08.09.2021

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

Der größten US-Kryptobörse droht eine Klage der Börsenaufsicht. Coinbase-CEO Brian Armstrong wirft der Behörde "Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen" vor.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Dass sich die Behörden immer genauer ansehen, was in der stark wachsenden Kryptobranche so vor sich geht, hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach gezeigt. Insbesondere die größte Kryptobörse der Welt, Binance, ist in verschiedenen Staaten ins Visier der Regulierungsbehörden geraten. Der börsennotierte US-Konkurrent Coinbase hatte bisher weniger mit solchen Problemen zu kämpfen. Nun aber hat die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), dem Unternehmen eine Klage angedroht, wie Coinbase selbst in einem Blogeintrag mitteilte.

Konkret geht es dabei um ein neues Produkt, das Coinbase im Juni angekündigt hatte: „Lend“. Mit diesem soll man Stablecoins – konkret USD Coins (USDC) – verleihen können und dafür aufs Jahr hochgerechnet 4 Prozent Zinsen erhalten. Coinbase habe fast ein halbes Jahr Gespräche mit der SEC zu dem Produkt geführt, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in dem Blogeintrag.

Am vergangenen Mittwoch habe man dann aber überraschend eine sogenannte „Wells notice“ erhalten. Dabei handelt es sich um eine offizielle Mitteilung, dass die SEC beabsichtigt, Schritte gegen ein Unternehmen einzuleiten. Coinbase sei davon überrascht worden und die SEC habe die Gründe für ihre Klagsdrohung dem Unternehmen nicht erläutert, schreibt Grewal in dem Blogeintrag weiter.

Neues Coinbase-Produkt ein Wertpapier?

Bekannt ist aber jedenfalls so viel: Es geht in dem Disput im Wesentlichen um die Frage, ob es sich bei dem spezifischen Produkt um ein Wertpapier handelt. Dann fiele es nämlich unter die Regulierung der SEC und müsste die entsprechenden Prozesse durchlaufen, um legal angeboten werden zu können.

Coinbase steht am Standpunkt, dass „Lend“ nicht als Wertpapier einzustufen ist – weil Anleger nicht in das Programm investieren würden, sondern nur ihre Stablecoins, die sich schon auf der Coinbase-Plattform befinden, verleihen. Die Anleger würden zwar Zinsen erhalten, aber unabhängig davon wie das Geschäft von Coinbase läuft, wie Grewal in dem Blogeintrag weiter schreibt.

Dies steht also im Gegensatz zu Wertpapieren, bei denen Dividendenausschüttungen durchaus von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens abhängen. Die genaue Position der Börsenaufsicht ist noch nicht öffentlich bekannt – und wurde laut dem Blogeintrag auch Coinbase noch nicht kommuniziert.

„Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen“

Mit scharfer Kritik an der SEC meldete sich dann auch Coinbase-CEO Brian Armstrong meldete sich auf Twitter zu Wort: Coinbase sei bestrebt, die Gesetze zu befolgen. Diese seien aber manchmal unklar. Würde die Behörde Anleitungen veröffentlichen, würden man diesen auch gerne folgen. Im konkreten Fall aber weigere sich die SEC, der Branche schriftlich mitzuteilen, was erlaubt sei und was nicht, schrieb Armstrong weiter. Stattdessen setze sie „Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen“ ein.

Armstrong kritisierte außerdem, dass andere Kryptounternehmen ähnliche Produkte anbieten dürften, „aber es Coinbase irgendwie nicht erlaubt“ sei. Er selbst sei im Mai nach Washington gereist und habe sich mit so vielen Regulierungsbehörden getroffen wie möglich. Die SEC sei die einzige gewesen, die ein Treffen verweigert habe.

Ripple schon länger in Rechtsstreit mit Börsenaufsicht

Ob es sich bei – manchen – Kryptowährungen um Wertpapiere im Sinne des US-Rechtsrahmens handelt, ist eine der zentralen Regulierungsfragen in der Branche. Das prominenteste Beispiel dafür ist wohl Ripple: Das Unternehmen hinter XRP, der aktuell sechstgrößten Kryptowährung der Welt, befindet sich seit vergangenem Dezember in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht zu genau dieser Frage.

Die SEC betrachtet XRP als Wertpapier – womit der Verkauf von XRP durch Ripple illegal gewesen wäre, weil dem Unternehmen die dafür notwendige Genehmigung gefehlt hat. Ripple wiederum bestreitet, dass XRP unter die Wertpapier-Regulierung fällt. Bei Bitcoin und Ethereum hatte die SEC in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass sie diese nicht als Wertpapiere einstuft.

Startup Morpher übersiedelte wegen rechtlicher Unsicherheit von USA aus Europa

Für Krypto-Startups kann diese regulatorische Unsicherheit ein großes Problem sein – und teilweise sogar dazu führen, dass Jungunternehmen abwandern. Das Trading-Startup Morpher etwa wurde von Martin Fröhler und Denis Bykov in den USA gegründet. Operativ ist das Unternehmen aber über eine Tochtergesellschaft in Wien tätig.

Der Grund dafür ist genau die erwähnte regulatorische Unsicherheit, wie Fröhler in einem brutkasten-Talk im Juni zu diesem Thema erläutert hatte: In Europa ist die Frage, ob ein Token als Finanzprodukt einzustufen ist mit der Richtlinie MiFID 2 demnach „wesentlich genauer definiert als in den USA und das ist genau das, was Unternehmer suchen – ein klares Regelwerk, innerhalb dessen sie operieren können“. In den USA hänge es viel stärker davon ab, wie ein Richter einen Fall interpretiere.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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