

Coinpanion-CEO Valtingoier über das 5,5-Mio-Euro-Investment

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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