05.07.2017

CODING WEEKEND (WIEN)

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Lerne die Grundlagen für Website Entwicklung mit HTML und CSS. Dieser zweitägige Programmierkurs ist geeignet für AnfängerInnen.

Was werde ich lernen?

  • Wie man eine Website Struktur mit HTML erstellt
  • Wie man eine Website mit CSS gestaltet
  • Wie man Website Elemente mit CSS-Layouts gruppiert und anlegt
  • Wie man Entwickler-Tools im Browser verwendet
  • Wie man Brackets, einen beliebten Code-Editor, nutzt

Klingt das alles neu für dich? Keine Sorge, dieser Kurs ist für AnfängerInnen geeignet. Unsere TrainerInnen werden alle Themen klar und einfach erklären.

Hast du Fragen? Oder bist du dir nicht sicher, welcher Kurs der richtige für dich ist? Schreibe uns ein Mail oder besuche unsere Info Session und du erhältst einen kompakten Überblick über SmartNinja und unser Kursangebot.

Womit kann ich nach diesem Kurs angeben?

Du wirst drei Websites während dieses Kurses erstellen, die du deinen FreundInnen zeigen kannst. Was aber viel wichtiger ist: Du wirst herausfinden, ob du dich aus in Zukunft mit dem Programmieren beschäftigen möchtest (als Hobby oder als Beruf). Am Ende des Kurses erhalten alle Kursabsolvent/innen eine Kursbestätigung.

Agenda

Samstag (26.08.2017)

  • HTML Einführung
  • HTML Übungen
  • Mittagessen
  • Erstes Projekt: Fakebook
  • CSS Einführung
  • CSS Übungen

Sonntag (27.08.2017)

  • CSS Layouts
  • Layout Übungen
  • Mittagessen
  • Zweites Projekt: Boogle
  • Drittes Projekt: Deine eigene Homepage
  • Zusammenfassung und SmartNinja Gesc

Was brauche ich für den Kurs?

Das Einzige was du brauchst ist ein Laptop und eine große Portion Neugier für Coding 🙂

Preis

Der Kurs kostet 599,00 EUR, aber wenn du dich bis am 12.08.2017 registrierst und bezahlst, bekommst du das spezielle Early Bird um nur 299,00 EUR (50% Rabatt auf den Normalpreis).

Was ist im Preis inkludiert?

  • 2x 8 Stunden Coding (jede/r TeilnehmerIn erstellt drei Websites während des Kurses),
  • Snacks und Getränke,
  • ein interessantes und lustiges Coding Wochenende in guter Gesellschaft,
  • eine Bestätigung, dass du an dem Kurs teilgenommen hast
  • tolle SmartNinja Geschenke für jede/n Teilnehmer/in am Ende des Kurses.

Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist limitiert auf 10 Plätze. Sichere dir jetzt deinen Platz für diesen Kurs!

Zahlung

Nachdem du unser Anmeldeformular ausgefüllt hast, bekommst du eine Rechnung von uns, die innerhalb einer Woche zu begleichen ist. Je schneller, desto besser – weil wir die limitierten Plätze in den Kursen nach dem First Come – First Served Prinzip vergeben.

Hard Facts:

Wann? 26.08.2017 und 27.08.2017,  zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Dazwischen stellen wir dir ein Mittagessen zur Verfügung.
Wo? Smart Ninja Coding Weekend

 

 

 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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