18.06.2026
PERSONALIE

Codeship-Gründer Moritz Plassnig wird CEO von Goldman-Sachs-finanziertem CloudBees

CloudBees, ein US-Anbieter von Software-Delivery-Lösungen für Unternehmen, gab kürzlich bekannt, dass Moritz Plassnig mit sofortiger Wirkung zum Chief Executive Officer ernannt wird. Der Wiener, dessen früheres Startup Codeship 2018 von CloudBees gekauft wurde, tritt die Nachfolge von Anuj Kapur an. Zu den Kunden von CloudBees, das u.a. von Goldman Sachs unterstützt wird, zählen globale Unternehmen wie Adobe, Bosch, Visa und Salesforce.
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Moritz Plassnig
© zVg - Moritz Plassnig.

CloudBees zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Software-Delivery und wird von namhaften Investoren wie Goldman Sachs Asset Management, Morgan Stanley Expansion Capital und HSBC unterstützt. 2018 übernahm das milliardenbewertete US-Unternehmen das Wiener Startup Codeship, das Gründer Moritz Plassnig ab 2011 aufgebaut hatte. Nach mehreren Führungspositionen in der Softwarebranche kehrt Plassnig nun zu CloudBees zurück und übernimmt dort die Rolle des CEO sowie einen Sitz im Board of Directors.

Zuletzt war Plassnig als Chief Product Officer bei Immuta tätig, einer Plattform für Datensicherheit und -governance, wo er die Bereiche Produktentwicklung, Technik und Kundenerfolg leitete.

Plassnig: „Softwareentwicklung im Umbruch“

„Die Softwareentwicklung befindet sich erneut in einem Umbruch“, sagt Plassnig. „Unternehmen stehen unter dem Druck, Agentic Coding einzuführen, ohne die Kontrolle zu verlieren. Das erfordert Aufsicht, Nachvollziehbarkeit und menschliche Beteiligung. CloudBees hat mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, das Vertrauen der weltweit größten und am stärksten regulierten Engineering-Organisationen zu gewinnen. Die Frage jedes CIOs lautet derzeit: Wie kann ich mithalten, ohne die Kontrolle zu verlieren? Wir sind mit der richtigen Lösung zur richtigen Zeit am richtigen Ort.“

Unter Plassnigs neuer Führung möchte CloudBees ein AI-first-Unternehmen werden, sowohl bei den entwickelten Produkten als auch intern. KI-Agenten sind bei CloudBees aktuell in den Bereichen Engineering, Marketing und Kundenbetreuung eingebettet.

„Kurs nicht beibehalten“

Die Plattform hilft Unternehmen dabei, Regeln festzulegen, Risiken zu kontrollieren und den Überblick über die Softwareentwicklung zu behalten. Änderungen durch Menschen oder KI sind jederzeit sichtbar und nachvollziehbar. So können große Unternehmen KI sicher nutzen, ohne ihre bisherigen Tools und Arbeitsweisen auszutauschen. Plassnig spricht bereits mit Kunden und wird dies auch in den nächsten Wochen weiter vorantreiben.

„Wir sind Anuj dankbar, dass er CloudBees profitabel und fokussiert hinterlassen hat. Aber der Vorstand hat Moritz nicht an Bord geholt, um den bisherigen Kurs beizubehalten“, kommentiert Sacha Labourey, Mitbegründer und Vorstandsmitglied von CloudBees, die Bestellung. „Agentic Coding verändert gerade grundlegend, was Unternehmen von uns erwarten, und CloudBees wird sich ebenso radikal wandeln. Moritz weiß aus eigener Erfahrung, was es heißt, Software mittels Agentic Coding zu entwickeln. Das verändert seine Sichtweise auf die Governance, die sowohl Unternehmen als auch Entwicklerteams benötigen. Er hat das nötige Gespür, um diese Transformation anzuführen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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